Trump scheitert mit WSJ-Klage
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Trump scheitert mit WSJ-Klage

Ein Bundesrichter in Florida hat Donald Trumps Verleumdungsklage gegen das Wall Street Journal wegen eines Berichts über einen angeblichen Geburtstagsbrief an Jeffrey Epstein am 31. Oktober 2026 endgültig abgewiesen: Auch sein zweiter Versuch, „actual malice“ plausibel darzulegen, sei gescheitert; die Klage kann er nicht noch einmal überarbeiten und einreichen.

Quellen (7)
  1. Brief an Epstein: Trump-Klage gegen „Wall Street Journal“ endgültig abgewiesentagesspiegel.de
  2. Case 1:25-cv-23232-DPG Document 80 Entered on FLSD Docket 10/31/2026 Page 1 of 20 UNITED STATES DISTRICT COURT SOUTHERN DISTRICT OF FLORIDAstorage.courtlistener.com
  3. Case 1:25-cv-23232-DPG Document 65 Entered on FLSD Docket 05/22/2026 Page 1 of 17 UNITED STATES DISTRICT COURT SOUTHERN DISTRICT OF FLORIDAgovinfo.gov
  4. Subject:courthousenews.com
  5. Zeitung sollte Milliarden zahlen: Epstein-Klage von Trump endgültig abgewiesen - n-tv.den-tv.de
  6. Motion to Dismiss First Amended Complaint (Trump v. Dow Jones) 4929-6603-4864 v.10courthousenews.com
  7. Oversight Committee Releases Records Provided by the Epstein Estate, Chairman Comer Provides Statement - United States House Committee on Oversight and Government Reformoversight.house.gov
1. November 2026, 2:30 Uhr486 Wörter · 3 Min. Lesezeit

US-Bundesrichter Darrin Gayles aus Florida hat die Klage endgültig abgewiesen. Wie es im Beschluss des Gerichts heißt, ist auch sein zweiter Versuch gescheitert, „actual malice“ plausibel darzulegen, also eine Veröffentlichung in Kenntnis der Unwahrheit oder bei rücksichtsloser Missachtung der Unwahrheit.

Der Brief, den Trump bestreitet

Anlass der Klage war ein Artikel des Wall Street Journal vom Juli 2025, der über einen angeblich von Trump verfassten Geburtstagsbrief an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtete. Laut dem im Verfahren zitierten Artikel enthielt der Brief mit Trumps Namen maschinengeschriebenen Text innerhalb des Umrisses einer nackten Frau, dessen Unterschrift als an Schamhaar erinnernde verschnörkelte Form unterhalb ihrer Taille beschrieben wurde. Laut Gericht hatten seine Anwälte das Journal vor der Veröffentlichung gewarnt und zum Verzicht aufgefordert; Trump selbst hatte Keith Rupert Murdoch, Direktor und Mehrheitseigentümer von News Corp., mitgeteilt, den Brief weder unterschrieben noch versandt zu haben. In seiner ursprünglichen Klage vom 18. Juli 2025 bezifferte er den erwarteten Schaden auf Milliardenhöhe. Konkret hatte er das Wall Street Journal, News Corp und Murdoch auf mindestens zehn Milliarden Dollar Entschädigung verklagt.

Nach Darstellung der Beklagten hatte das Gericht die erste Fassung der Klage bereits am 13. April 2026 abgewiesen, weil sie die Darlegung von actual malice bei Weitem verfehlt habe, ihm aber erlaubt, sie neu zu formulieren. Trump reichte die geänderte Klage am 27. Mai 2026 ein, die Beklagten beantragten am 10. Juni 2026 deren Abweisung „with prejudice“ sowie die Erstattung von Anwaltsgebühren nach den Anti-SLAPP-Gesetzen Floridas oder New Yorks. Über den Antrag auf Abweisung entschied das Gericht nun.

Was die Dokumente beweisen und was offen bleibt

Offen bleibt, ob der vom Epstein-Nachlass herausgegebene Brief tatsächlich dem im Artikel beschriebenen entspricht: Das Gericht erklärte, es könne zu diesem Verfahrensstand nicht feststellen, dass es sich um dieselben Dokumente handle, auf die sich der Artikel bezogen habe. Das veröffentlichte Geburtstagsalbum enthält jedoch eine Seite, die der im Artikel beschriebenen Darstellung entspricht. Der Ausschuss für Aufsicht und Regierungsreform des US-Repräsentantenhauses hatte die Unterlagen am 8. September 2025 aufgrund der Vorladung seines Vorsitzenden James Comer vom 25. August 2025 veröffentlicht. Comer erklärte dazu, Trump werde keines Fehlverhaltens beschuldigt. Auch Ghislaine Maxwell äußerte sich bei ihrer Befragung durch das Justizministerium im Juli 2025: Sie erinnere sich nicht daran, dass Trump einen Brief zu Epsteins 50. Geburtstag eingereicht habe, was weder Bestätigung noch Dementi ist.

Die Entscheidung fällt kurz vor der Kongresswahl

Die Abweisung trifft Trump laut Tagesspiegel wenige Tage vor der Kongresswahl am kommenden Dienstag und einen Präsidenten, der einst mit Epstein befreundet war. Epstein-Opfer kritisieren, dass die Affäre bis heute nicht vollständig aufgearbeitet sei. Die oppositionellen Demokraten forderten zuletzt einen Sonderermittler zu Trumps früheren Verbindungen zu Epstein. Trump selbst hatte den Epstein-Skandal als „Täuschungsmanöver“ der Demokraten bezeichnet und wiederholt gefordert, das Thema abzuhaken. Juristisch bleibt damit offen, ob die vorgelegten Dokumente dieselben sind, auf die sich der Artikel bezog; politisch gibt es Kritik der Epstein-Opfer und die jüngste Forderung der Demokraten nach einem Sonderermittler.

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