US Supreme Court setzt Urteil zu Drittstaaten-Abschiebungen aus
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US Supreme Court setzt Urteil zu Drittstaaten-Abschiebungen aus

Der US Supreme Court hat am 29. September 2026 die Anordnung eines Bezirksgerichts zu Abschiebungen in Drittstaaten ausgesetzt und den Antrag zugleich als Antrag auf ein „writ of certiorari“ angenommen. Verhandelt werden soll er in der Dezember-Sitzung des Gerichts; die Richterinnen Sotomayor, Kagan und Jackson hätten den Aufschub abgelehnt.

Quellen (5)
  1. Miscellaneous Order (09/29/2026)supremecourt.gov
  2. Docket for 26A406supremecourt.gov
  3. Subject:supremecourt.gov
  4. Subject:supremecourt.gov
  5. James Percival auf X: „In our second Supreme Court victory in less than a week, DHS’s third country removal policy is back in effect. A bad day for criminal illegals and open borders activists alike. x.com
30. September 2026, 4:25 Uhr793 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Das Gericht behandelte den Antrag zugleich als Antrag auf ein „writ of certiorari“ – die förmliche Bitte, einen Fall inhaltlich zu prüfen – und gab ihm unter dem Aktenzeichen 26-426 statt. Verhandelt werden soll der Fall in der Sitzungsperiode des Gerichts im Dezember 2026. Die Richterinnen Sotomayor, Kagan und Jackson hätten den Aufschub abgelehnt.

Von der einstweiligen Verfügung zur neuen Abschiebe-Leitlinie

Bereits am 25. Februar 2026 hatte das Bezirksgericht einem Antrag auf teilweises Summary Judgment – ein Urteil ohne Hauptverhandlung – teilweise stattgegeben: Es erklärte, Mitglieder der Sammelklage hätten Anspruch auf eine aussagekräftige Benachrichtigung und die Möglichkeit, länderspezifische Schutzgründe geltend zu machen, und erklärte die Drittstaaten-Abschiebepolitik des Heimatschutzministeriums für rechtswidrig; eine Verfügung erging damals nicht. Nach Angaben der Kläger hatte das Gericht bereits am 28. März 2025 eine einstweilige Verfügung erlassen, die vor einer Abschiebung in einen Drittstaat eine Benachrichtigung und die Möglichkeit verlangte, einen Schutzanspruch nach dem Übereinkommen gegen Folter geltend zu machen; am 18. April 2025 ließ es zudem die Sammelklage zu und erließ eine weitere einstweilige Verfügung mit derselben Anordnung. Wie die Kläger schildern, begann das Ministerium am 20. Mai 2025, acht Mitglieder der Sammelklage auf einem englischsprachigen Formular, das sie sich weigerten zu unterschreiben, in den Südsudan abzuschieben. Die acht Männer wurden laut den Klägern am 4. Juli 2025 in den Südsudan abgeschoben, nachdem der Supreme Court die einstweilige Verfügung ausgesetzt hatte. Fünf von ihnen seien laut der Klageschrift der Kläger weiterhin unbefristet in einer bewachten Anlage bei großer Hitze und mit wenig Strom inhaftiert gewesen. Am 30. März 2026 erließ das Ministerium laut den Klägern eine neue Leitlinie, die Abschiebungen in einen Drittstaat ohne Benachrichtigung oder Verfahren erlaubt, wenn glaubwürdige, nicht individualisierte diplomatische Zusicherungen vorliegen, dass die betroffene Person nicht verfolgt oder gefoltert werde. Nach einer Schätzung der Kläger hat das Ministerium in diesem und im vergangenen Jahr mehr als 25.000 Menschen in mindestens 28 Länder abgeschoben.

Ein dritter Eilantrag der Regierung

Das Bezirksgericht erließ inzwischen ein endgültiges Urteil zugunsten der Kläger mit im Wesentlichen derselben Entlastung wie zuvor; der Berufungsgerichtshof für den ersten Bezirk bestätigte dieses Urteil laut Angaben der Regierung weitgehend. Am 23. September 2026 reichten die Kläger einen Eilantrag ein, nachdem sie festgestellt hatten, dass die Regierung dem Urteil nicht folgte und das Ministerium plante, Sammelkläger am folgenden Tag nach Burundi, Ruanda und in die Zentralafrikanische Republik abzuschieben; das Berufungsgericht hob daraufhin die Aussetzung vom 16. März 2026 teilweise auf. Die Regierung wandte sich danach an den Supreme Court – nach eigenen Angaben bereits zum dritten Mal wegen der gerichtlichen Anordnungen in diesem Fall; in beiden vorangegangenen Fällen habe das Gericht zugunsten der Regierung entschieden. Nach Angaben des Ministeriums musste infolgedessen ein Flug mit 70 verurteilten Ausländern, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Drogendelikte, in drei Länder storniert werden, was diplomatische Kontakte mit jedem dieser Länder erforderlich gemacht habe. Die Regierung erklärte zudem, in den vergangenen Monaten Tausende Ausländer in Drittstaaten abgeschoben zu haben, während Tausende weitere für eine solche Abschiebung infrage kämen – darunter Personen, die wegen Mord, versuchten Mords, Vergewaltigung, Vergewaltigung von Kindern, Entführung und schwerer Körperverletzung verurteilt worden seien und bei Fortbestand der gerichtlichen Anordnung oft freigelassen würden. Außenminister Rubio wurde in dem Antrag mit der Warnung zitiert, die gerichtliche Einmischung in die Suche nach aufnahmebereiten Drittstaaten werde „erheblichen und irreparablen Schaden für die US-Außenpolitik“ verursachen.

Sieg für das Ministerium erklärt, Stellungnahme der Kläger fehlt

Der Generalcounsel des Heimatschutzministeriums, James Percival, bezeichnete die Entscheidung auf der Plattform X als zweiten Sieg vor dem Supreme Court innerhalb von weniger als einer Woche und erklärte, die Drittstaaten-Abschiebepolitik des Ministeriums sei wieder in Kraft. Percival nannte das einen schlechten Tag für „kriminelle Illegale“ und Aktivisten für offene Grenzen und verwies auf ein Ausreiseprogramm, demzufolge es nicht zu spät sei, 3.000 US-Dollar und einen Flug nach Hause zu erhalten. Eine Stellungnahme der Klägeranwälte zur Entscheidung liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.

Was der Aufschub konkret ändert

Mit dem Aufschub ist die Anordnung des Bezirksgerichts vorerst außer Kraft gesetzt; er endet erst, sobald der Supreme Court sein Urteil in diesem Fall verkündet. Zugleich muss das Gericht nun vier Fragen klären: ob das Bezirksgericht für die Klagen zuständig war, ob es befugt war, eine klassenweite Feststellung und die Aufhebung der Regierungspolitik nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz anzuordnen, ob die Leitlinie der Regierung zu Abschiebungen in Drittstaaten gegen Einwanderungsrecht, die Verfassung oder das Verbot der Folterabschiebung verstößt, sowie weitere Fragen, die die Regierung für die Entscheidung des Falls für geeignet hält.

Die Verhandlung in der Dezember-Sitzung

Der Gerichtsschreiber des Supreme Court wurde angewiesen, einen Zeitplan für die Schriftsätze festzulegen, der es erlaubt, den Fall in der Verhandlungssitzung im Dezember 2026 mündlich zu verhandeln. Bis zu diesem Urteil bleibt die Drittstaaten-Abschiebepolitik des Ministeriums damit in Kraft, während der Supreme Court über die Reichweite gerichtlicher Kontrolle in Einwanderungsfällen entscheidet.

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