DGB-Rentenkommission: Rentenalter soll gleich bleiben
Politik

DGB-Rentenkommission: Rentenalter soll gleich bleiben

Der DGB hat am 28. Oktober 2026 den Endbericht seiner Rentenkommission vorgestellt: Die Regelaltersgrenze soll nicht steigen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll bleiben. Das widerspricht der Empfehlung der Regierungskommission, diese Rente abzuschaffen.

Quellen (11)
  1. Gute und verlässliche Rente für alle Generationen: DGB-Rentenkommission legt Endbericht vor | DGBdgb.de
  2. Kritik an Merz-Plänen: DGB verteidigt abschlagsfreie Rente – „Frage des Respekts“fr.de
  3. Alterssicherung - DGB beharrt auf abschlagsfreier Rentedeutschlandfunk.de
  4. Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenversicherungdeutsche-rentenversicherung.de
  5. Empfehlungen der Alterssicherungskommissionbundesregierung.de
  6. Empfehlungen der DGB-Rentenkommission für ein zukunftsfähigesdgb.de
  7. Rente – Lösungen liegen seit heute auf dem Tisch - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflegeder-paritaetische.de
  8. Drucksache 21/8731dserver.bundestag.de
  9. DGB-Rentenkonzept: Kritik an Finanzierung und Demografiearbeitgeber.de
  10. Drucksache 21/8092dserver.bundestag.de
  11. Bundeskanzler Merz beim Deutschen Arbeitgebertag 2026 | Bundesregierungbundesregierung.de
28. Oktober 2026, 20:52 Uhr880 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Die vom DGB einberufene Rentenkommission hat ihren Endbericht vorgelegt. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi stellte das über 100 Seiten starke Abschlusskonzept in Berlin vor.

Der DGB hatte das Gremium bereits im Januar 2026 als Gegenentwurf zur Rentenkommission der Bundesregierung eingesetzt. Der Kommission gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsgewerkschaften sowie Fachleute aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an, die in vier thematischen Laboren zu Versorgungsniveau, Finanzierung, Renteneintritt und sozialer Absicherung arbeiteten. Fahimi begründete den Erhalt der abschlagsfreien Rente als eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts gegenüber einer überproportional großen Beitragsleistung.

58,85 Millionen Versicherte (2024), 21,49 Millionen Rentnerinnen und Rentner (2025)

Die Deutsche Rentenversicherung zählte am 1. Juli 2025 insgesamt 21,49 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Am 31. Dezember 2024 waren 58,85 Millionen Menschen versichert, davon 33,04 Millionen versicherungspflichtig beschäftigt. Die monatliche Standardrente für 45 Beitragsjahre zum Durchschnittsentgelt liegt seit dem 1. Juli 2026 brutto bei 1.913,40 Euro. Netto vor Steuern sind es 1.677,10 Euro, bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent.

Kernforderungen: Rentenniveau, Betriebsrente, Finanzierung

Das sogenannte Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent. Der DGB fordert, es zunächst auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent anzuheben. Für die zusätzliche Alterssicherung soll eine für alle Arbeitgebenden verpflichtende Betriebsrente auf tariflicher Basis hinzukommen, finanziert mit 2 Prozent des Bruttolohns. Gesetzliche Rente und Betriebsrente zusammen sollen ein Nettoversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent erreichen. Finanziert werden sollen die Mehrkosten über leicht erhöhte Beiträge und einen Demografiezuschuss des Bundes aus Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge; Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern lehnt die Kommission ab. Zusätzlich soll die Rentenversicherung schrittweise zur Erwerbstätigenversicherung werden, indem Selbstständige und Abgeordnete einbezogen werden.

Begründung: Arbeitsmarkt statt höheres Rentenalter

Dahinter steht laut dem DGB-Endbericht vom 23. Oktober 2026 eine arbeitsmarktpolitische Priorität: Statt die Regelaltersgrenze pauschal anzuheben, sollen mehr Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten und gesund bis zur Rente durchhalten können. Dafür will die Kommission die Tarifbindung stärken und Niedriglohnbeschäftigung zurückdrängen, denn gute Löhne und stabile Erwerbsverläufe seien die Basis für gute Renten. Fahimi argumentiert zudem, die Lebenserwartung steige derzeit langsamer als das Renteneintrittsalter erhöht werde, weshalb das Eintrittsalter rechnerisch eigentlich wieder gesenkt werden müsste. Die Kommission tritt dem Argument entgegen, die umlagefinanzierte Rente sei grundsätzlich ungerecht für Jüngere: Leistungskürzungen und ein höheres Rentenalter träfen gerade junge Generationen, weil sie länger einzahlen und kürzer Rente bezögen; ein höheres Rentenalter träfe zudem Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten könnten.

Übergänge bei gesundheitlichen Einschränkungen, Sorgearbeit und Schutz vor Altersarmut

Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Mitglied der DGB-Rentenkommission, erklärte bei der Vorstellung des Berichts am 28. Oktober 2026, wer nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalte, dürfe dafür nicht mit Armut bezahlen. Konkret schlägt die Kommission vor, die Altersrente für Schwerbehinderte für weitere gesundheitlich eingeschränkte Erwerbstätige zu öffnen und ihnen, wenn sie ihren Beruf gesundheitlich bedingt nur noch in Teilzeit ausüben können und tatsächlich in Teilzeit arbeiten, einen abschlagsfreien Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr zu ermöglichen. Zudem soll der Grundsatz Reha vor Rente gestärkt und der sogenannte Reha-Deckel, eine Deckelung der Reha-Leistungen, abgeschafft werden. Kindererziehungszeiten sollen zwischen Eltern aufteilbar werden und Pflegezeiten sollen im Rentenbezug künftig voll gewährt werden. Ein Grundrentenzuschlag ohne Einkommensanrechnung und ein Freibetrag in der Grundsicherung sollen zusätzlich Altersarmut verringern.

Wo die Gewerkschaften der Regierungskommission widersprechen

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hatte laut Deutschlandfunk im Juni 2026 empfohlen, das Rentenalter nach 2031 schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Laut der Bundestagsdrucksache 21/8731 bestätigt die Bundesregierung, dass die von ihr eingesetzte Alterssicherungskommission empfohlen habe, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die laut individueller Gesundheitsprüfung nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können, soll ein vereinfachter Rentenzugang möglich werden; wie sich eine Abschaffung der 45-Jahre-Rente auf unterschiedliche Gruppen auswirkt, hängt laut Bundesregierung von der noch offenen Ausgestaltung ab. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter nannte das DGB-Konzept bereits im Juni 2026 eine Auflistung gewerkschaftlicher Träume, die den demografischen Wandel und die Finanzierbarkeit ignoriere. Er warf dem DGB zudem vor, weiter auf teure Frühverrentung zu setzen, deren soziale Ungerechtigkeit die Alterssicherungskommission zuvor dargelegt habe. Kampeter bezifferte die kurzfristigen Zusatzkosten der DGB-Vorschläge auf mehr als 50 Milliarden Euro. Steige das Rentenniveau wie vom DGB perspektivisch angestrebt in zehn Jahren auf 53 Prozent, wären es seiner Rechnung nach über 130 Milliarden Euro.

Fahrplan: Kabinett 2026, Bundestag erstes Quartal 2027

Bundeskanzler Friedrich Merz und die damalige Sozialministerin Bärbel Bas hatten laut Frankfurter Rundschau angekündigt, das Maßnahmenbündel der Regierungskommission zügig umzusetzen: Der Gesetzentwurf solle noch 2026 im Kabinett beraten und im ersten Quartal 2027 im Bundestag beschlossen werden. Der Koalitionsausschuss hatte die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen bereits am 1. Juli 2026 beschlossen; zum Zeitpunkt ihrer Antwort gab es der Bundesregierung zufolge keine Überlegungen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für die Kapitalrente. Teil des Maßnahmenbündels ist auch eine neue gesetzliche Kapitalrente, für die Beschäftigte und Arbeitgeber laut Bundesregierung paritätisch zahlen sollen. Der zusätzliche Beitragssatz soll in vier Schritten auf insgesamt 2 Prozentpunkte des Bruttolohns steigen. Beim Deutschen Arbeitgebertag 2026 hatte Merz erklärt, das Ende der abschlagsfreien Frühverrentung für gesunde und fitte Menschen mache die Rente gerechter, weil es weder gerecht noch finanzierbar sei, wenn immer weniger Arbeitende immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren müssten. Kleinere Korrekturen reichten nicht mehr aus, sagte Merz, man brauche eine große Reform. Wie das angekündigte Gesetz mit der vom DGB geforderten abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren im Einzelnen umgeht, ist nach dem Stand der ausgewerteten Quellen offen.

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