
Bolivien: Frauenmehrheit bei der Parlamentswahl 2025
Quellen (5)
- DEFENSORÍA DEL PUEBLO SALUDA LA COMPOSICIÓN PARITARIA DE LA ALP Y EXHORTA A CONSOLIDAR AVANCES ESTRUCTURALES PARA LA PARTICIPACIÓN POLÍTICA PLENA DE LAS MUJERESdefensoria.gob.bo
- Las mujeres ocuparán una mayoría de escaños en el nuevo parlamento de Bolivia - SWI swissinfo.chswissinfo.ch
- Country Data | International IDEAidea.int
- Subject:eeas.europa.eu
- Bolivia (Plurinational State of) | Chamber of Deputies | Data on women | IPU Parline: global data on national parliamentsdata.ipu.org
Nach der Parlamentswahl vom 17. August 2025 lag der Frauenanteil in der neuen bolivianischen Gesetzgebenden Versammlung laut der Defensoría del Pueblo bei 52,41 Prozent. Die Behörde sprach von einem erstmaligen Fall in der demokratischen Geschichte des Landes. Im Abgeordnetenhaus entfielen demnach 66 von 130 Sitzen auf Frauen, im Senat 21 von 36. Die Mitteilung der Defensoría del Pueblo bezieht sich auf die 2025 gewählte Versammlung, deren Amtszeit im November 2025 beginnen sollte.
Rückgang und Rückkehr zur Parität
Damit kehrt der Frauenanteil im Unterhaus über die Marke von 50 Prozent zurück, nachdem er 2020 darunter gesunken war: Nach einer von International IDEA wiedergegebenen Angabe der Interparlamentarischen Union sank der Anteil 2020 von 53,1 auf 46,2 Prozent, erstmals seit 2014 unter die Hälfte. Auch die EU-Wahlbeobachtungsmission hielt in ihrem Abschlussbericht vom 7. Dezember 2025 fest, der Frauenanteil in der gesamten Versammlung habe nach der Wahl einen historischen Höchststand von über 50 Prozent erreicht. Nach aktuellen Zahlen von IPU Parline liegt der Frauenanteil im Abgeordnetenhaus bei 50,8 Prozent, geringfügig abweichend von den 50,7 Prozent aus einem von SWI swissinfo/EFE wiedergegebenen Bericht von Frauenorganisationen; die zugrunde liegende Sitzzahl von 66 der 130 Mandate stimmt in beiden Fällen überein.

Parität gilt nicht überall
Das Wahlgesetz schreibt für Abgeordnetenhaus und Senat paritätische und abwechselnd besetzte Kandidatenlisten vor. Auf die Präsidentschaftskandidaturen wurden bei dieser Wahl jedoch keine Paritätsmaßnahmen angewandt, wie die EU-Mission feststellte. Die Mission berichtete zudem, Kandidatinnen seien weiterhin Belästigung und politischer Gewalt ausgesetzt gewesen, was einige von ihnen zum Rückzug ihrer Kandidatur veranlasst habe und benannte fortbestehende Regelungslücken etwa bei der Prävention politischer Gewalt gegen Frauen. Feministische Organisationen kritisierten laut SWI swissinfo/EFE, die verpflichtende Umsetzung der Parität sei bislang nur in den Legislativorganen erfolgt, nicht in den Exekutivorganen.

Die gesetzliche Vorgabe reicht weit zurück: 1997 schrieb ein erstes Quotengesetz vor, dass auf den Kandidatenlisten jede dritte Kandidatur für das Abgeordnetenhaus und jede vierte für den Senat auf eine Frau entfallen musste. 2010 wurde das Wahlgesetz um das Paritätsprinzip ergänzt; angewandt wurde die Regel erstmals bei der Wahl 2014.
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