Ein Drittel billigt noch Körperstrafen an Kindern
Gesellschaft

Ein Drittel billigt noch Körperstrafen an Kindern

Eine aktuelle Studie von Universitätsklinikum Ulm und Unicef Deutschland zeigt: 25 Jahre nach dem gesetzlich verankerten Recht auf gewaltfreie Erziehung hält noch immer fast ein Drittel der Deutschen einen Klaps auf den Hintern für angemessen. Die Einstellungen haben sich stark gewandelt, aber langsamer als das Gesetz.

Quellen (6)
  1. Frankfurter Rundschaufr.de
  2. Universitätsklinikum Ulmuniklinik-ulm.de
  3. Unicef Deutschlandunicef.de
  4. ZDF heutezdfheute.de
  5. Unicef – 25 Jahre Gewaltfreie Erziehungunicef.de
  6. Wikipedia – Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehungde.wikipedia.org
22. September 2026, 1:09 Uhr688 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Im Jahr 2005 gaben drei Viertel aller befragten Deutschen an, einen Klaps auf den Hintern als Erziehungsmethode verwendet zu haben. Heute hält noch knapp ein Drittel einen Klaps für unbedenklich. Das zeigt eine Befragung von 2.530 repräsentativ ausgewählten Personen, das Universitätsklinikum Ulm gemeinsam mit Unicef Deutschland durchgeführt hat. Der Befund lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das seit dem 2. November 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, wirkt, aber die Einstellungen ändern sich langsamer als das Gesetz.

Was die Studie misst

Die Befragung, die zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 stattfand, fragte die Teilnehmer unter anderem nach ihrer Zustimmung zu der Aussage: "Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet." Im Jahr 2016 stimmten noch 53,7 Prozent dieser Aussage zu. 2025 stimmten noch 36,9 Prozent dieser konkreten Aussage zu, ein anderer, weiter gefasster Indikator als die 30,9 Prozent, die einen Klaps generell für angemessen halten.

Die Zustimmung zu einer Ohrfeige ist geringer: 14,5 Prozent der Befragten hielten sie 2025 für angemessen. Zum Vergleich: 2005 gaben rund drei Viertel der Befragten an, einen Klaps tatsächlich als Erziehungsmethode verwendet zu haben. Der Rückgang ist also erheblich, zwischen tatsächlicher Nutzung und gesellschaftlicher Akzeptanz hat sich einiges verschoben.

Jörg Fegert, Psychiater, Psychotherapeut und ärztlicher Direktor am UKU, nennt als mögliche Folgen körperlicher Bestrafung eine schlechtere psychische Gesundheit, Verhaltensprobleme wie das Lösen von Konflikten durch Aggression, Depressionen, Angststörungen, Substanzmissbrauch sowie eine geringere kognitive Leistungsfähigkeit. Er spricht von potenziell lebenslangen physischen und psychischen Folgen.

Warum das Gesetz allein nicht wirkt

Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung trat am 2. November 2000 in Kraft. Es ergänzte §1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches um den Satz: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Das ist kein Strafrecht. Das Gesetz enthält keine Bußgeldtatbestände und keine direkten Sanktionen für Eltern, die gegen das Verbot verstoßen. Es begründet ein Erziehungsrecht und verpflichtet den Staat gleichzeitig, Beratungsangebote bereitzustellen: §16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) schreibt vor, dass Angebote zur Förderung der Erziehung auch Wege zur gewaltfreien Konfliktlösung aufzeigen sollen. Die Wirkung des Gesetzes ist damit in erster Linie normativ, es setzt einen gesellschaftlichen Standard, ohne diesen unmittelbar zu erzwingen.

Unicef Deutschland und das UKU argumentieren, dass genau dieser Ansatz langfristig trägt: Der Vergleich der Befragungswellen über zwei Jahrzehnte zeige, dass sich die Einstellungen tatsächlich verändern. Unicef weist darauf hin, dass vor allem jüngere Menschen körperliche Bestrafung deutlich stärker ablehnen als ältere Jahrgänge, was für einen anhaltenden Generationenwandel spricht.

Was die Zahl von 31 Prozent konkret bedeutet

Wenn 30,9 Prozent der Erwachsenen einen Klaps noch für angemessen halten, bedeutet das nicht zwingend, dass ebenso viele ihn auch tatsächlich anwenden. Zwischen Einstellung und Verhalten liegt eine Lücke und die Studie misst nur ersteres. Dennoch ist die Zahl politisch relevant: Eltern, die körperliche Bestrafung für unbedenklich halten, sind wahrscheinlicher bereit, sie einzusetzen. Das ist auch der Kern von Fegerts Warnung: Der verbreitete "Erziehungsirrtum", ein Klaps schade nicht, sitzt tief und hat dokumentierbare Konsequenzen für die Entwicklung von Kindern.

Für Kinder bedeutet das konkret: In fast einem von drei Haushalten könnte körperliche Bestrafung als prinzipiell vertretbar gelten. Ob sie tatsächlich stattfindet, darüber gibt die Studie keine Auskunft. Die Befragung zur tatsächlichen Anwendung, zuletzt 2005 mit 75 Prozent, wurde in der aktuellen Erhebung nicht wiederholt. Diese Lücke ist aus Sicht von Kinderschutzfachleuten ein Problem: Ohne Daten zur tatsächlichen Prävalenz lässt sich der Erfolg der gesetzlichen Ächtung nur über Einstellungswandel messen, nicht über das Verhalten selbst.

Bis zum nächsten Messzeitpunkt

Die Studie ist die bislang umfangreichste Erhebung dieser Art in Deutschland, mit 2.530 Teilnehmern und einer Methodenkontinuität über zwei Jahrzehnte. Sie bietet damit eine seltene Längsschnittperspektive auf gesellschaftlichen Wertewandel. Unicef und das UKU planen, die Befragungsreihe fortzusetzen. Der nächste Messzeitpunkt wird zeigen, ob der Rückgang von 44,7 auf 30,9 Prozent zwischen 2016 und 2025 ein Trend ist, der anhält oder ob er bei einem Drittel verharrt.

Fegert bringt das Ziel klar auf den Punkt: Solange fast ein Drittel der Bevölkerung glaube, ein Klaps schade nicht, seien Beratungsangebote und Aufklärungskampagnen weiterhin notwendig. Die Zahl 30,9 ist Fortschritt und zugleich die Messlatte für alles, was noch kommt.

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