
IFG-Reform: Gericht lässt Bund Kosten tragen
Quellen (21)
- Angriff aufs IFG: Keine Belege, nix, nirgendsfragdenstaat.de
- Union plant Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes - Netzwerk Recherchenetzwerkrecherche.org
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/7868 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechtsdserver.bundestag.de
- Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz - netzpolitik.orgnetzpolitik.org
- Viel Kritik an geplanter Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes - epd medienmedien.epd.de
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/7791 Antrag der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Informationsfreiheitdserver.bundestag.de
- Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026bundesregierung.de
- Informationsfreiheit erhaltendjv.de
- Kritik an Reformplan für Informationsanfragenlto.de
- Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland rutscht um drei Plätze ab - epd medienmedien.epd.de
- Reform des Informationsfreiheitsgesetzes - Deutscher Bundestagbundestag.de
- Meinungsmarkt oder Meinungsmacht?! Systemische Risiken für die Meinungsvielfalt auf Digitalplattformen | kek-online.dekek-online.de
- 26. KEK-Jahresbericht: Neue Aufgaben für die KEK? | kek-online.dekek-online.de
- 27. KEK-Jahresbericht: Die Zukunft der Vielfaltssicherung in den Medien | kek-online.dekek-online.de
- Reporter ohne Grenzenreporter-ohne-grenzen.de
- Pressefreiheit: Deutschland fällt weiter zurückzdfheute.de
- Axel Springer beschleunigt zukünftiges Wachstum mit neuer Unternehmensstruktur • Axel Springer wird ein familiengeführtes Medienunternehmen im Besitz von Friedekkr.com
- Medienkonzern: Springer ist wieder in Privathandhandelsblatt.com
- Bundeskartellamt - Verfahren gegen große Digitalkonzerne - Verfahren gegen große Digitalkonzernebundeskartellamt.de
- Bundeskartellamt - Meta/Facebookbundeskartellamt.de
- Werbemarktdaten - Die Mediaagenturendiemediaagenturen.de
Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesinnenministerium, am 2. Oktober 2026 die Kosten eines Eilverfahrens auferlegt. FragDenStaat hatte nach eigenen Angaben alle Ministerien gefragt, auf welche Datengrundlage sich die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes stütze und war vor Gericht gezogen, nachdem die Regierung die Antwort verweigert hatte. Nach Darstellung von FragDenStaat musste die Bundesregierung im Zuge des Verfahrens einräumen, für ihre bisherigen Begründungen der Reform keinen einzigen Beleg vorlegen zu können.
Regierungsmitglieder hatten in Interviews zuvor wiederholt behauptet, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz würden gezielt aus dem Ausland gesteuert, zur Vorbereitung von Anschlägen genutzt und überlasteten die Behörden, wie FragDenStaat berichtet. Das Bundesinnenministerium habe die Presseanfrage nach Belegen wochenlang vage oder ausweichend beantwortet und auf die Frage nach Sicherheitsbedrohungen etwa mitgeteilt, die Informationsfreiheitsrechte würden erhalten und blieben gewahrt. Das Gericht begründete die Kostenlast damit, dass die Regierung den Antragsteller durch die Beantwortung der Fragen klaglos gestellt habe, ohne dass sich die Sach- und Rechtslage maßgeblich geändert habe. Aus den vorgerichtlichen Antworten vom 20. und 23. Juli 2026 habe sich zudem nicht ergeben, dass keine weiteren Informationen vorliegen, hielt das Gericht fest. Die Erledigung des Verfahrens war bereits am 16. September 2026 eingetreten, die Kostenentscheidung selbst ist unanfechtbar. Der Beschluss ist eine Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des Auskunftsstreits und keine Sachentscheidung über die behaupteten Sicherheitsrisiken oder den Reformbedarf.
Vom Koalitionspapier zum Gesetzentwurf
Bereits im März 2025 veröffentlichte das Portal FragDenStaat ein Papier aus den Koalitionsverhandlungen, aus dem laut Netzwerk Recherche hervorging, dass die Union plante, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Verhandlungsführer auf Unionsseite war der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, der nach Angaben von Netzwerk Recherche selbst von der Bedeutung des Gesetzes betroffen war: Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mussten Dokumente freigegeben werden, aus denen hervorging, dass er 2018 Briefpapier des Bundestages genutzt hatte, um beim Wirtschaftsministerium für eine Firma zu werben, von der er in der Folge Aktienoptionen, einen Direktorenposten und bezahlte Reisen erhielt. Netzwerk-Recherche-Vertreter Manfred Redelfs kommentierte, wer die Abschaffung des Gesetzes fordere, ohne eine andere Transparenzregel an dessen Stelle zu setzen, fürchte sich offensichtlich vor mehr Offenheit und Bürgernähe. Journalistinnen und Journalisten sowie alle Bürgerinnen und Bürger hätten durch das Gesetz laut Netzwerk Recherche das Recht erhalten, Behördenunterlagen einzusehen oder Kopien anzufordern. Laut netzpolitik.org nahmen Union und SPD Abstand von der Abschaffung, nachdem die geleakten Pläne einen öffentlichen Aufschrei ausgelöst hatten; im Koalitionsvertrag war nur noch von einer Reform mit „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ die Rede.
Der Koalitionsausschuss beschloss dennoch ein Ergebnispapier, das die Linie verschärfte; veröffentlicht wurde es am 2. Juli. Anfragen sollen künftig nur noch möglich sein, wenn Antragstellende ein berechtigtes Interesse nachweisen und die Auskunft nicht durch andere Regelungen erreichen können, was nach Einschätzung von netzpolitik.org das bislang begründungsfreie Recht praktisch aushöhlen würde. Der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro soll entfallen, das Anfragerecht auf natürliche Personen beschränkt und möglicherweise auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger:innen begrenzt werden, während Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International dann keine Anfragen mehr stellen könnten. Namen von Behördenmitarbeitenden sollen künftig geschwärzt werden und Behörden sollen Informationen unter Verweis auf „komplexe Bedrohungslagen“ verwehren können.
Am 7. September 2026 übersandte der Bundeskanzler dem Bundestag den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts, der in Artikel 7 eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes vorsieht; der Entwurf war dem Bundesrat bereits am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden.
Am 15. September 2026 forderten die Grünen in einem Bundestagsantrag, von den im Reformpaket der Bundesregierung vom 22. Juli 2026 angekündigten Plänen zur Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes „umgehend Abstand zu nehmen“. Eine Beschneidung des voraussetzungslosen Informationszugangs etwa durch zusätzliche Ausnahmen, Zugangshürden oder abschreckende Gebühren wäre nach Einschätzung der Fraktion ein krasser demokratiepolitischer Rückschritt. Die Grünen verwiesen zudem auf eine Petition, die sich an einen der Koalitionspartner wendet und bis dahin von mehr als 650.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden war, sowie auf die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die Pläne mit Nachdruck abgelehnt habe. Den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit sowie dem Schutz personenbezogener Daten trage das geltende Recht bereits durch weitreichende Ausnahmen Rechnung, heißt es in dem Antrag. Statt der Beschränkung fordern die Grünen einen Gesetzentwurf für ein modernes Bundestransparenzgesetz mit einem voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch, proaktiven Veröffentlichungspflichten und einem einklagbaren Recht auf offene Daten; außerdem fordern sie ein eigenes gesetzliches Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten.
Sicherheitslage als Begründung
Auf einer Regierungspressekonferenz am 3. Juli 2026 bestritt Regierungssprecher Kornelius eine Einschränkung der Pressefreiheit durch die Pläne und verwies auf die im Koalitionsausschusstext genannten Ziele. Die geplanten Nachjustierungen hätten einen sicherheitspolitischen Hintergrund und seien wegen der veränderten Sicherheitslage notwendig, erklärte er; man müsse Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen, weil das Gesetz dazu geführt habe, dass Staatsbedienstete in einer für sie gefährdenden Breite in die Öffentlichkeit gezogen würden. Einen besonderen Schutzbedarf sehe die Regierung vor allem bei kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung.
Kritik aus Medienverbänden, Politik und Datenschutzaufsicht
Der Deutsche Journalisten-Verband appellierte im Juli 2026 an die Bundestagsabgeordneten, den von den Koalitionsspitzen beschlossenen Änderungen die Zustimmung zu verweigern. Aus Sicht des Verbands bedeuten die als Bürokratieabbau bezeichneten Eingriffe in der Konsequenz die Abschaffung der Informationsfreiheit; DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster erklärte, das Gesetz sei für Medienschaffende „nicht perfekt, aber es ist besser als nichts“. Netzwerk-Recherche-Vorsitzender Daniel Drepper bezeichnete den Vorschlag als Frontalangriff auf den investigativen Journalismus und auf eine zentrale Errungenschaft der Demokratie; werde er umgesetzt, sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht reformiert, sondern abgeschafft. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di lehnte die Pläne als „enorme Verschlechterung des IFG“ ab, ihr Vorsitzender Lars Hansen warf der Regierung vor, eine Blackbox schaffen und journalistisches Arbeiten erschweren zu wollen.
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, einige der Anpassungen kämen im Ergebnis einer Abschaffung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahe. Eine Pflicht, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, verkehre den Grundgedanken des voraussetzungslosen Informationszugangs in sein Gegenteil, erklärte sie; eine im Einzelfall zu prüfende Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger würde zudem zahlreiche in Deutschland lebende Menschen sowie im Ausland lebende Wahlbürgerinnen und Wahlbürger diskriminieren. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten sprach von einem „Kahlschlag“ und warf der Regierung vor, Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht begründbare Beschränkungen zu nutzen. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte die Pläne ein Stück weit einen Angriff auf die Pressefreiheit, weil Regierungen sich überprüfen lassen müssten und Medien in der Lage sein müssten, Regierungshandeln zu hinterfragen; auch die Linksfraktion kritisierte die geplante Änderung scharf. SPD-Berichterstatter Johannes Schätzl bezeichnete den Koalitionsbeschluss als „De-facto-Abschaffung“ des Gesetzes und erinnerte daran, dass ohne Anfragen nach diesem Gesetz Fälle wie die Maut-Affäre oder die Maskenaffäre nie ans Licht gekommen wären; auch Juso-Chef Philipp Türmer warnte, die SPD dürfe sich an diesem „Raubbau“ nicht beteiligen.
Ein angespanntes Klima für Journalistinnen und Journalisten
Reporter ohne Grenzen hatte Ende April 2026 mitgeteilt, dass Deutschland in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit um drei Plätze auf Platz 14 zurückgefallen sei. RSF-Geschäftsführer Christian Mihr erklärte dazu, der erneute Verlust von Plätzen sei auch Ausdruck eines aufgeheizten Klimas; bei der Berichterstattung über rechtsextreme Milieus oder den Krieg in Gaza berichteten viele Journalistinnen und Journalisten von starkem Druck, hitzigen Debatten und der Sorge, öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.
Wofür das Gesetz bisher genutzt wurde
Mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes wurden nach Angaben von LTO bereits zahlreiche Vorgänge in Bundesbehörden öffentlich gemacht, darunter Informationen zur Corona-Maskenaffäre um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie zu Nebeneinkünften von Abgeordneten und Kontakten zu Lobbyisten. Allein beim Portal FragDenStaat haben nach Angaben von netzpolitik.org mehr als 130.000 Menschen in über 250.000 Anfragen Informationen erhalten.
Verbändebeteiligung statt Gespräch mit FragDenStaat
Zu einem Gespräch mit FragDenStaat über die Reformpläne ist das Bundesinnenministerium nach Angaben der Organisation nicht bereit; das zuständige Referat teilte mit, man könne das Gesprächsangebot in der aktuellen Phase leider nicht aufgreifen, würde sich aber über eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zum konkreten Gesetzentwurf freuen. Wie der Pressedienst des Bundestages im Oktober 2026 berichtete, ist die konkrete Umsetzung weiterhin Gegenstand regierungsinterner Beratungen; die Willensbildung der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Vorgesehen sei laut Koalitionsvertrag eine Reform des Gesetzes „in der bisherigen Form“ mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung, konkretisiert durch den Koalitionsausschussbeschluss vom 1. Juli 2026; weitere Aussagen zu konkreten Änderungen könnten derzeit nicht mitgeteilt werden. Nach dem Gesetzentwurf mit der angekündigten Änderung bleibt damit offen, welche der im Sommer angekündigten Einschränkungen tatsächlich Gesetz werden; die Behauptungen über ausländische Steuerung, Anschlagsvorbereitung und Behördenüberlastung durch IFG-Anfragen konnte die Bundesregierung laut FragDenStaat nach dessen Eilantrag nicht belegen.
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