DVR fordert mindestens 500 Euro für verbotene Handynutzung am Steuer
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DVR fordert mindestens 500 Euro für verbotene Handynutzung am Steuer

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert mindestens 500 Euro Bußgeld für verbotene Handynutzung am Steuer und unterstützt Verkehrsminister Steffen Bilgers Vorstoß zur Einführung von Handy-Blitzern. Derzeit drohen im Grundfall 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Quellen (7)
  1. Verband fordert 500 Euro Bußgeld für Handy am Steuert-online.de
  2. Handy-Blitzer: Sollen bald bundesweit kommen – was ist erlaubt und was verboten?morgenpost.de
  3. Minister Ebling: Bundesweit erste MONOcam im Regelbetrieb . Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalzmdi.rlp.de
  4. Ebling: Steigende Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist ein Alarmsignal . Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalzmdi.rlp.de
  5. Nach Testlauf in Rheinland-Pfalz - Bilger für bundesweite Einführung von Handy-Blitzerndeutschlandfunk.de
  6. Handy-Blitzer: Kameras sollen bundesweit kommenadac.de
  7. 64. Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar Arbeitskreis III Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.deutscher-verkehrsgerichtstag.de
4. November 2026, 6:05 Uhr484 Wörter · 3 Min. Lesezeit

Über die Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) berichtete t-online am 4. November 2026. Bei einer Gefährdung drohen nach Angaben des ADAC 150 Euro Bußgeld, beim Verursachen eines Unfalls 200 Euro, hinzu kommen jeweils zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Der DVR unterstützt zugleich den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU), sogenannte Monocams, Kameras, die ein in der Hand gehaltenes Mobiltelefon automatisch erkennen, bundesweit einzuführen.

Rheinland-Pfalz geht voran

Rheinland-Pfalz setzte die Technik als erstes Bundesland in den Regelbetrieb. Laut dem Innenministerium des Landes testete die Polizei die MONOcam 2022 in einem Pilotprojekt in Mainz und Trier gemeinsam mit der niederländischen Polizei, die das System schon länger einsetzt; innerhalb der ersten 90 Tage wurden dabei über 1.200 Verstöße festgestellt. Nach Angaben des Ministeriums gingen die Verstöße in den folgenden Wochen durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Prävention deutlich zurück. Seit einer Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, die am 1. März 2025 in Kraft trat, läuft der Einsatz dauerhaft; Innenminister Michael Ebling gab den Regelbetrieb am 11. April 2025 auf einer Brücke über die A60 bei Mainz-Finthen frei. Laut dem Innenministerium stehen die Geräte inzwischen landesweit zur Verfügung; die Verkehrsunfallbilanz 2025 zählte 976 Unfälle infolge von Ablenkung, wobei das Ministerium von einem erheblichen Dunkelfeld ausgeht, weil Ablenkung bislang nur in vergleichsweise wenigen Fällen als Unfallursache nachweisbar erfasst wird.

Warum der DVR höhere Bußgelder fordert

DVR-Präsident Manfred Wirsch begründet die Forderung auch mit Zahlen, die er dem Statistischen Bundesamt zuschreibt: Für 2025 weisen sie mehr als 1.100 Unfälle mit Personenschaden aus, bei denen elektronische Geräte als Ursache erfasst wurden, mit 15 Toten, 199 Schwerverletzten und 1.257 Leichtverletzten; die Zahlen beziehen sich laut Wirsch auf elektronische Geräte insgesamt, nicht ausschließlich auf Smartphones. Als Beleg für die Wirkung von Kameras verweist er auf einen Testeinsatz in Trier, bei dem die festgestellte Handynutzung am Steuer um rund 70 Prozent zurückgegangen sei, sowie auf den australischen Bundesstaat New South Wales, wo die Verstöße seit 2019 um etwa 82 Prozent gesunken seien. Zudem beruft er sich auf eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie, der zufolge das Kollisionsrisiko bei Ablenkung durch Smartphones und andere digitale Anwendungen höher gewesen sei als unter einem simulierten Alkoholeinfluss von 0,8 Promille.

Bilger sieht in den Kameras ein Mittel gegen steigende Unfallzahlen durch elektronische Geräte am Steuer. Der CDU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur, jährlich passierten mehr als tausend solcher Unfälle; Technologien wie Handy-Blitzer könnten helfen, Verstöße konsequenter zu ahnden. Für eine bundeseinheitliche Lösung brauche es laut Bilger eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz; wann die Überwachung flächendeckend im Einsatz sein werde, sei noch nicht klar.

Ein Arbeitskreis des Deutschen Verkehrsgerichtstags empfahl im Januar 2026 ebenfalls höhere Bußgelder.

Bußgeldvorschläge und Bedingungen für den Kameraeinsatz

Der Arbeitskreis hatte eine gestaffelte Erhöhung auf 250 Euro im Grundfall, 500 Euro bei Gefährdung und 750 Euro bei Schädigung vorgeschlagen. Der ADAC unterstützt den Einsatz von Monocams unter Bedingungen: Er verlangt eine klare Rechtsgrundlage, einen hohen Datenschutzstandard und möglichst einheitliche Regeln in den Bundesländern.

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