
Bundestag stimmt über Kameras in Schlachthöfen ab
Quellen (12)
- Bundestag entscheidet über Videoüberwachung in Schlachthöfen - Deutscher Bundestagbundestag.de
- Microsoft Word - 8974.docxdserver.bundestag.de
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6809 Gesetzentwurfdserver.bundestag.de
- 4. Regionaltagungen des Deutschen Fleischer-Verbandes Rahmenbedingungen für Tierhaltung und Tierschutz Tierseuchen – Aktuelle Lagefleischerhandwerk.de
- Nach Schlachthof-Skandalen: ANINOVA kritisiert Gesetzentwurf zur Videoüberwachung - ANINOVAaninova.org
- Anhörung im Bundestag: Tierschutzbund fordert umfassende Nachbesserungen im Tierschutzgesetztierschutzbund.de
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/8976 Entschließungsantragdserver.bundestag.de
- A-Drs. 21(10)73-D_Stellngn._BTK_öA_TierSchG_11.09.2026bundestag.de
- A-Drs. 21(10)73-C_Stellngn._DFV_öA_TierSchG_11.09.2026bundestag.de
- A-Drs. 21(10)73-F_Stellngn._DLT_öA_TierSchG_11.09.2026bundestag.de
- Zur Videoüberwachung in Schlachthöfenbundestag.de
- BOE-A-2022-14057 Real Decreto 695/2022, de 23 de agosto, por el que se establecen medidas para el control del bienestar de los animales en los mataderos mediante la instalación de sistemas de videovigboe.es
Zur Abstimmung steht der Regierungsentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hatte den Entwurf einen Tag zuvor abschließend beraten: CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD und Bündnis 90/Die Grünen dagegen, Die Linke enthielt sich. Kern des Vorhabens ist eine Pflicht für Betreiber von Schlachthöfen, in denen warmblütige Tiere geschlachtet werden und die einen Tierschutzbeauftragten benennen müssen, tierschutzsensible Vorgänge mit offen sichtbaren Kameras aufzuzeichnen und das Material den Behörden bereitzustellen.
Schon die vorige Regierungskoalition hatte im Zuge einer Novelle des Tierschutzgesetzes eine Videopflicht in Schlachthöfen geplant; die ausgearbeiteten Entwürfe kamen durch den Regierungswechsel jedoch nie zur Umsetzung, wie der Deutsche Fleischer-Verband im Februar 2026 feststellte. Zu diesem Zeitpunkt war laut dem Verband noch offen, ob die neue Bundesregierung die Entwürfe übernehmen würde. Im Dezember 2025 veröffentlichte die Tierschutzorganisation ANINOVA Aufnahmen aus dem Geflügelschlachthof Dithmarscher Geflügel in Seddiner See, die nach ihrer Darstellung zeigten, wie Gänse und Enten geschlagen, gewürgt und brutal behandelt wurden. Laut ANINOVA hatte bereits im April 2025 eine Recherche in einem der größten Hühnerschlachthöfe Bayerns ähnliche Verstöße dokumentiert. Nach eigener Einschätzung von ANINOVA trug die Veröffentlichung der Aufnahmen aus Seddiner See maßgeblich dazu bei, dass die politische Debatte über eine Videopflicht wieder an Dynamik gewann.
Was der Entwurf regelt
Im Tierschutzgesetz ist bereits geregelt, dass warmblütige Tiere nur geschlachtet werden dürfen, wenn sie vor dem Blutentzug betäubt wurden und bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos bleiben. Die Bundesregierung begründet die zusätzliche Videopflicht damit, dass Kontrollbehörden bei ihren Besuchen meist nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume einsehen können, während in größeren Schlachteinrichtungen zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ablaufen. Im Fall von Unregelmäßigkeiten sollen Behörden deshalb auch zurückliegende Aufnahmen nachträglich sichten können. Die vom Ausschuss gebilligte Fassung listet auf, welche Momente aufgezeichnet werden müssen: die Entladung, die Zeit bis zur Betäubung beziehungsweise bis zum Entblutungsschnitt, die Betäubung selbst, das Aufhängen danach, der Entblutungsschnitt, der Entblutungszeitraum sowie je nach Tötungsverfahren das anschließende Zurichten oder Brühen, das Aufhängen ohne vorherige Betäubung oder der erste auf die Tötung folgende Eingriff ohne Blutentzug. Bei der Wiedergabe müssen Datum und Uhrzeit ständig lesbar eingeblendet sein, eine Vorgabe, die auf einen Änderungswunsch aus der Stellungnahme des Bundesrates zurückgeht. Betreiber müssen die Aufzeichnungen für die letzten 30 Tage mit Schlachtungen zuzüglich der jeweiligen Entladung, sofern sie nicht am Schlachttag erfolgte, speichern und sie der Behörde arbeitstäglich in einem gängigen Dateiformat zum Abruf bereitstellen. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Verstöße kann die Behörde die Videoüberwachung auch in Schlachteinrichtungen anordnen, die nach EU-Recht keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen.
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die der Deutsche Tierschutzbund wiedergibt, betrifft die Videopflicht lediglich rund 230 der etwa 4.000 Schlachteinrichtungen in Deutschland. Die Grünen-Fraktion bezifferte den Anteil der erfassten Betriebe in ihrem Entschließungsantrag auf nur etwa 5,8 Prozent. Dem hält die Bundesregierung laut Ausschussbericht entgegen, dass die Pflicht mehr als 90 Prozent der zu schlachtenden Tiere erfasse. Verbandspräsident Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund nannte Videoüberwachung richtig und wichtig, kritisierte aber, dass kleinere Betriebe ausgenommen bleiben sollen. Bei Tierschutzfragen dürfe es laut Schröder nicht um wirtschaftliche Interessen gehen. Auch die Bundestierärztekammer begrüßt die Videopflicht grundsätzlich, fordert aber deren Ausweitung auf alle zugelassenen Schlachtbetriebe, weil Tierschutzverstöße nach ihrer Erfahrung nicht auf große Betriebe beschränkt seien. Der Deutsche Fleischer-Verband begrüßt die Ausnahme kleiner Betriebe dagegen ausdrücklich und verweist auf strukturelle Unterschiede zur industriellen Fleischerzeugung. Der Deutsche Landkreistag hält die Beschränkung auf große Schlachtbetriebe hingegen für nicht nachvollziehbar, weil tierschutzrelevante Vorfälle auch in kleineren Betrieben festgestellt würden. Gleichzeitig warnt der Landkreistag, eine vollständige Sichtung der Aufnahmen sei angesichts der angespannten Personallage in den Veterinärämtern nicht durchführbar; vorgesehen ist ohnehin nur eine stichprobenartige und anlassbezogene Kontrolle. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kamen bereits 2023 zu der Einschätzung, dass eine vollumfängliche, unbeschränkte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung mit dem Datenschutzrecht kaum vereinbar wäre, eine begrenzte Überwachung unter Wahrung europarechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben aber denkbar sei. In Spanien schreibt ein am 24. August 2023 in Kraft getretenes königliches Dekret vor, dass grundsätzlich alle Schlachthöfe im Land unabhängig von ihrer Größe Videoüberwachungssysteme einsetzen müssen; kleine Betriebe erhalten dort eine längere Frist zur Anpassung ihrer Anlagen. Der Landkreistag betont, die vorgesehene stichprobenartige und anlassbezogene Kontrolle trage der Personallage in den Veterinärämtern grundsätzlich Rechnung, dürfe aber nicht die Erwartung einer lückenlosen behördlichen Vollkontrolle wecken; die Bundestierärztekammer hält die Sichtung mit der vorhandenen Personaldecke ohnehin für kaum leistbar.
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