Bundestag beschließt erneuten Tankrabatt ab Oktober
Wirtschaft

Bundestag beschließt erneuten Tankrabatt ab Oktober

Bundestag und Bundesrat haben einen erneuten befristeten Tankrabatt beschlossen. Er soll nach Angaben der Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffkosten entlasten. Wie viel davon beim Tanken ankommt, bestimmen Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber über ihre Preise.

Quellen (10)
  1. Namentliche Abstimmungen - Deutscher Bundestagbundestag.de
  2. Bundesrat - 1068. Sitzung am 25. September 2026bundesrat.de
  3. Bund und Länder beschließen Spritpreis-Entlastungspaketbundesregierung.de
  4. Maßnahmen gegen hohe Spritpreise - Deutscher Bundestagbundestag.de
  5. Bundeskartellamt - Homepage - Weitergabe der Energiesteuersenkung | 12 Uhr-Regel | Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffebundeskartellamt.de
  6. 10. Juli 2026 ➔ PREISVERLÄUFE IM ZWEITEN QUARTAL ➔ REGIONALE UNTERSCHIEDEbundeskartellamt.de
  7. Befristeter Tankrabatt kommt zu spät und fällt zu gering aus - AfD-Fraktion im Deutschen Bundestagafdbundestag.de
  8. Tax cut on diesel and petrol | Federal Governmentbundesregierung.de
  9. ZEIT Onlinezeit.de
  10. FAZfaz.net
3. Oktober 2026, 1:34 Uhr930 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Am 25. September 2026 votierten im Bundestag in namentlicher Abstimmung 434 Abgeordnete für das Gesetz und 128 dagegen; Enthaltungen gab es keine. Noch am selben Tag billigte der Bundesrat das Gesetz. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent pro Liter; zusammen mit der daraus folgenden Mehrwertsteuersenkung ergibt sich für Tankende eine Ersparnis von brutto rund 17 Cent pro Liter.

Der Finanzausschuss hatte den Tankrabatt am 23. September 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) eingefügt, sodass sich Bundestag und Bundesrat kurzfristig mit der Steuersenkung befassen konnten. Eine gesetzliche Pflicht, den Steuervorteil vollständig an der Zapfsäule weiterzugeben, gibt es nicht; ob und in welchem Umfang er ankommt, entscheiden die Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber mit ihrer Preisgestaltung. Nach Angaben der Bundesregierung werden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft insgesamt um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet, die Länder tragen davon 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag. Die Koalitionsfraktionen erwarten zugleich, dass die erhöhte Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu Umsatzsteuer-Mehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen könnte, sodass die Staatshaushalte im Ergebnis voraussichtlich nicht durch verringerte Umsatzsteuereinnahmen belastet werden.

Warum die Koalition erneut eingreift

Im Bundestag wurde die Maßnahme mit den negativen wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges begründet, die sich weiterhin vor allem in gestiegenen Kraftstoffpreisen zeigten; die Preise hätten zuletzt deutlich höher als noch im Sommer gelegen. Die hohen Kosten für Benzin und Diesel belasteten Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, heißt es in der Begründung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung erklärt, sie lege sich derzeit nicht auf eine erneute Senkung der Energiesteuer fest. Über etwaigen Handlungsbedarf werde sie unter Berücksichtigung der Energiepreise, der fiskalischen Lage sowie klima- und europarechtlicher Vorgaben entscheiden, hieß es dort.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, die Preise sänken mit der Steuersenkung schnell um 17 Cent pro Liter und könnten mit dem geplanten Spritpreisdeckel künftig begrenzt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies forderte zusätzlich eine Übergewinnsteuer, die Ölmultis bei der Finanzierung heranzieht.

Was vom vorigen Tankrabatt ankam

Schon von Mai bis Juni 2026 hatte eine Energiesteuersenkung in gleicher Höhe gegolten; das Bundeskartellamt kommt in seinem Quartalsbericht zu dem Ergebnis, dass diese Entlastung nicht vollständig, aber überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe schätzt die durchschnittliche Weitergabe über den gesamten Zeitraum auf 13,8 Cent pro Liter bei Diesel, das sind 82,6 Prozent mit einer Lücke von 2,9 Cent und auf 13 Cent pro Liter bei E5, das sind 77,8 Prozent mit einer Lücke von 3,7 Cent. Nach ihren Berechnungen vergrößerten die Tankstellen ihre durchschnittliche Bruttomarge während des Tankrabatts bei Diesel um knapp 3,3 Cent pro Liter und bei E5 um knapp 1,9 Cent pro Liter im Vergleich zum ersten Quartal 2026; die unvollständige Weitergabe gehe eher auf die Preissetzung der Tankstellen als auf den Großhandel zurück. Die Markttransparenzstelle weist selbst darauf hin, dass ihre kostenbasierte Berechnung ebenso wie der alternative Ländervergleich methodische Grenzen habe und die Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren seien. Als die Steuersenkung Ende Juni 2026 auslief, stiegen die Tankstellenpreise von einem Tag auf den anderen um 9,6 Cent pro Liter bei Benzin und um 10,4 Cent pro Liter bei Diesel. Rund um den 1. Juli habe sich der Preisanstieg an der Zapfsäule auf 17 bis 19 Cent summiert, erklärte Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt, wobei ein Teil davon auch auf gestiegene Großhandelspreise zurückzuführen sei.

Kritik von Grünen und AfD

Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf in dritter Lesung ab und forderten über einen Entschließungsantrag stattdessen eine nationale Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie eine Senkung der Stromsteuer auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz. Der Antrag scheiterte: 127 Abgeordnete stimmten dafür, 418 dagegen. Auch die AfD-Fraktion stimmte dem Gesetz in dritter Lesung nicht zu, begrüßte die Entlastung aber grundsätzlich. Grund dafür war, dass Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine getrennte Abstimmung über Tankrabatt und Versicherungsrecht beantragt hatten: Dem Versicherungsteil stimmte die AfD nicht zu, während sie die Steuersenkung selbst unterstützte. Der finanzpolitische Sprecher Kay Gottschalk erklärte, 17 Cent weniger pro Liter seien besser als gar nichts, die Koalition komme damit aber viel zu spät und bleibe deutlich hinter dem zurück, was angesichts der hohen Spritpreise notwendig wäre. Für den durchschnittlichen Autofahrer bedeute der Rabatt über drei Monate gerade einmal rund 32 bis 36 Euro Entlastung, so Gottschalk; nötig seien stattdessen dauerhaft niedrigere Steuern und Abgaben auf Kraftstoffe. Sein Fraktionskollege Hauke Finger bezeichnete den befristeten Rabatt als „plumpen Versuch der Koalition, nach den für sie desaströsen Landtagswahlen die Beliebtheitswerte zu stabilisieren“ und forderte Neuwahlen.

Spritpreisdeckel soll spätestens 2027 kommen

Über den Tankrabatt hinaus will der Bund Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen, um spätestens zum 1. Januar 2027 einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen. Dabei müsse die Versorgungssicherheit gewährleistet und missbräuchliche Preisaufschläge müssten unterbunden werden, so die Bundesregierung. SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch erklärte, der Deckel solle die Preise nach oben begrenzen, während Wettbewerb nach unten weiterhin möglich bleibe. Die Bundesregierung begrüßt zudem Gespräche in der EU, analog zum Energiekrisenbeitrag von 2022 Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen. Für besonders betroffene Menschen und Unternehmen will der Bund außerdem die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus schaffen, um bei Bedarf gezielt entlasten zu können.

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung die Pendlerpauschale dauerhaft erhöht, wovon Pendler nach ihren Angaben deutlich stärker profitieren als zuvor, während Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten. Die Agrardieselrückerstattung wurde vollständig wieder eingeführt und das Wettbewerbsrecht wird weiter verschärft, um die Kraftstoffpreisbildung wirksamer zu überwachen. Ab 2027 sollen zudem Familien sowie Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch eine Senkung der Einkommensteuer entlastet werden.

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