Zwangsheirat in den Ferien: Wenn Schülerinnen nicht zurückkehren
Gesellschaft

Zwangsheirat in den Ferien: Wenn Schülerinnen nicht zurückkehren

Jedes Jahr kehren Schülerinnen nach den Sommerferien nicht in ihre Klassen zurück, weil sie während Auslandsreisen zur Ehe gezwungen wurden. Berlins Bezirksämter haben Schulen im Juli 2026 gewarnt, auf Warnsignale zu achten. Die Dunkelziffer bleibt hoch.

Quellen (8)
  1. ZDF heutezdfheute.de
  2. Berlin.de Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzbergberlin.de
  3. Euronewsde.euronews.com
  4. News4teachersnews4teachers.de
  5. Berliner Kurierberliner-kurier.de
  6. Tagesspiegeltagesspiegel.de
  7. Statista Polizeierfasste Fällede.statista.com
  8. Terre des Femmestdfinternational.org
7. August 2026, 13:04 Uhr836 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Eine Schülerin kommt nach den Sommerferien nicht zurück. Der Stuhl bleibt leer. Die Klassenlehrerin erhält keine Abmeldung, nur Schweigen. In manchen Fällen taucht die Schülerin Wochen später wieder auf, ohne zu erklären, was passiert ist. In anderen Fällen taucht sie nie wieder auf. Hinter dem leeren Stuhl steht häufig dasselbe Muster: Eine Auslandsreise mit der Familie, eine Zeremonie, ein fremder Mann. Zwangsheirat.

Ein Verbrechen, das im Sommer Hochkonjunktur hat

Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat im Juli 2026 Schulen und Jugendeinrichtungen im Bezirk schriftlich über das Risiko von Zwangsverheiratungen während der Sommerferien informiert. Das Schreiben enthält Hinweise auf Warnsignale, Handlungsoptionen und Notrufinformationen für Fachkräfte. Es ist kein Einzelfall: Berliner Bezirksämter mahnen Schulen vor Ferienbeginn seit Jahren zu erhöhter Aufmerksamkeit. Neu ist, dass mehrere Bezirke 2026 koordiniert und schriftlich vorgehen.

Die Zahlen erklären das Alarmsignal. Laut einer Umfrage des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsheirat wurden 2022 bundesweit 496 Fälle geplanter, befürchteter oder vollzogener Zwangsverheiratungen dokumentiert. 91 Prozent der Betroffenen waren weiblich. Entscheidend für den Ferienbezug: 88 Prozent der vollzogenen Zwangsheiraten fanden im Ausland statt, ein Großteil davon während der Schulferien. Die Hilfsorganisation Solwodi hat 2025 bundesweit 261 Fälle registriert, in denen sich Frauen und Mädchen wegen drohender oder vollzogener Zwangsverheiratung meldeten. Die Polizeistatistik zeigt für 2024 nur 68 formal erfasste Fälle, was die enorme Dunkelziffer unterstreicht: Viele Betroffene erstatten aus Angst oder wegen fehlender Kenntnisse über ihre Rechte keine Anzeige.

Wie das Muster funktioniert

Das typische Szenario: Eine Schülerin, meist zwischen 14 und 19 Jahren, fliegt mit der Familie in das Herkunftsland der Eltern. Was als Familienbesuch angekündigt ist, ist von vornherein als Hochzeit geplant. Die Mädchen haben oft ein Vorahnen, sprechen aber lange nicht darüber, aus Angst, die Familie zu verraten oder nicht geglaubt zu werden. Beratungsstellen berichten, dass der späteste Moment, zu dem Betroffene um Hilfe bitten, häufig kurz vor der Abreise liegt oder gar erst nach der Rückkehr in das Herkunftsland.

Zu den Zielländern gehören nach Angaben von Beratungseinrichtungen vor allem die Türkei, Afghanistan, arabische Länder und Teile Afrikas. Das Muster beschränkt sich nicht auf eine Religionsgemeinschaft: Zwangsheiraten gibt es in konservativ-islamischen Milieus, aber auch in bestimmten christlichen und hinduistischen Gemeinschaften.

Schülerinnen, die sich Lehrkräften oder Sozialarbeitenden anvertrauen, stoßen manchmal auf Unverständnis oder werden auf nach den Ferien vertröstet. Genau das ist der kritische Fehler: Nach den Ferien ist es zu spät.

Was Schulen tun können und was bisher fehlt

Das Berliner Schreiben vom Juli 2026 nennt konkrete Warnsignale: Ein Mädchen äußert Angst vor einer bevorstehenden Reise, gibt an, heiraten zu müssen, übergibt Gegenstände oder Dokumente an Freundinnen zur Aufbewahrung oder bittet indirekt um Hilfe. Schulsozialarbeitende sollen in solchen Fällen unverzüglich handeln, konkret den Kontakt zu Beratungsstellen wie Terre des Femmes oder Papatya herstellen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes führt seit Jahren im Juni eine "Weiße Woche" durch, in der Schulen mit Unterrichtsmaterialien, Polizeibesuchen und Sozialarbeitenden versorgt werden. Ziel ist es, das Thema sichtbar zu machen, bevor die Ferien beginnen. Die Kampagne hat sich inzwischen auf mehrere Bundesländer ausgeweitet, ist aber noch kein fester Bestandteil der Schulpflicht.

Was strukturell fehlt, ist eine bundeseinheitliche Regelung. Welche Schule welche Schritte unternimmt, hängt von Bundesland, Bezirk und letztlich von der einzelnen Lehrkraft ab. Sachsen und Bayern haben andere Standards als Berlin. Das ist ein Problem, das die Beratungsorganisationen seit Jahren benennen.

Was das Strafrecht bietet und was nicht

Zwangsheirat ist in Deutschland seit dem 1. Juli 2011 ein eigenständiger Straftatbestand, geregelt in Paragraph 237 des Strafgesetzbuchs. Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Seit 2017 gilt das Mindestalter für Eheschließungen ohne Ausnahmen als 18 Jahre, eine Regelung, die damals explizit auf Fälle zugeschnitten wurde, in denen Gerichte Ausnahmen für minderjährige Geflüchtete gemacht hatten.

Das Strafrecht schützt erst, wenn es zu einem Verfahren kommt. Die größten Hindernisse für Betroffene: unsicherer Aufenthaltsstatus, der eine Anzeige riskant macht; fehlende Sprachkenntnisse; finanzielle Abhängigkeit von der Familie; und die Angst, bei einer Anzeige die Familie zu verlieren oder im Herkunftsland soziale Konsequenzen zu tragen. Viele Betroffene wollen nicht die Täter bestrafen, sie wollen schlicht in Sicherheit sein.

Unterstützung bieten Solwodi und Papatya mit Schutzwohnungen, die Beratungshotline zwangsheirat.de sowie das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter der Nummer 116 016. Die Kapazitäten dieser Stellen sind begrenzt: Solwodi verweist darauf, dass die Wartezeiten auf Schutzwohnplätze in bestimmten Regionen mehr als sechs Wochen betragen.

Bis Herbst: Wer nicht zurückkommt

Die Berliner Schulen öffnen nach den Sommerferien in der zweiten Augustwoche wieder. Dann werden Klassenlehrkräfte erstmals sehen, wer fehlt. Für Betroffene im Ausland ist die Rückkehr nach Deutschland von diesem Moment an deutlich schwieriger: Ohne Reisedokumente, ohne finanzielle Mittel, oft in einem Land, dessen Sprache sie nicht gut sprechen, sind die deutschen Botschaften die einzige formale Anlaufstelle. Das Auswärtige Amt betreibt einen Beratungsdienst für Deutsche im Ausland, der auch in Zwangsheiratsfällen eingeschaltet werden kann. Wie viele Mädchen in diesem Sommer nicht zurückkehren werden, weiß noch niemand.

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