Vorläufig rund 735,76 Mio. Euro Rüstungsexporte nach Israel genehmigt
Investigativ

Vorläufig rund 735,76 Mio. Euro Rüstungsexporte nach Israel genehmigt

Eine Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion nennt vorläufige Zahlen: Zwischen April und Juni 2026 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von rund 735,76 Millionen Euro. Im November 2025 waren Klagen von Palästinensern aus Gaza gegen eine frühere und gegen künftige Kriegswaffengenehmigungen vor Gericht an Verfahrensfragen gescheitert, eine inhaltliche Prüfung blieb aus. Diese Recherche fragt, wie wirksam die deutsche Exportkontrolle tatsächlich ist.

Quellen (20)
  1. Waffenexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026 - Deutscher Bundestagbundestag.de
  2. Klagen gegen Kriegswaffenlieferungen an Israel ohne Erfolg (Nr. 47/2025) - Berlin.deberlin.de
  3. Rüstungsexporte vor Gericht: Klagen gegen Waffenlieferungen nach Israel erfolglos | taz.detaz.de
  4. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt zur Entwicklung in Gaza:bundesregierung.de
  5. Regierungspressekonferenz vom 17. November 2025bundesregierung.de
  6. Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern In dem Bestreben,bundeswirtschaftsministerium.de
  7. Lage in Gaza stabiler: Deutschland erlaubt wieder Waffenexporte nach Israelnzz.ch
  8. Rüstungsausfuhren: Deutschland exportierte 2024 so viel wie niezdfheute.de
  9. FALLBERICHT [Stand: März 2025] Kampf gegen Rüstungsexporte nach Israel: Deutschlands Verantwortung für Völkerrechtsverletzungenecchr.eu
  10. Keine anstehenden Exporte: Eilantrag gegen Waffenexporte an Israel scheitert vor Berliner Gerichttagesspiegel.de
  11. ECCHR: Resumption of German Arms Exports – Just Days After Berlin Administrative Court Dismisses Case Brought by Palestinians for Alleged Lack of Risk of Recurrenceecchr.eu
  12. Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetzbdsv.eu
  13. Mitglieder - BDSV e. V.bdsv.eu
  14. Rüstungsexportkontrollgesetz wird nicht mehr weiterverfolgt - Deutscher Bundestagbundestag.de
  15. Rüstungsexportkontrollgesetz: Was wird da kommen?lto.de
  16. Wissenschaftliche Dienste Vergleich der Rüstungsexportgrundsätze der Bundesregierung mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexportenbundestag.de
  17. Registereintrag "Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V." - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  18. Drucksache 20/5982dserver.bundestag.de
  19. Trends in International Arms Transfers, 2024sipri.org
  20. Waffenexporte nach Israel - Deutscher Bundestagbundestag.de
23. Oktober 2026, 4:51 Uhr1020 Wörter · 6 Min. Lesezeit

Rund 67 Prozent dieses Genehmigungswertes entfielen auf ein Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich, weitere rund 21 Prozent auf die Kooperation deutscher und israelischer Firmen im Interesse der Bundeswehr; der verbleibende Genehmigungswert betraf nach Angaben der Bundesregierung sonstige Rüstungsgüter, jedoch keine Kriegswaffen. Die Angaben gelten nach Darstellung des Bundestages als vorläufig und können sich noch ändern.

Im November 2025 war der Versuch mehrerer Palästinenser aus dem Gazastreifen vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolglos geblieben, gerichtlich gegen Genehmigungen für Kriegswaffenlieferungen an Israel vorzugehen. Das Gericht wies beide Klagen jeweils aus prozessualen Gründen ab, ohne über die materielle Rechtmäßigkeit der Lieferungen zu entscheiden.

Kläger im einen Verfahren war ein im Gazastreifen lebender Palästinenser, der Deutschland verpflichten wollte, Genehmigungen für Waffenlieferungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz an Israel bis zum Abzug der israelischen Streitkräfte aus Gaza zu versagen. Er argumentierte, die Genehmigungspraxis der Bundesregierung verletze Deutschlands völkerrechtliche Verpflichtungen, weil Israel die Waffen völkerrechtswidrig verwende. Im anderen Verfahren griffen vier im Gazastreifen lebende Palästinenser eine Genehmigung an, mit der die Bundesregierung Ende Oktober 2023 die Lieferung von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen an Israel erlaubt hatte; nach deren vollständiger Lieferung wollten sie die Genehmigung nachträglich als rechtswidrig feststellen lassen.

Wie Deutschland seine Exporte an Israel steuert

Rüstungsexporte unterliegen in Deutschland dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz. Nach dem Terrorangriff der Hamas hatte die Bundesregierung ihre Rüstungsexporte nach Israel laut taz erheblich gesteigert und priorisiert bearbeitet.

2023 genehmigte Deutschland Ausfuhren im Wert von 326 Millionen Euro nach Israel, davon 20 Millionen Euro für Kriegswaffen, wie die NZZ berichtete. Ein Jahr später erreichten die weltweit genehmigten deutschen Rüstungsexporte insgesamt einen Wert von 12,83 Milliarden Euro, wie das ZDF meldete. Einen Einzelposten bildete mit 8,15 Milliarden Euro beziehungsweise 64 Prozent des Werts der genehmigten Rüstungsexporte die von Russland angegriffene Ukraine.

Am 8. August 2025 erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz, Israel habe das Recht, sich gegen den Terror der Hamas zu verteidigen, zugleich sei die Bundesregierung zutiefst besorgt über das fortdauernde Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Als Reaktion auf das in der vorangegangenen Nacht vom israelischen Sicherheitskabinett beschlossene härtere militärische Vorgehen kündigte Merz an, die Bundesregierung werde bis auf Weiteres keine Ausfuhren von Rüstungsgütern genehmigen, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können.

Am 17. November 2025 kündigte der stellvertretende Regierungssprecher Hille an, dass die im August verhängten Beschränkungen aufgehoben würden; die Aufhebung sollte ab dem 24. November 2025 wirksam werden. Grundlage der Entscheidung sei der seit dem 10. Oktober bestehende und nach seiner Einschätzung grundsätzlich stabilisierte Waffenstillstand in Gaza. Die Bundesregierung erwarte, dass sich alle Seiten an die Vereinbarungen hielten, der Waffenstillstand halte und humanitäre Hilfe in großem Umfang geleistet werde.

Auf die Frage, ob während der Beschränkungen von der israelischen Armee gewünschte Rüstungsgüter zurückgehalten worden seien, äußerte sich Hille nicht; er betonte ausdrücklich, dies bestätige nicht, dass solche Anfragen vorgelegen hätten. Bereits im September, mitten in der offiziell geltenden Beschränkung, hatte die Bundesregierung laut einer Antwort an die Linksfraktion im Bundestag Rüstungslieferungen im Wert von mindestens 2,46 Millionen Euro genehmigt. Zwischen dem 1. Januar und dem 8. August 2025 waren laut taz Exportgenehmigungen für Israel im Wert von gut 250 Millionen Euro erteilt worden.

Wer entscheidet, wer kontrolliert?

Den fehlenden Bedarf für eine gerichtliche Entscheidung begründete das Gericht wesentlich mit der ausdrücklich geänderten Genehmigungspraxis der Bundesregierung nach der Ankündigung des Bundeskanzlers vom August 2025. Im Verfahren der vier im Gazastreifen lebenden Kläger verneinte das Gericht eine konkrete Wiederholungsgefahr, weil sich die Situation im Gazakonflikt gegenüber Herbst 2023 maßgeblich geändert habe und Entscheidungen über Kriegswaffenlieferungen in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung fielen. Ob solche Genehmigungen überhaupt von Dritten angegriffen werden können, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Ramstein-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, musste die Kammer deshalb in beiden Verfahren nicht mehr klären.

Schon im Juni 2024 war ein Eilantrag mehrerer Palästinenser aus Gaza am selben Gericht als unzulässig zurückgewiesen worden, weil sich laut Tagesspiegel noch nicht absehen ließ, welche Entscheidungen der Regierung überhaupt bevorstünden. Das Gericht betonte zugleich, die Bundesregierung habe einen Entscheidungsspielraum und könne Genehmigungen versagen, mit Nebenbestimmungen versehen oder Zusagen des Empfängerlands einholen.

Nach Auffassung von Alexander Schwarz, Co-Direktor des ECCHR-Programms „International Crimes and Accountability“, müsse es gerade in einer Situation wie in Gaza, in der UN-Gremien und Menschenrechtsorganisationen schwerste Völkerrechtsverbrechen dokumentiert hätten, möglich sein, staatliches Handeln gerichtlich zu überprüfen. Schon zuvor hatte das Gericht einen Antrag abgelehnt, die Kläger zeitnah über neue Kriegswaffengenehmigungen zu informieren, mit Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen Deutschlands; eine Beschwerde dagegen wurde im Dezember 2024 zurückgewiesen.

Die vier überlebenden Kläger im zweiten Verfahren hatten laut ECCHR durch israelische Angriffe mehrere nahe Familienangehörige verloren und nahezu ihren gesamten Besitz eingebüßt, ein fünfter Kläger wurde im Juli 2025 durch einen israelischen Drohnenangriff getötet.

Die Industrie forderte im November 2022 schnellere Genehmigungsverfahren

Zu seinen Mitgliedern zählen nach eigener Auflistung unter anderem Airbus Defence and Space, Diehl Defence, Heckler & Koch, Hensoldt, KNDS Deutschland und MBDA Deutschland.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie hatte der BDSV 2022 in einer Stellungnahme zum geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz den grundsätzlichen Mehrwert eines solchen Gesetzes infrage gestellt. Die Verbände warnten, weitere deutsche Sonderregeln würden die Industrie von europäischen Kooperationen und Lieferketten abschneiden und sowohl die europäische Zusammenarbeit als auch die Landes- und Bündnisverteidigung erheblich schwächen. Eine einseitige nationale Ausweitung nachträglicher Post-Shipment-Kontrollen auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Staaten bewerteten sie als politisch sehr kritisch, weil sie Misstrauen gegenüber Partnern und Verbündeten impliziere.

Die Verbände forderten Entschädigungsansprüche der Industrie, falls bereits erteilte Genehmigungen aus politischen Gründen widerrufen oder ausgesetzt würden. Zudem müsse ein Bezug zwischen einem exportierten Gut und einer konkreten Menschenrechtsverletzung bestehen, Regelbeispiele hielten sie auch aus Sicht der Exekutive für kritisch. Im Februar 2025 teilte die Bundesregierung dem Bundestag mit, das Gesetzgebungsverfahren könne bis zur vorgezogenen Wahl nicht mehr abgeschlossen werden und werde deshalb in der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt; sie versicherte, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Rüstungsexportkontrolle auf Grundlage der bestehenden Vorgaben weiterhin gerecht zu werden.

Ein Gesetzesvorhaben mit langer Vorgeschichte

Die Idee eines eigenen Rüstungsexportkontrollgesetzes geht auf das Jahr 2011 zurück, als die Grünen-Abgeordnete Katja Keul sie nach umstrittenen Panzerlieferungen an Saudi-Arabien entwickelte, wie das Rechtsportal Legal Tribune Online rekonstruiert. Seither brachte die grüne Bundestagsfraktion wiederholt entsprechende Anträge ein, die jeweils abgelehnt wurden.

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