Magyar muss liefern: 10 Milliarden Euro bis August
Fast zehn Prozent des ungarischen Bruttoinlandsprodukts liegen eingefroren in Brüssel: Rund 17 Milliarden Euro hat die EU für Ungarn gesperrt, weil Viktor Orbán über sechzehn Jahre systematisch die Justizunabhängigkeit, Pressefreiheit und Korruptionsbekämpfung aushöhlte. Nun hat Ungarn einen neuen Regierungschef, Péter Magyar, der am 12. April mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wurde und sich zu Reformen verpflichtet hat. Das Problem: 10,4 Milliarden Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds verfallen am 31. August 2026 endgültig, wenn Ungarn bis dahin keine nachweisbaren Reformfortschritte liefert.
Was auf dem Spiel steht
Die eingefrorenen Mittel teilen sich in zwei Kategorien. Rund 6,6 Milliarden Euro stammen aus EU-Kohäsionsfonds, die grundsätzlich über längere Zeiträume freigeschaltet werden können. Die restlichen 10,4 Milliarden kommen aus der Recovery and Resilience Facility, dem EU-Wiederaufbaufonds, der nach der COVID-Pandemie für die wirtschaftliche Erholung der Mitgliedstaaten aufgelegt wurde. Dieser Fonds hat ein hartes Ablaufdatum: Länder, die bis zum 31. August 2026 die vereinbarten Reform-Meilensteine nicht erfüllen, verlieren ihren Anspruch unwiderruflich.
Für ein Land mit einem Jahres-BIP von rund 175 Milliarden Euro sind 17 Milliarden Euro eingefrorene Mittel ein wirtschaftlicher Ausnahmezustand. Das Geld fehlt in ungarischen Infrastrukturprojekten, im Gesundheitssystem, in der Regionalentwicklung und in der Wirtschaftsförderung. Die EU-Kommission hatte die Mittel schrittweise gesperrt, nachdem Orbáns Regierung trotz wiederholter Verfahren und Warnungen keine ausreichenden Reformen umgesetzt hatte.
Was Magyar liefern muss
Die EU-Kommission hat die Bedingungen für eine Freigabe klar definiert. Ungarn muss erstens der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) beitreten, der unabhängigen EU-Behörde zur Strafverfolgung bei Betrug mit EU-Geldern. Zweitens muss die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz wiederhergestellt werden: Das bedeutet das Ende politischer Einflussnahme auf Richterernennungen und die Auflösung der Parallelstrukturen im Justizsystem, die unter Orbán errichtet wurden. Drittens muss die akademische Freiheit geschützt werden, ein Punkt, den Orbán besonders sichtbar verletzt hatte, als er die Central European University 2019 aus Budapest verdrängte.
Ursula von der Leyen hat ihren Kabinettschef nach Budapest entsandt, um die Zusammenarbeit mit Magyars Team zu beginnen. Magyar selbst hatte sich kurz nach seiner Wahl mit von der Leyen getroffen und erklärt, die Freigabe der EU-Mittel sei seine höchste Priorität. Er hat eine Expertenregierung angekündigt, die mit technokratischem Sachverstand die nötigen Gesetzgebungsprozesse anstoßen soll. Ende April sollen erste konkrete Reformschritte vorgelegt werden.
Das Risiko: Orbáns Verfassungsgericht
Magyars größte innenpolitische Hürde sitzt in Budapest: das ungarische Verfassungsgericht. Orbán hatte das Gericht über anderthalb Jahrzehnte mit Parteigängern besetzt. Diese Richter sind auf Lebenszeit ernannt und können von Magyar durch die Nationalversammlung gebrachte Gesetze für verfassungswidrig erklären. Ändert Magyar etwa die Justizgesetze, könnten Verfassungsrichter entscheiden, dass die Änderungen gegen Orbáns selbst geschriebene Verfassung verstoßen.
Magyar besitzt mit seiner Zweidrittelmehrheit die Macht, die Verfassung zu ändern und neue Verfassungsrichter zu ernennen. Aber Richterernennungen erfordern aufwendige parlamentarische Verfahren und Zeit. Die zentrale Frage ist, ob Magyar die Zusammensetzung des Gerichts schnell genug beeinflussen kann, bevor die August-Frist abläuft. Erste Signale aus Budapest deuten darauf hin, dass das Verfassungsgericht bereits prüft, ob Magyars angekündigte Reformgesetze mit der geltenden Verfassung vereinbar sind.
Ein Wettlauf mit der Zeit
Polen hat eine ähnliche Transformation durchlaufen. Nach dem Wahlsieg von Donald Tusk im Oktober 2023 setzte Warschau schrittweise die EU-Forderungen um und konnte eingefrorene Mittel sukzessive freischalten. Der polnische Weg dauerte jedoch über ein Jahr. Magyar hat vier Monate bis zur entscheidenden Frist.
Die EU-Kommission hat angekündigt, bei den sogenannten Super-Meilensteinen, den wichtigsten Reformschritten, keine Abstriche zu machen. Mai und Juni sind für die erste Überprüfung der Reformfortschritte vorgesehen. Am 31. August entscheidet sich, ob Ungarn 10,4 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds retten kann oder ob dieses Geld endgültig verfällt. Für Ungarn ist es nicht nur eine Frage der EU-Kompatibilität. Es geht darum, ob der Wandel, für den 53 Prozent der Wähler im April votiert haben, auch in der Praxis ankommt.