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Politik
GKV-Reform beschlossen: Grüne fordern das Gegenteil

GKV-Reform beschlossen: Grüne fordern das Gegenteil

Das Bundeskabinett hat die GKV-Reform beschlossen: 16,3 Milliarden Euro Einsparungen, Zuckersteuer und Ausgabenbremse. Die Grünen nennen das 'Beitragssatzeskalation mit Ansage' und fordern stattdessen eine Senkung der Beiträge um zwei Prozentpunkte.

29. April 2026, 22:40 Uhr 655 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Gesundheitsministerin Nina Warken setzt damit eine 16,3-Milliarden-Euro-Sparlinie um, die Beiträge stabil halten soll. Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen nennt das Paket „Beitragssatzeskalation mit Ansage“: Die Koalition entnehme den Kassen mehr Geld als sie zuschieße. Was wie ein Streit über Zahlen aussieht, ist in Wahrheit ein Grundsatzkonflikt über die richtige Wirtschaftsmedizin.

Was der Kabinettsbeschluss enthält

Im Kern setzt die Reform auf drei Hebel. Erstens eine Ausgabenbremse: Steigerungen bei Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen werden künftig an das tatsächliche Einnahmenwachstum der Kassen geknüpft. Steigen die Ausgaben schneller als die Beitragseinnahmen, wird automatisch gebremst. Zweitens sollen Leistungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen aus dem Erstattungskatalog fallen. Drittens wird eine gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Getränke eingeführt: 26 Cent pro Liter bei fünf bis acht Gramm Zucker, 32 Cent bei mehr als acht Gramm. Eine Cola würde damit um rund 32 Prozent teurer.

Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf musste Warken Zugeständnisse machen. Statt 19,6 Milliarden sind es jetzt 16,3 Milliarden. Die geplante generelle Kürzung des Krankengeldes entfällt. Der Beitragszuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten wird auf 2,5 statt 3,5 Prozentpunkte begrenzt. Neu: Der Bund beteiligt sich ab sofort mit 250 Millionen Euro jährlich an den GKV-Kosten für Grundsicherungsempfänger, ab 2029 mit 500 Millionen. Die Lücke von rund zehn Milliarden Euro, die Bürgergeld-Pauschale gegenüber den tatsächlichen Behandlungskosten hinterlässt, bleibt damit strukturell ungelöst.

Was Dahmen anders machen würde

Dahmen stellte dem Regierungsmodell eine konträre Rechnung entgegen. Seine Analyse: Bei richtiger Umstrukturierung der GKV-Finanzen könnten die Beiträge bis 2027 um zwei Prozentpunkte sinken, was direkt mehr Kaufkraft bei 74 Millionen Versicherten erzeugen würde. Dahmen argumentiert, sinkende Lohnnebenkosten wären der effektivere Wachstumsimpuls als die Ausgabenkürzungen der Koalition. „Die Koalition wählt den Weg der geringsten Verantwortung“, so Dahmen.

Der Kern des Konflikts: Warken geht davon aus, dass das GKV-System reformiert werden muss, bevor Mittel fließen können. Dahmen dreht das um und sagt, geringere Beiträge würden das Wirtschaftswachstum ankurbeln und damit die Einnahmenbasis der Kassen verbessern. Beide Positionen haben historische Vorbilder, die zeigen, dass weder reine Sparpakete noch alleinige Beitragssenkungen ohne Strukturreformen dauerhaft tragen.

Die 40-Milliarden-Lücke bis 2030

Unabhängig vom politischen Streit zeigen Berechnungen des Sachverständigenrats, was der heutige Beschluss nicht löst. Die Finanzierungslücke der GKV wächst bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro. Das gerade verabschiedete Paket deckt 16,3 Milliarden ab, also weniger als die Hälfte der bis 2030 aufgebauten Lücke. Ohne weitergehende Strukturreformen müsste der durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2030 auf 3,7 Prozent steigen. Heute liegt er bei rund 2,5 Prozent. Die meisten Maßnahmen treten zudem erst 2027 in Kraft.

Warken antwortete auf die Langfristkritik mit einem grundsätzlichen Argument: „Wir können nicht immer weiter mehr Geld ausgeben als von den Krankenkassen eingenommen wird.“ Kanzler Friedrich Merz ergänzte: „Gesundheit muss bezahlbar bleiben.“ Beide Aussagen beschreiben das Ziel, nicht den Pfad. Ob der beschlossene Pfad ausreicht, wird sich spätestens in der parlamentarischen Beratung zeigen, wenn Vertreter von Bundesländern mit starker Pharmaindustrie Gegenvorschläge einbringen.

Was jetzt parlamentarisch kommt

Der Kabinettsbeschluss ist der Startschuss für die Bundestagsberatung, nicht das Ende. Im Bundestag werden Änderungsanträge die Ausgabenbremse für Kliniken und Pharmaunternehmen abschwächen wollen. Die Zuckersteuer, für die Verbraucherschutzorganisationen jetzt von Finanzminister Lars Klingbeil einen konkreten Gesetzentwurf fordern, ist im Koalitionsvertrag nicht festgeschrieben und muss separat geregelt werden. Das Bundesgesundheitsministerium peilt eine Verabschiedung durch den Bundestag bis Herbst 2026 an, damit die zentralen Maßnahmen wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten können.