Schweizer Volksabstimmung: Russland-Sanktionen auf dem Spiel
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Schweizer Volksabstimmung: Russland-Sanktionen auf dem Spiel

Am Sonntag, dem 27. September, stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab, die Sanktionen gegen kriegführende Staaten ohne UNO-Beschluss verbieten würde. In der Schweiz sind russische Vermögen von 8,5 Milliarden Franken gesperrt.

Quellen (15)
  1. SECO: FAQ Sanktionen gegen Russland (gesperrte Vermögenswerte)seco.admin.ch
  2. Bundesrat: Botschaft zur Neutralitätsinitiative (PDF)newsd.admin.ch
  3. Bundesrat: Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Russland (28.02.2022)admin.ch
  4. 20 Minuten: Russland setzt die Schweiz auf die Liste unfreundlicher Länder20min.ch
  5. swissinfo.ch: Russia sanctions at heart of Swiss neutrality voteswissinfo.ch
  6. FINMA: Russland-Sanktionen, August 2026finma.ch
  7. admin.ch: Neutralitätsinitiative (Bundesrat)admin.ch
  8. Brussels Signal: Swiss voters decide whether neutrality should bar EU sanctions on Russiabrusselssignal.eu
  9. 20 Minuten: Cassis eröffnet Kampf gegen die Neutralitätsinitiative20min.ch
  10. SRF: Bundesrat will heutigen Spielraum bei Neutralität erhaltensrf.ch
  11. SRF: Die Neutralitätsinitiative in Kürzesrf.ch
  12. EDA: Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraineeda.admin.ch
  13. SRF: Erste SRG-Umfrage, 54 Prozent Neinsrf.ch
  14. gfs.bern: 2. SRG-Trendumfrage zur Abstimmung vom 27. September 2026gfsbern.ch
  15. SRF: Zweite SRG-Umfrage, Nein-Trends bei beiden Initiativensrf.ch
26. September 2026, 16:59 Uhr811 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Am Sonntag, dem 27. September, entscheidet die Schweiz über die Neutralitätsinitiative. Sie würde es der Schweiz verbieten, Sanktionen gegen kriegführende Staaten zu verhängen, solange die UNO sie nicht beschlossen hat. Auf genau diesem Weg sind seit 2022 russische Vermögen gesperrt worden: Laut SECO waren es am 1. Juli 2026 8,5 Milliarden Franken an Finanzwerten und 14 Liegenschaften. Was bei einem Ja mit diesen Sperren geschähe, lässt selbst der Bundesrat offen.

Der Bruch von 2022

1815 erkannten die europäischen Großmächte auf der Pariser Friedenskonferenz die immerwährende Neutralität der Schweiz erstmals völkerrechtlich an, wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Initiative festhält. Sanktionen schloss das nicht immer aus: Nach dem Beitritt zum Völkerbund 1920 trug die Schweiz laut Botschaft dessen wirtschaftliche Sanktionen mit und verzichtete erst 1938 darauf.

Am 28. Februar 2022, vier Tage nach Russlands Einmarsch in die Ukraine, beschloss der Bundesrat, die Sanktionspakete der EU zu übernehmen. Eine Resolution im UNO-Sicherheitsrat war zuvor am Widerstand Russlands als ständigem Mitglied mit Vetorecht gescheitert. Wenige Tage später setzte der Kreml die Schweiz auf seine Liste „unfreundlicher“ Staaten.

Seither hat die Schweiz die EU-Sanktionen nahezu vollständig übernommen. Eine Ausnahme betrifft laut swissinfo eine Bestimmung zu ausländischen Tochterfirmen Schweizer Unternehmen. Zuletzt beschloss der Bundesrat am 19. August 2026 Maßnahmen aus dem 20. EU-Paket, darunter ein Verbot, russische Plattformen für Kryptoüberweisungen zu nutzen. Der Vermögenssperre unterstehen laut FINMA rund 2.790 Personen, Unternehmen und Organisationen. Gesperrt sind neben Geld und Immobilien laut SECO auch Sportfahrzeuge und Luxusfahrzeuge, Flugzeuge, Kunstwerke, Möbel und Instrumente.

Was die Initiative verlangt

Die Volksinitiative „Wahrung der schweizerischen Neutralität“ will einen neuen Artikel 54a in die Bundesverfassung schreiben. Laut dem in der Botschaft abgedruckten Initiativtext ist die Neutralität der Schweiz „immerwährend und bewaffnet“. Einem Militärbündnis oder Verteidigungsbündnis dürfte die Schweiz nicht beitreten, eine Zusammenarbeit wäre nur bei einem direkten Angriff oder dessen Vorbereitung erlaubt. „Nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen gegen kriegführende Staaten“ wären verboten. Ausgenommen sind UNO-Sanktionen sowie Maßnahmen, die verhindern, dass fremde Sanktionen über die Schweiz umgangen werden.

Im Fall Russland greift die UNO-Ausnahme nicht, weil Russland im Sicherheitsrat jede Sanktion gegen sich selbst per Veto stoppen kann. Der Bundesrat schreibt deshalb, eine Übernahme von Sanktionen, „wie sie seit Februar 2022 gegen Russland ergriffen werden“, wäre bei einem Ja „nicht mehr möglich“. Getragen wird die Initiative vom Verein Pro Schweiz aus dem Umfeld der SVP, das Komitee präsidiert Walter Wobmann. Laut Bundeskanzlei kam sie mit 129.806 gültigen Unterschriften zustande.

Was mit den gesperrten Milliarden passiert

Eine Übergangsbestimmung enthält der Initiativtext nicht. Der Bundesrat nennt es in seiner Botschaft ausdrücklich „unklar“, ob die seit Februar 2022 ergriffenen Sanktionen gegen Russland „aufgehoben werden müssten oder ob einfach keine neuen Sanktionen übernommen werden könnten“. Nach der Medienkonferenz von Außenminister Ignazio Cassis am 11. August schrieb 20 Minuten, die Sanktionen müssten bei einem Ja „voraussichtlich weitgehend aufgehoben werden“.

Der Bundesrat verweist in der Botschaft auf eine weitere Folge: Die EU-Sanktionen gegen Iran, die Schweiz seit 2007 schrittweise übernommen hat, müsste sie unter Umständen mit Kriegsbeginn aufheben, sollte Iran etwa in einen Krieg mit Israel geraten.

Neutralität als Vermittlerin oder als Handlungsspielraum

Das Initiativkomitee will laut Botschaft erreichen, dass die Schweiz „von allen Ländern dieser Welt als standhaft und verlässlich neutrales Land respektiert“ wird und als Vermittlerin zur Verfügung steht. Eine solche Neutralität schütze das Land zudem besser vor Angriffen. Laut einer Übersicht von SRF argumentieren die Befürworter außerdem, eine humanitäre Schweiz solle auf wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen verzichten, die Zivilisten treffen.

Cassis hält dagegen, Neutralität bedeute nicht Gleichgültigkeit: Verletze ein Staat das Völkerrecht, müsse die Schweiz Maßnahmen gegen ihn ergreifen können, auch wirtschaftliche Sanktionen. „Je unsicherer die Welt wird, desto wichtiger ist es, dass die Schweiz ihre Interessen eigenständig wahren kann“, sagte Cassis laut SRF. Vermittelt hat die Schweiz auch als Sanktionspartnerin der EU: Am 15. und 16. Juni 2024 richtete sie auf dem Bürgenstock eine Ukraine-Friedenskonferenz aus. Russland war nicht eingeladen, laut EDA hatte Moskau mehrfach erklärt, kein Interesse an einer Teilnahme zu haben.

Umfragen: Nein-Lager baut Vorsprung aus

Die erste SRG-Umfrage von gfs.bern vom 3. bis 16. August ergab 54 Prozent Nein und 42 Prozent Ja. In der zweiten Welle vom 2. bis 9. September stieg die Ablehnung laut gfs.bern auf 63 Prozent, die Zustimmung sank auf 34 Prozent. 83 Prozent äußerten eine feste Stimmabsicht. Die Ablehnung liegt in der Deutschschweiz bei 64 und in der Romandie bei 63 Prozent. Das Institut nennt die Zahlen eine Momentaufnahme rund drei Wochen vor dem Abstimmungstag, keine Prognose.

Als Verfassungsänderung braucht die Initiative die Mehrheit der Stimmenden und der Kantone. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein, laut SRF stimmten im Nationalrat 124 Mitglieder gegen die Initiative und 65 dafür, im Ständerat 29 zu 10. Scheitert sie, bleibt es beim Embargogesetz: Der Bundesrat entscheidet laut Botschaft weiterhin im Einzelfall, ob er Sanktionen der EU ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt. Wird sie angenommen, muss geklärt werden, was aus den bestehenden Sperren wird.

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