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Politik
Pflegereform: Heimbewohner zahlen länger mehr

Pflegereform: Heimbewohner zahlen länger mehr

Gesundheitsministerin Warken plant, die staatlichen Zuschüsse für Heimbewohner später greifen zu lassen. Wer heute ins Pflegeheim zieht, zahlt schon jetzt 3.245 Euro monatlich, mehr als das Doppelte der Durchschnittsrente.

21. April 2026, 14:53 Uhr 773 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Wer heute in ein Pflegeheim einzieht, zahlt im ersten Jahr durchschnittlich 3.245 Euro monatlich aus eigener Tasche. Das entspricht mehr als dem Doppelten der durchschnittlichen gesetzlichen Rente von 1.289 Euro. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Lücke nicht schließen, sondern tiefer werden lassen: Laut ersten Entwürfen der geplanten Pflegereform sollen staatliche Zuschüsse zu den Heimkosten künftig erst nach längeren Wartezeiten greifen. Die Reform ist für Ende 2026 geplant.

Wie das System heute funktioniert

Die Pflegeversicherung wurde 1995 bewusst als Teilabsicherung konstruiert: Sie übernimmt einen festen Betrag, nicht die vollen Kosten. Den Differenzbetrag, den Eigenanteil, zahlen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner selbst. 2021 führte der Gesetzgeber den Leistungszuschlag ein, der je länger der Heimaufenthalt andauert, einen wachsenden Anteil dieses Eigenanteils erstattet. Aktuell gelten folgende Schwellenwerte: Wer seit zwölf Monaten im Heim lebt, bekommt 15 Prozent zurück; nach 24 Monaten steigt der Zuschuss auf 30 Prozent; nach 36 Monaten auf 50 Prozent. Den höchsten Zuschlag von 75 Prozent erreichen Bewohner, die mehr als vier Jahre im Heim leben.

Diese Schwellen sollen nach den Warkenschen Plänen nun um jeweils sechs Monate verschoben werden. Den 15-Prozent-Zuschlag gäbe es nicht mehr nach zwölf, sondern erst nach 18 Monaten. Den höchsten Satz von 75 Prozent erst nach 54 statt nach 36 Monaten. Was auf dem Papier nach einer technischen Änderung klingt, hat für Betroffene erhebliche finanzielle Konsequenzen: Wer zwei Jahre im Heim lebt, würde nach aktuellem Recht bereits 30 Prozent seiner Eigenanteile zurückbekommen. Nach dem neuen System bekäme er weiterhin nur 15 Prozent.

Was die Reform konkret vorsieht

Die verschobenen Zuschlagstufen sind nur eine von mehreren Stellschrauben. Hinzu kommen höhere Anforderungen für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3. Wer bisher mit Pflegegrad 1 anerkannt wurde, könnte künftig leer ausgehen, weil die Eintrittshürden steigen. Sozialverbände warnen davor, dass ein solcher Schritt faktisch einer Abschaffung des Pflegegrads 1 gleichkäme.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die über ihre Ehe familienversichert sind und weder Kinder betreuen noch Angehörige pflegen, ist ein Zusatzbeitrag von 0,7 Prozent geplant. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung um mindestens 300 Euro angehoben werden, damit Gutverdiener stärker belastet werden. Warken rechtfertigt die Einschnitte mit dem drohenden Defizit der Pflegeversicherung: Für 2027 prognostiziert das Gesundheitsministerium einen Fehlbetrag von sechs Milliarden Euro, bis 2030 könnten sich die Lücken auf rund 20 Milliarden summieren.

Kritik aus Verbänden und Kassen

Die Kritik an den Plänen kommt von allen Seiten. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (VdEK), bemängelt, die Reform sei „wenig nachhaltig“ und lasse wesentliche Fragen zur Finanzierung unbeantwortet. Der VdK, einer der größten Sozialverbände, lehnt Überlegungen zu einer obligatorischen privaten Zusatzversicherung ab. Präsidentin Verena Bentele nannte eine Abkehr von der solidarischen Pflegeversicherung „klar abzulehnen“.

Besonders der Zug zu längeren Wartezeiten trifft Bewohner, die häufig kurz nach dem Einzug wieder entlassen werden oder versterben. Mehr als 40 Prozent der Pflegeheimbewohner in Deutschland leben weniger als zwei Jahre in der Einrichtung. Für sie werden die höheren Zuschlagstufen nie erreichbar.

Bereits heute sind rund 330.000 Menschen in deutschen Pflegeheimen auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen, weil Rente, Ersparnisse und Pflegeversicherungsleistungen die Heimkosten nicht decken. Der Eigenanteil von 3.245 Euro überschreitet die Durchschnittsrente um fast 1.960 Euro pro Monat, selbst wer gut für das Alter vorgesorgt hat, kann unter diesen Kosten ins Sozialhilfenetz fallen.

Einordnung

Die Pflegeversicherung steht strukturell unter Druck: Sie wurde für eine deutlich ältere Gesellschaft mit höheren Beitragszahlern nicht konzipiert. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Pflegebedürftigen verschlechtert sich mit jedem Jahr. Gleichzeitig steigen Löhne in der Pflege, was die Heimkosten treibt. Warkens Entwurf versucht, Kosten auf die Betroffenen zu verschieben, ohne das Grundproblem zu lösen.

Andere europäische Länder gehen andere Wege. In den Niederlanden übernimmt die Grundpflegeversicherung nach einem einkommensabhängigen Eigenanteil die Kosten vollständig. Österreich subventioniert Pflegeheimplätze stärker aus Steuermitteln. Deutschland orientiert sich dagegen am Modell einer kapitalgedeckten Ergänzung, die für einkommensschwache Haushalte strukturell nicht funktioniert.

Ausblick

Warken will den Referentenentwurf bis Mitte Mai vorlegen. Danach beginnt der parlamentarische Prozess; die Reform soll Ende 2026 in Kraft treten. Die Länder müssen zustimmen, was angesichts der finanziellen Belastung für die Sozialhilfeträger nicht selbstverständlich ist: Wenn mehr Menschen in die Sozialhilfe rutschen, weil die Eigenanteile steigen, landen diese Kosten bei den Kommunen, nicht beim Bund. Ob die SPD-Fraktion die Mehrbelastungen mitträgt, ist offen. Der Renten- und Pflegestreit im Koalitionsvertrag ist noch nicht ausgetragen.

Update 22. April, 03:05 Uhr: Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, warnte vor einer „Armutsfalle" für Heimbewohner durch die geplanten Verschärfungen. Konkret meinte er die Kombination aus verlängerten Wartezeiten bei den Leistungszuschlägen und den höheren Hürden für die unteren Pflegegrade. Storm ergänzte damit die Kritik des VdEK und des VdK, die bereits Anfang der Woche beanstandet hatten, die Reform lasse wesentliche Finanzierungsfragen unbeantwortet und leite strukturell mehr Pflegebedürftige in die Sozialhilfe.

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