Kassen und Ärzte streiten über Wartezeiten
Politik

Kassen und Ärzte streiten über Wartezeiten

Seit Juli gilt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Zusatzvergütungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz teilweise abschafft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor längeren Wartezeiten auf Arzttermine, Krankenkassen widersprechen scharf und nennen die Warnung ein „Schreckgespenst“.

Quellen (11)
  1. ROUNDUP 2/Kassen und Ärzten streiten: Müssen Patienten länger warten? • onvistaonvista.de
  2. ROUNDUP: Krankenkassen für Terminvergabe nach medizinischem Bedarf - 18.10.26 - News - ARIVA.DEariva.de
  3. Bundesrechnungshof - Extrabudgetäre Vergütung von Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes in der ambulanten Versorgungbundesrechnungshof.de
  4. SPD-Papier: Facharzttermine binnen drei Wochen je nach Dringlichkeit – News – Deutsches Ärzteblattaerzteblatt.de
  5. Forderung aus CSU und SPD nach schnelleren Facharztterminenschwaebische.de
  6. Drucksache 21/3858dserver.bundestag.de
  7. Warken: „Wir brauchen mehr Steuerung im Gesundheitssystem.“ | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  8. KBV - KBV-Vorstand: „Längere Wartezeiten sind vorprogrammiert“kbv.de
  9. KBV - Dr. Andreas Gassen zur aktuellen Diskussion zu Wartezeiten in Praxenkbv.de
  10. Zugang zur gesundheitlichen Versorgung gerecht gestalten - GKV-Spitzenverbandgkv-spitzenverband.de
  11. SPD-Positionspapier: Schnellere Arzttermine und bessere Patientensteuerung | Presseportalpresseportal.de
21. Oktober 2026, 2:47 Uhr912 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Der Ersatzkassenverband vdek wirft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dagegen vor, Angstmacherei zu betreiben.

KBV-Chef Andreas Gassen hatte der Bild-Zeitung gesagt, die Regierung habe durch Kürzungen mehr als 50 Millionen ambulante Termine gestrichen. Nach Angaben der KBV bedeutet der Wegfall der sogenannten TSVG-Vergütung für die Praxen einen Honorarverlust von rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr. Gassen sagte zudem voraus, eine vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossene, verschärfte Meldepflicht für freie Termine werde die Terminnot zusätzlich verstärken. Ein dadurch blockiertes Terminkontingent stehe Patienten nicht mehr zur Verfügung, mehr Termine gebe es seiner Ansicht nach nur mit mehr Geld.

Die Antwort der Krankenkassen

Die vdek-Vorstandschefin Ulrike Elsner bezeichnete die Warnungen der KBV vor längeren Wartezeiten als „Schreckgespenst“. Sie hält die Behauptung, durch die Streichung der TSVG-Regelungen würden zig Millionen Termine für Versicherte wegfallen, für „besonders abwegig“. Elsner verweist darauf, dass kein einziger Termin wegfalle, nur weil für eine Selbstverständlichkeit kein Extrazuschlag mehr gezahlt werde. Sie nennt dabei die 57,3 Milliarden Euro, die gesetzlichen Kassen in diesem Jahr bereits für die ärztliche Versorgung ausgeben. GKV-Sprecher Florian Lanz erklärte, niemand habe Arzttermine gestrichen, zurückgenommen worden sei der Honorarbonus für schnellere Terminvergabe, weil es keine schnelleren Termine gegeben habe. Elsner wirft Gassen vor, bei Millionen gesetzlich Versicherten Ängste zu schüren und fordert Ärztinnen und Ärzte auf, sich von seinen aus ihrer Sicht überzogenen Behauptungen nicht beeinflussen zu lassen.

Auch der GKV-Chef verlangt Vorrang nach Dringlichkeit

Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, fordert, Arzttermine nach medizinischem Bedarf zu vergeben und nicht danach, wie jemand versichert ist. Er verweist darauf, dass 75 Millionen gesetzlich Versicherte einen großen Teil der ärztlichen Honorare finanzierten, bei der Terminvergabe aber häufig benachteiligt würden, eine aus seiner Sicht „himmelschreiende Ungerechtigkeit“. Privatpatienten sollten weiterhin behandelt werden, aber nicht automatisch bevorzugt. Ein gesetzlich Versicherter solle nicht allein deshalb zwei Wochen länger warten müssen. Den Begriff Zweiklassenmedizin lehnt Blatt dennoch ab, denn im Krankenhaus und von den allermeisten Ärzten würden gesetzlich Versicherte genauso gut behandelt wie Privatpatienten. Die Ungleichbehandlung zeige sich vor allem bei den Wartezeiten auf Termine.

Woher die Vergütung ursprünglich kam

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von 2019 waren Ärzten in bestimmten Fällen der Terminvergabe Zusatzvergütungen gewährt worden, die gesetzlich Versicherten schnellere Termine und einen besseren Zugang zur ambulanten Versorgung bringen sollten. Der Bundesrechnungshof kam im Februar zu dem Schluss, dass dieses Ziel bislang nicht erreicht wurde, verwies auf Mehrausgaben von 2,9 Milliarden Euro bis Mitte 2024 und empfahl die ersatzlose Streichung der Regelungen. Die gesetzlich vorgesehene Evaluation des TSVG verzögerte sich damals laut Bundesrechnungshof. Nach den damals bereits vorliegenden Ergebnissen hatten sich die Wartezeiten zwischen 2019 und 2024 sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte verlängert. Ein verbesserter Zugang zur ambulanten fachärztlichen Versorgung durch das TSVG sei nach Einschätzung des Rechnungshofs nicht erkennbar. Zugleich sank die durchschnittliche Arbeitszeit der Ärzte von 41,3 Wochenstunden im Jahr 2014 auf 34,5 Wochenstunden im Jahr 2023.

SPD fordert eine Termingarantie grundsätzlich binnen drei Wochen

CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag Klaus Holetschek sieht bereits eine Schieflage beim Zugang zu Facharztterminen zwischen gesetzlich und privat Versicherten und warnt vor einer weiteren Verschärfung durch die beschlossenen Sparmaßnahmen. Er regt an, darüber nachzudenken, Terminvergabeportalen zu untersagen, nach dem Versicherungsstatus zu fragen. Auch der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis fordert, dass medizinische Dringlichkeit und nicht der Versicherungsstatus entscheidet, wie schnell jemand einen Facharzttermin bekommt und spricht sich für eine Termingarantie aus.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu bereits ein Konzept zur künftigen Primärversorgung vorgelegt: Grundsätzlich soll ein Facharzttermin innerhalb von drei Wochen in zumutbarer Entfernung vermittelt werden, bei medizinischer Dringlichkeit schneller. Routinekontrollen können nach diesem Vorschlag länger warten. Kann in diesem Zeitraum kein entsprechender Facharzttermin vermittelt werden, soll ein ambulanter Termin in einem zugelassenen Krankenhaus mit entsprechender Fachabteilung angeboten werden. Die Terminvermittlung für die vertragsärztliche Versorgung soll laut Fraktion bei der Selbstverwaltung liegen. Freie Kapazitäten sollen dafür tagesaktuell in Echtzeit digital zur Verfügung gestellt werden. Die SPD bezeichnet die Einführung einer solchen Garantie als mit der CDU fest vereinbart. Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es zuletzt, ein erster Gesetzentwurf solle im November vorgestellt werden.

Was die amtlichen Zahlen bislang zeigen

Nach einer Antwort der Bundesregierung vom Februar vermittelten die Terminservicestellen nach Angaben der KBV im Jahr 2024 durchschnittlich innerhalb von elf Tagen ab dem ersten Vermittlungsversuch einen Termin, einen Tag schneller als 2023 und drei Tage schneller als 2022. Von 1.645.215 Terminbuchungen und berechtigten Vermittlungswünschen wurden demnach nach KBV-Angaben 1.603.049 fristgerecht vermittelt, eine Quote von 97 Prozent, die etwa dem Niveau der beiden Vorjahre entspricht. Gesetzlich müssen die Terminservicestellen grundsätzlich innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin vermitteln, die Wartezeit bis zu diesem Termin darf grundsätzlich vier Wochen nicht überschreiten. Für die Facharztvermittlung durch Terminservicestellen sind grundsätzlich eine Überweisung und ein Vermittlungscode erforderlich; für bestimmte Fachrichtungen und Fälle gelten Ausnahmen. Für eine psychotherapeutische Akutbehandlung gilt eine Frist von maximal zwei Wochen.

Nina Warken verteidigte den Wegfall der Zusatzvergütungen in einem Interview mit dem Hinweis, man schaffe Vergütungen ab, die nachweisbar keine schnelleren Termine gebracht hätten, obwohl sie genau dafür eingeführt worden seien. Sie kritisierte, bei Patientinnen und Patienten Ängste zu schüren und verwies darauf, dass mit täglichen Ausgaben von rund einer Milliarde Euro eine verlässliche Versorgung finanzierbar sein müsse. Für mehr Steuerung verwies sie auf ein geplantes Primärversorgungssystem und die bereits vom Kabinett beschlossene Reform der Notfallversorgung, die eine Versorgung je nach medizinischer Dringlichkeit in angemessener Zeit sichern sollen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, wirft der Kassenärzte-Lobby vor, mit einer Pseudo-Verknappung die ambulante Versorgung der fast 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten torpedieren und gegen die Kürzungspläne der Regierung auf dem Rücken der Patienten vorgehen zu wollen.

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