Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz
Politik

Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Er soll laut Bundesgesundheitsministerium die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, unter anderem durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze.

Quellen (4)
  1. Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  2. Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes – PNOGbundesgesundheitsministerium.de
  3. Linnemann: „Ohne Reform kollabiert das Pflegesystem.“ | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  4. Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzesbundesgesundheitsministerium.de
1. Oktober 2026, 6:51 Uhr1221 Wörter · 7 Min. Lesezeit

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird die Pflegeversicherung damit wieder auf eine stabilere finanzielle Grundlage gestellt und so die pflegerische Versorgung gesichert. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann erklärte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen sei eine zentrale Aufgabe der Solidargemeinschaft, weshalb das System der sozialen Pflegeversicherung reformiert werden müsse. Maßnahmen bei den Ausgaben und den Einnahmen sollten die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung in einem ersten Schritt stabilisieren, so der Minister.

Steigende Zahlen, wachsender Finanzbedarf

Bereits am 10. September 2026, vor dem Kabinettsbeschluss, hatte Linnemann im Interview erklärt, das PNOG müsse kommen, damit die Beiträge 2027 stabil bleiben könnten; der Entwurf seiner Vorgängerin Nina Warken habe vorgelegen, man habe mit Hochdruck verhandelt, um noch im September das Kabinett zu erreichen. Laut dem Referentenentwurf des Ministeriums ist die Zahl pflegebedürftiger Menschen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen und liegt derzeit bei über 6 Millionen. Linnemann bezifferte die weitere Entwicklung: Bis zum Jahr 2050 werde die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit sechs Millionen auf 7,5 Millionen steigen. Schon heute sind nach Angaben des Ministeriums 1,3 Millionen Menschen in stationären sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen und Betreuungseinrichtungen beschäftigt. Für die kommenden Jahre rechnet das Ministerium im Referentenentwurf mit Defiziten der sozialen Pflegeversicherung, die ab 2028 zweistellige Milliardenbeträge erreichen sollen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage könne darauf nicht mehr mit weiteren Beitragssatzsteigerungen reagiert werden, da dies keine nachhaltige und generationengerechte Antwort wäre, um Einnahmen und Ausgaben der Pflegeversicherung in Einklang zu bringen, heißt es im Entwurf. Ohne Einsparungen fehlten der Pflegeversicherung im Jahr 2027 rund acht Milliarden Euro und der allgemeine Beitragssatz würde dann stark ansteigen, erklärte Linnemann.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze und neue Zuschläge

Auf der Einnahmenseite sieht der Entwurf vor, die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um 300 Euro im Monat anzuheben, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2028 soll zudem analog zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern erhoben werden, wobei die gleichen Ausnahmen gelten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende An- und Zugehörige. Ab dem 1. Januar 2027 soll außerdem der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Künftig sollen laut Referentenentwurf auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden. Unverändert bleibt dagegen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige: Die Pflegeversicherung trägt diese laut Entwurf weiterhin in vollem Umfang. Linnemann betonte, es würden keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen gemacht, die er als stille Helden der Gesellschaft bezeichnete.

Kritik an der Lastenverteilung

Im Interview mit der FAZ hielt der Interviewer Linnemann vor, die Beiträge würden statt stabilisiert in Teilen ausgeweitet, etwa auf Minijobs, durch Abstriche in der Partnerversicherung, durch höhere Kinderlosenzuschläge und durch einen starken Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. Linnemann räumte ein, es schmerze ihn, wie stark die Beitragsbemessungsgrenze steigen solle. Die Maßnahmen auf der Einnahmenseite umfassen laut Gesetzentwurf insbesondere die Kopplung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Anhebung des Beitragszuschlags für kinderlose Mitglieder, die Erhebung eines Beitragszuschlags für die Mitversicherung von Ehepartnern sowie die Zahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung auch für Minijobs. Für die private Pflegepflichtversicherung ergeben sich laut Entwurf sogar Minderausgaben von rund 80 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf etwa 300 Millionen Euro steigen sollen.

Neue Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Auf der Leistungsseite enthält der Entwurf mehrere neue Instrumente: Ab dem Jahr 2029 soll es eine jährliche, regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung auf Basis der Kerninflationsrate geben, damit Preissteigerungen nicht mehr einseitig zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Versicherte ab dem 60. Lebensjahr sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung namens „Check-up 60+“ haben, mit der gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erfasst werden sollen, um einen Verlust von Selbständigkeit oder den Eintritt von Pflegebedürftigkeit besser zu vermeiden. Im Rahmen der Pflegebegutachtung soll zudem konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann, nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung frühzeitig und fortlaufend unterstützt werden, mit dem Ziel, ein stabiles Versorgungsarrangement aufzubauen, die gesundheitliche und pflegerische Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und die pflegenden An- und Zugehörigen zu entlasten.

Durch die Bündelung bisher getrennter Leistungen sollen Pflegegeld und Sachleistungsansprüche in den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht werden; anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags soll es ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget geben. Für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs soll dieses Budget bis zu 300 Euro im Monat beziehungsweise bis zu 3.600 Euro im Jahr betragen und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Für akute Pflegesituationen ist laut Entwurf ein Überbrückungsbudget vorgesehen, das für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege genutzt werden kann; ab dem Jahr 2028 sollen zusätzlich Akut-Kurzzeitpflegeplätze entstehen. Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll künftig alle Informationen und Instrumente an einem zentralen Online-Zugang bündeln, sodass ein einziges Log-in für Anträge, die Suche nach Anbietern oder den Überblick über bezogene Leistungen genügt.

Die Begutachtungssystematik soll im Sinne der ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst werden, damit die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden; ein neu eingerichteter wissenschaftlicher Beirat soll das Verfahren künftig kontinuierlich überprüfen, während für bereits eingestufte Personen ein Bestandsschutz gelten soll. Pflegeeinrichtungen sollen durch eine Innovationsregel mehr Freiraum für mit den Pflegekassen abgestimmte Innovationen erhalten, sofern der Schutz der Pflegebedürftigen nicht beeinträchtigt wird; vollstationäre Einrichtungen sollen zudem über sogenannte Transformationsstellenanteile den Einsatz personalentlastender Technik in den Pflegesätzen geltend machen können. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll verstetigt werden und zusätzliche Aufgaben erhalten, um die Digitalisierung in der Langzeitpflege besser begleiten zu können. Für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege sollen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes 1,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden, die Länder sollen dazu einen Förderbetrag von insgesamt 400 Millionen Euro beisteuern.

Kosten für Beitragszahler und Arbeitgeber

Nach eigenen Berechnungen des Ministeriums im Referentenentwurf steigt der erwartete rechnerische Finanzbedarf der sozialen Pflegeversicherung von 11.200 Millionen Euro im Jahr 2027 über 18.600 Millionen Euro im Jahr 2028 und 19.000 Millionen Euro im Jahr 2029 auf 20.900 Millionen Euro im Jahr 2030. Durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze und die Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,3 Beitragssatzpunkte sollen den Mitgliedern der Pflegeversicherung im Jahr 2027 zusätzliche Kosten von 1,9 Milliarden Euro entstehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entstehen durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze und den höheren Arbeitgeberbeitrag bei geringfügiger Beschäftigung im Jahr 2027 zunächst 2 Milliarden Euro Mehrausgaben, die bis 2030 auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen sollen. Für Länder und Gemeinden ergeben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege laut Entwurf Mehrausgaben von rund 1 Milliarde Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf rund 800 Millionen Euro sinken sollen.

Strukturkommission soll ab Oktober an einer größeren Reform arbeiten

Linnemann kündigte an, dass ab Oktober 2026 eine Strukturkommission grundlegende Reformen erarbeiten solle, um die Pflege auch für die dreißiger Jahre zukunftsfest zu machen. Bereits am 10. September 2026 hatte er angekündigt, eine „Strukturkommission Pflege“ ins Leben zu rufen, die sich ähnlich wie die Kommission zur Krankenversicherung das System grundsätzlich anschauen solle. Ziel sei, dass auf Basis ihrer Vorschläge im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform zustande komme, erklärte der Minister. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sollen die Finanzierung nach Darstellung des Ministeriums auf eine stabilere finanzielle Grundlage stellen, während die größere Weichenstellung für die Pflege der dreißiger Jahre laut Linnemann erst die im kommenden Jahr angekündigte Strukturreform bringen soll.

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