
Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz
Quellen (5)
- Im Kabinett beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz | Bundesregierungbundesregierung.de
- GKV-SV_StN_PNOG_RefEgkv-spitzenverband.de
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6409 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/2216 Keine Leistungskürzungdserver.bundestag.de
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6361 Antrag der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Pflegende An- und Zugehörige unterstützdserver.bundestag.de
- Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege: Optionen für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung - Roadmapbundesgesundheitsministerium.de
In Deutschland sind laut Bundesregierung bereits mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen wäre für 2027 mit einem rechnerischen Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro zu rechnen, 2028 wären es mehr als 15 Milliarden Euro.
Warum die Reform jetzt kommt
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann erklärte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen sei eine zentrale Aufgabe der Solidargemeinschaft, dafür müsse das System der sozialen Pflegeversicherung reformiert werden. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt zunächst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, die vorgeschlagenen Änderungen gelten damit noch nicht.
Was der Entwurf vorsieht
Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort vor, der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig unterstützen, die Versorgung zu Hause verbessern und helfen soll, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Zudem sieht er ein neues Sozialraumbudget vor, das Menschen ab Pflegegrad 2 den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen aus ihrem sozialen Umfeld erleichtern soll; für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ist ein höheres Budget vorgesehen. Fällt eine pflegende Person ungeplant aus, soll laut Entwurf ein Überbrückungsbudget ab Pflegegrad 2 helfen, die Versorgung sicherzustellen.
Außerdem sollen verschiedene Einzelleistungen in neuen Budgets für die ambulante Pflege gebündelt werden, die Pflegekassen sollen mit einem digitalen „Pflege-Cockpit“ Informationen und Angebote an einem Ort bereitstellen. Linnemann sagte dazu, man stärke mit dem Entwurf die Früherkennung und Rehabilitation, denn der beste Schutz vor Pflegebedürftigkeit beginne mit der Prävention. Zugleich betonte er, es gebe keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, da diese die stillen Helden der Gesellschaft seien.
Wie die Finanzierung funktionieren soll
Der Gesetzentwurf sieht vor, den allgemeinen Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung in den nächsten Jahren bei 3,6 Prozent zu halten und so einem weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten entgegenzuwirken. Auf der Einnahmenseite sieht er unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Beitrag für Kinderlose sowie Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie bei Minijobs vor; für einzelne Versicherte können die Beiträge deshalb steigen, auch wenn der allgemeine Beitragssatz stabil bleibt. Auch die Länder sind nach Angaben der Bundesregierung aufgerufen, durch die Übernahme von Investitionskosten zur Senkung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen beizutragen.
Kritik am Vorläuferentwurf
Das entspreche nach Angaben des Verbands der Wirkung einer Beitragssatzerhöhung von 0,2 Beitragssatzpunkten, ohne dass dies in der Sozialabgabenquote ersichtlich werde. Der Verband kritisierte außerdem, die 2020 eingeführten Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen in der stationären Pflege sollten wieder reduziert werden und forderte vom Bund eine Rückzahlung von rund 5,2 Milliarden Euro, die dieser der Pflegeversicherung für Ausgaben während der Coronapandemie schulde. Der Verband betonte zugleich, der Entwurf nehme wichtige Weichenstellungen zur Systemstabilisierung, Präventionsstärkung und strukturellen Verbesserungen vor, kritisierte aber die aus seiner Sicht einseitige Lastenverteilung zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden.
Die Fraktion Die Linke kritisierte in einem Antrag, im Koalitionsvertrag seien erstmals seit Bestehen der Pflegeversicherung Leistungskürzungen für Menschen mit Pflegebedarf vorgesehen, die weitere Verschlechterungen der Leistungen bedeuteten und mit Sozialkürzungen gleichzusetzen seien. Sie erklärte zudem, stationär Pflegebedürftige beziehungsweise Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner zahlten mittlerweile für jeden Euro der Pflegeversicherung einen Euro aus eigener Tasche dazu. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz bezeichnete die Fraktion als „radikales Spargesetz“, bei dem Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte Einschnitte hinnehmen sollten, die Lohndumping und Altersarmut befeuerten. Konkret kritisierte Die Linke, der Referentenentwurf sehe vor, bei den Rentenbeiträgen zu sparen, die Pflegeversicherung für pflegende An- und Zugehörige zahlt, wodurch deren Renten gekürzt würden. Auch der GKV-Spitzenverband bestätigte unabhängig davon, dass der Referentenentwurf eine Reduktion der Rentenpunkte für pflegende Angehörige vorsah.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags lehnte einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ am 10. Juni 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen ab. Die Fraktion CDU/CSU begründete ihre Ablehnung damit, der Antrag ignoriere die seit Jahren stark steigenden Ausgaben der Pflegeversicherung und ein drohendes Milliardendefizit in den kommenden Jahren. Die Forderungen des Antrags würden nach Ansicht der Fraktion zu massiven Beitragssteigerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen und damit auch dem Mittelstand und der Wirtschaft schaden. Die AfD-Fraktion erklärte, der Antrag gehe kaum auf die strukturellen Herausforderungen des Pflegesystems ein und biete keine Finanzierungs- und Effizienzkonzepte, eine Pflegevollversicherung würde erhebliche Mehrkosten und höhere Beiträge oder Steuerbelastungen nach sich ziehen. Die SPD-Fraktion verwies darauf, die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung könne derzeit nur durch milliardenschwere Bundesdarlehen abgesichert werden.
Vorarbeit der Länder
Vorausgegangen war die Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Namen „Zukunftspakt Pflege“, die ihre fachliche Arbeit im Dezember 2025 abschloss und Vorschläge zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sowie Optionen für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung vorlegte. Die Arbeitsgruppe hielt bereits damals fest, die soziale Pflegeversicherung sehe sich ab dem Jahr 2027 mit erheblichen Finanzierungsbedarfen konfrontiert. Laut der zugehörigen Roadmap sollte das Bundesministerium für Gesundheit danach einen Gesetzentwurf für eine nachhaltige Pflegestruktur- und -finanzierungsreform erarbeiten, der möglichst Ende 2026 in Kraft treten könne. Einige Länder stimmten dem Ergebnispapier nicht uneingeschränkt zu: Schleswig-Holstein erklärte, es bleibe hinter den Erwartungen zurück, stimmte aber im Sinne einer gemeinsamen Positionierung von Bund und Ländern zu, Brandenburg stimmte dem Papier nicht zu.
Pflegestrukturkommission startet am 7. Oktober
Parallel zum Gesetzentwurf soll laut Bundesregierung eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten. Ihr Einsetzungsbeschluss ist für den 7. Oktober 2026 vorgesehen, die Kommission soll ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen. Angestrebt wird, darauf aufbauende Reformen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten zu lassen.
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