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Politik
GKV-Reform: Kabinett beschließt, SPD will nachbessern

GKV-Reform: Kabinett beschließt, SPD will nachbessern

Das Kabinett hat die GKV-Reform beschlossen, aber die Einsparungen beim Ehepartnerbeitrag wurden bereits im Kabinett von 3,5 auf 2,5 Prozent reduziert. Die SPD-Fraktion kündigt an, im Bundestag weitere Nachbesserungen durchzusetzen, die ihr eigener Finanzminister ablehnt.

3. Mai 2026, 20:37 Uhr 785 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Das Bundeskabinett hat am 29. April das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Kassen um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, um die für 2027 erwartete Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro zu schließen. Doch noch bevor das parlamentarische Verfahren begann, hat das Kabinett einen zentralen Punkt der ursprünglichen Reformempfehlungen abgeschwächt. Die SPD-Fraktion kündigt an, im Ausschussverfahren weitere Änderungen durchzusetzen, die Finanzminister Klingbeil ablehnt.

Was das Kabinett am 29. April beschlossen hat

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte nach dem Beschluss: "Wir werden mit diesem Vorschlag die Lücke schließen, die nötig ist zu schließen." Das Gesetz verteilt die Lasten auf mehrere Schultern.

Versicherte zahlen künftig höhere Zuzahlungen: Der Mindestbetrag pro Medikamentenpackung steigt von 5 auf 7,50 Euro, der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro. Es ist die erste Anpassung dieser Beträge seit 2004. Der Zuschuss für Zahnersatz sinkt um 10 Prozentpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro monatlich, womit Besserverdiener stärker zur GKV beitragen.

Die Pharmaindustrie wird ebenfalls stärker belastet: Der Herstellerrabatt steigt und erhält eine umsatzabhängige Komponente. Apotheken zahlen 2,07 Euro Abschlag pro Rezept statt bisher 1,77 Euro. Hanfblüten werden aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen.

Parallel kürzt der Bund seinen allgemeinen Zuschuss ab 2027 um 2 Milliarden Euro jährlich. SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier kritisiert diesen Schritt: "Der Bund entzieht sich weiter seiner Verantwortung bei der nicht wirklich angemessenen Finanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern."

Stille Korrektur beim Ehepartnerbeitrag

Die FinanzKommission Gesundheit hatte im März 2026 empfohlen, die beitragsfreie Mitversicherung für erwerbslose Ehepartner mit einem Beitragssatz von 3,5 Prozent des Einkommens des berufstätigen Partners zu belegen. Das hätte die GKV um geschätzte 3,5 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Das Kabinett senkte den Satz auf 2,5 Prozent. Bei einem Monatseinkommen von 3.500 Euro zahlt ein mitversicherter Ehepartner damit 87,50 Euro statt der ursprünglich geplanten 122,50 Euro. Für rund 1,6 Millionen Erwachsene ohne eigenes Einkommen tritt diese Regelung ab 2028 in Kraft. Ausgenommen bleiben Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Rentner.

Die Abschwächung ist politisch kalkuliert: Innerhalb der Koalition gab es erheblichen Widerstand gegen einen zu spürbaren Eingriff in das Familienmodell des Einverdienerhaushalts. Die Folge ist, dass die Einsparungen für die Kassen geringer ausfallen als die Kommission ursprünglich vorgesehen hatte.

SPD im Widerspruch zu sich selbst

Der Kabinettsbeschluss ist der Auftakt zu einem parlamentarischen Verfahren, in dem die SPD-Fraktion bereits Veränderungen angekündigt hat. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese sprach im ZDF-Morgenmagazin von "einer gewissen Schlagseite" zu Lasten der Versicherten und erklärte, die SPD wolle "im laufenden parlamentarischen Verfahren bis zur Sommerpause" nachbessern.

Im Kern fordert die SPD, dass der Bund die GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger vollständig übernimmt. Derzeit zahlt der Bund Pauschalen, die die tatsächlichen Beitragskosten laut GKV-Spitzenverband nicht decken. Eine vollständige Staatsfinanzierung würde die Kassen um 10 bis 12 Milliarden Euro jährlich entlasten, wie CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner vorgerechnet hatte. Zeulner verweist auf das Missverhältnis: Auf der einen Seite würden Ehepartner aus der beitragsfreien Mitversicherung herausgedrängt, auf der anderen Seite zahle der Bund für Bürgergeldempfänger nicht genug.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) lehnt höhere Bundeszuschüsse ab, weil sein Haushalt diese Mehrausgaben nach eigenen Angaben nicht trägt. Die Lage ist widersprüchlich: Die SPD stimmt dem Kabinettsbeschluss zu, lehnt zentrale Teile davon intern ab und kündigt Korrekturen an, die ihr eigener Finanzminister blockiert.

Verbände und Gewerkschaften mobilisieren

Die Kritik an der Reform ist breit. Die Gewerkschaft ver.di kündigte Proteste an und kritisiert, die geplanten Kürzungen im Krankenhausbereich untergrüben die Ziele der laufenden Krankenhausreform. DAK-Vorstandsvorsitzender Andreas Storm nannte das Gesamtpaket zu einseitig zu Lasten der Versicherten. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hatte bereits bei Vorstellung der Kommissionsempfehlungen einen längeren Übergangszeitraum gefordert.

Aus dem Bundestag kommt Fundamentalkritik von Oppositionsparteien. Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta lehnte die Beiträge für Ehepartner als "Kopfpauschale" ab und forderte stärkere Regulierung bei Arzneimittelpreisen. AfD-Obmann Martin Sichert sprach von einer "Neuregelung zu Ungunsten der Familien". Die Linke verlangte, die Beitragsbemessungsgrenze ganz abzuschaffen.

Was die SPD im parlamentarischen Verfahren noch ändern will

Das Gesetz muss vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden, damit die meisten Maßnahmen wie geplant 2027 in Kraft treten können. Die SPD-Fraktion hat angekündigt, im Ausschussverfahren Korrekturen zu beantragen.

Die zentrale Frage ist, ob die SPD einen höheren Staatszuschuss für Bürgergeldempfänger durchsetzen kann. Wenn ja, müsste der Bund Mehrausgaben von bis zu 12 Milliarden Euro tragen, was Klingbeil ablehnt. Wenn nein, bleibt der Widerspruch bestehen: Eine SPD-geführte Fraktion hat ein Gesetz mitbeschlossen, das sie öffentlich für unausgewogen hält.

Für Versicherte bedeutet das: Die Eckpunkte der Reform stehen, der konkrete Betrag für mitversicherte Ehepartner könnte sich im Parlamentsverfahren aber noch verschieben. Das Gesetz verschafft den Kassen Zeit bis 2027. Die strukturelle Lücke von bis zu 40 Milliarden Euro, die Experten bis 2030 prognostizieren, schließt es nicht.