Kabinett beschließt Entwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung
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Kabinett beschließt Entwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen damit die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung verbessert werden.

Quellen (9)
  1. Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  2. Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  3. FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  4. Linnemann: „Ohne Reform kollabiert das Pflegesystem.“ | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  5. GKV-SV_StN_PNOG_RefEgkv-spitzenverband.de
  6. Pflegeneuordnungsgesetz dringend notwendig, aber viel zu unausgewogen - GKV-Spitzenverbandgkv-spitzenverband.de
  7. VdK zur Pflegereform: „Warken fehlt der Mut – und das Geld“ - Sozialverband VdK Deutschland e.V.vdk.de
  8. Pflegeneuordnungsgesetz: Linnemann muss steigende Belastung Pflegebedürftiger stoppen | DGBdgb.de
  9. Stellungnahme Privaten Krankenversicherung e.V. Gustav-Heinemann-Ufer 74 cbundesgesundheitsministerium.de
30. September 2026, 12:55 Uhr1128 Wörter · 6 Min. Lesezeit

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen laut Bundesministerium für Gesundheit die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung der Menschen verbessert werden. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bezeichnete die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen laut Ministerium als „eine zentrale Aufgabe unserer Solidargemeinschaft“.

Die Pflegeversicherung ist laut Ministerium finanziell „ausgepresst“

Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland viel stärker gestiegen als ursprünglich prognostiziert und liegt mittlerweile bei über 6 Millionen. 1998 kamen laut Ministerium noch 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger. Im Jahr 2025 waren es nur noch 10. Nach mehreren Jahren der Unterfinanzierung sei die Versicherung finanziell „ausgepresst“ und komme laut Ministerium nur noch mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt aus. Ohne gesetzliche Gegenmaßnahmen könnte die Versicherung laut Ministerium bereits ab dem kommenden Jahr ihren Leistungsversprechen nicht mehr nachkommen.

Schon vor dem Kabinettsbeschluss hatte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann der FAZ gesagt, die Pflegeversicherung gebe rund 75 Milliarden Euro im Jahr aus und müsse nun rund zehn Prozent sparen. Ohne Einsparungen fehlten 2027 rund acht Milliarden Euro, und der allgemeine Beitragssatz würde stark steigen, sagte er. Heute liege die Zahl der Pflegebedürftigen laut Linnemann bei sechs Millionen. Bis zum Jahr 2050 werde sie auf 7,5 Millionen steigen, so der Minister.

2025 sei die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung ausschließlich durch ein Darlehen von 500 Millionen Euro gesichert worden, so der Verband. Für 2026 rechnete er trotz eines weiteren Darlehens von 3,2 Milliarden Euro mit einem Defizit. Dieses bezifferte er auf rund 1 Milliarde Euro. Für 2027 sah der Verband ohne politisches Gegensteuern einen ungedeckten Finanzierungsbedarf von rund 10 Milliarden Euro voraus.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro monatlich steigen

Der Entwurf sieht laut Ministerium vor, die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat anzuheben, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2027 soll zudem der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Punkte steigen. Er läge dann bei 0,9 Prozent. Eine frühere FAQ des Ministeriums zum Referentenentwurf hatte dagegen einen moderateren Zuschlag von 0,1 Punkten auf 0,7 Prozent genannt. Ab dem 1. Januar 2028 soll außerdem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern erhoben werden. Dabei sollen laut Entwurf die gleichen Ausnahmen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten, etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende An- und Zugehörige. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige will die Pflegeversicherung laut Entwurf weiterhin in vollem Umfang übernehmen. Ab dem Jahr 2029 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung laut Entwurf jährlich und regelhaft auf Basis der Kerninflationsrate dynamisiert werden, um ihren Wert zu erhalten.

Neue Pflegebegleitung soll Familien früh unterstützen

Versicherte ab dem 60. Lebensjahr sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung namens „Check-up 60+“ erhalten. Bei der Pflegebegutachtung soll künftig konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann – nach dem Prinzip „Reha vor Pflege“. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung frühzeitig und fortlaufend Unterstützung erhalten. Für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs soll ein neues Sozialraumbudget eingeführt werden. Es soll bis zu 300 Euro im Monat betragen, also bis zu 3.600 Euro im Jahr. Für pflegerische Akut- und Überbrückungssituationen soll es zudem ein Überbrückungsbudget geben, das für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Ab dem Jahr 2028 sollen dafür zusätzlich eigene Akut-Kurzzeitpflegeplätze entstehen.

Pflegegrade sollen zielgenauer vergeben werden

Die Begutachtungssystematik soll im Sinne der ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst werden, damit die Pflegegrade 1 bis 3 laut Ministerium zielgenauer vergeben werden. Für alle bereits eingestuften Personen soll dabei ein Bestandsschutz gelten. Ein neu einzurichtender wissenschaftlicher Beirat soll das Begutachtungsinstrument und -verfahren künftig kontinuierlich überprüfen und Empfehlungen erarbeiten. Für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege sollen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes 1,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Länder sollen dafür insgesamt 400 Millionen Euro beitragen. Zudem soll laut Ministerium ein digitales „Pflege-Cockpit“ als zentraler Online-Zugang alle Informationen und Instrumente bündeln, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für die Organisation der Pflege im Alltag benötigen.

Der GKV-Spitzenverband nennt den Entwurf unausgewogen

Am 04.06.2026, nach Vorlage eines früheren Referentenentwurfs, äußerte sich der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, zu der geplanten Reform. „Bei der Pflege brennt die Hütte, und der vorgelegte Entwurf enthält einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen kann“, sagte Blatt laut Mitteilung seines Verbandes. Zugleich nannte er das Gesamtpaket in der vorgelegten Form unausgewogen: Zu viele Lasten kämen einseitig bei Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der Finanzierung „einen schlanken Fuß“ machten. Der Verband forderte unter anderem eine Rückzahlung von rund 5,2 Milliarden Euro durch den Bund als Ausgleich für Pflegeausgaben während der Coronapandemie sowie eine Übernahme der Investitionskosten durch die Länder.

Auch der Sozialverband VdK positionierte sich am 4. Juni 2026 kritisch. Präsidentin Verena Bentele begrüßte die geplante Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Sie kritisierte jedoch, dass die gleichzeitig vorgesehene Absenkung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten diese Neuerung konterkariere. Besonders kritisch sah der VdK die angehobenen Zugangsschwellen: In der Summe sollten künftig jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als bisher. Weitere 155.000 Menschen sollten laut VdK in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden.

Der DGB begrüßte es laut Vorstandsmitglied Anja Piel, dass Bundesgesundheitsminister Linnemann eine ursprünglich geplante Kürzung der Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige wieder zurücknahm. Zugleich forderte Piel, auch die steigende Belastung durch Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu stoppen. Der Verband der privaten Krankenversicherung erklärte bereits im Juni 2026, der Entwurf könne die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen der Pflegeversicherung nur kurzfristig schließen; eine dauerhafte, generationengerechte Finanzierung werde nicht erreicht. Eine eigene Stellungnahme von Bund oder Ländern zu dieser Kritik liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.

Ministerium hat einen Kritikpunkt bereits aufgegriffen

Im Interview mit der FAZ widersprach Linnemann am 10. September 2026 nicht der Feststellung, die zuvor vorgesehene Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gestrichen zu haben, sondern begründete diesen Schritt. Er begründete dies damit, dass 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause, oft von Angehörigen, gepflegt würden – das sei „zutiefst christlich“.

Eine Strukturkommission soll 2027 folgen

Nach dem Kabinettsbeschluss gilt das Gesetzgebungsverfahren zum PNOG auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand 30.09.2026 als laufendes Verfahren. Der jetzt beschlossene Entwurf soll nach den Worten Linnemanns vor allem kurzfristig wirken, damit die Beiträge 2027 stabil bleiben können. Für eine grundsätzlichere Reform kündigte der Minister bereits am 10. September 2026 eine „Strukturkommission Pflege“ an, die ähnlich wie die Kommission zur Krankenversicherung das Pflegesystem grundsätzlich untersuchen soll. Ziel sei, auf Basis ihrer Vorschläge im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform zu erreichen, so Linnemann.

Dass die Reform auch aus Sicht des Ministeriums nicht schmerzfrei ist, räumte Linnemann selbst ein: Es schmerze ihn, wie stark die Beitragsbemessungsgrenze steigen solle, sagte er der FAZ. Betroffen seien dabei nicht nur Menschen mit sehr hohem Einkommen, sondern viele Facharbeiter, so der Minister.

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