Lobbyregister: Google, Meta, Amazon zahlen Millionen
Investigativ

Lobbyregister: Google, Meta, Amazon zahlen Millionen

Google, Meta und Amazon melden in aktualisierten Registereinträgen Millionenausgaben für ihre Lobbyarbeit in Deutschland. Die Einträge dokumentieren auch ihre Positionen zu Regeln für digitale Dienste, die unter anderem künstliche Intelligenz und den Erhalt der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung betreffen.

Quellen (23)
  1. Registereintrag "Google Germany GmbH" - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  2. Registereintrag "Facebook Germany GmbH " - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  3. Registereintrag "Amazon Deutschland Services GmbH" - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  4. Lobbyregister Bericht der registerführenden Stelle 2022-2024bundestag.de
  5. Bußgeldleitlinien für vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LobbyRGbundestag.de
  6. Big Tech lobby budgets hit record levels | Corporate Europe Observatorycorporateeurope.org
  7. Transparency - EU public policy principles - Googlegoogle.com
  8. IMPORTANT: Commission adopts new transparency measures - Transparency registertransparency-register.europa.eu
  9. Bundeskartellamt - Startseite - Auch Microsoft unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung festbundeskartellamt.de
  10. 260106 Evaluation §19a GWBbundeswirtschaftsministerium.de
  11. Bundeskartellamt - Homepage - Für Meta (vormals Facebook) gelten neue Regeln – Bundeskartellamt stellt „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ festbundeskartellamt.de
  12. Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2025 - Bundesgerichtshof bestätigt Apples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerbbundesgerichtshof.de
  13. Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum vorgeschlagenen „Zehnten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bundeswirtschaftsministerium.de
  14. Stellungnahme von Facebook, Inc. zum Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives ubundeswirtschaftsministerium.de
  15. Subject:bundeswirtschaftsministerium.de
  16. Drucksache 20/12864dserver.bundestag.de
  17. Bundesnetzagentur - Presse - Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2025bundesnetzagentur.de
  18. Bundesnetzagentur - Presse - Stärkere Durchsetzung des Digital Services Act durch Datenzugangbundesnetzagentur.de
  19. Our proposal in response to the European Commission's decision about our ad tech business fully addresses concerns and minimizes disruption for businesses.blog.google
  20. JAHRESBERICHT JAHRESBERICHT 2024/25 Lobbyeinflüsse rund um die Liebe Freundinnen und Freundelobbycontrol.de
  21. Drucksache 21/953dserver.bundestag.de
  22. Bundeskartellamt - Homepage - Apple unterliegt den Digitalvorschriften nach § 19a GWBbundeskartellamt.de
  23. 6. Beschlussabteilung Feststellung der Normadressateneigenschaft nach § 19a Abs. 1 GWBbundeskartellamt.de
3. Oktober 2026, 11:25 Uhr2063 Wörter · 11 Min. Lesezeit

Für das Geschäftsjahr 01/25 bis 12/25 gibt Google Germany GmbH im Lobbyregister des Deutschen Bundestags Ausgaben von 1.290.001 bis 1.300.000 Euro für Interessenvertretung an. Die zu Meta gehörende Facebook Germany GmbH nennt 1.450.001 bis 1.460.000 Euro und Amazon Deutschland Services GmbH 1.400.001 bis 1.410.000 Euro. Googles Eintrag wurde zuletzt am 30.06.2026 aktualisiert, der von Facebook am 30.09.2026 und der von Amazon am 23.09.2026.

Für die Interessenvertretung beschäftigt Google nach eigenen Angaben 9 Personen unmittelbar, das entspricht einem auf Vollzeitstellen umgerechneten Beschäftigungsumfang (Vollzeitäquivalent) von 3,78. Bei Facebook sind es ebenfalls 9 betraute Personen bei einem Vollzeitäquivalent von 1,55, bei Amazon 13 Personen mit einem Vollzeitäquivalent von 2,12.

Seit wann Lobbyarbeit in Berlin registriert wird

Das Lobbyregistergesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Zuvor existierte in Deutschland von 1972 bis 2021 nur eine auf freiwilligen Eintragungen beruhende und damit unvollständige „Öffentliche Liste“ von Verbänden, die Interessen gegenüber Bundestag oder Bundesregierung vertraten. International gibt es solche Register bereits länger, etwa in Kanada seit 1989, in den USA seit 1995 und auf EU-Ebene seit 2011. Verstöße gegen die Eintragungs- und Angabepflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Nach den Bußgeldleitlinien des Bundestags mit Stand vom 1. Juni 2026 liegt der Rahmen bei bis zu 20.000 Euro für fahrlässige und bis zu 50.000 Euro für vorsätzliche Verstöße gegen die zentralen Pflichten des Gesetzes. Für ein unterlassenes Eintragen setzt die zugehörige Tabelle einen Grundbetrag von 1.000 Euro an, für ein verspätetes Eintragen 500 Euro.

Was Google, Meta und Amazon in Berlin vertreten

Google nennt im Lobbyregister 42 Interessen- und Vorhabenbereiche, darunter Datenschutz und Informationssicherheit, Digitalisierung, Internetpolitik sowie Wettbewerbsrecht. Unter den 15 konkreten Regelungsvorhaben findet sich die Position, die Bundesregierung bei ihren Überlegungen für ein Digitales Gewaltschutzgesetz an die im Digital Services Act verankerte Anerkennung des Herkunftslandprinzips zu erinnern, ein Prinzip, das Google nach eigenen Angaben von Anfang an unterstützt hat. Dazu versendete Google am 12.03.2025 eine vierseitige Stellungnahme an Fraktionen, Abgeordnete und das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Diskussion um eine mögliche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verfolgt das Unternehmen auch Alternativmodelle wie Quick Freeze und weist nach eigenen Angaben auf technische Umsetzungsschwierigkeiten einer Herausgabepflicht für Diensteanbieter hin. Zur Vereinfachung europäischer Digitalgesetze schickte Google am 16.08.2025 eine 36-seitige Stellungnahme an das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung.

Facebook Germany GmbH listet 17 Interessen- und Vorhabenbereiche, darunter Cybersicherheit, Urheberrecht sowie Meinungs- und Pressefreiheit. Das Unternehmen fordert eine Pause bei der Umsetzung des EU-KI-Gesetzes, eine bessere Abstimmung mit der Urheberrechtsrichtlinie und dem Digitale-Dienste-Gesetz sowie eine Verlängerung des Durchsetzungsverfahrens. Dazu reichte Facebook drei Stellungnahmen ein, unter anderem am 19.05.2025 beim Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, am 23.05.2025 bei Abgeordneten und am 13.06.2025 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bei der geplanten EU-Verordnung gegen Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder tritt das Unternehmen für einen Ansatz ein, der Kinderschutz mit dem Erhalt der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbindet. Beim geplanten Digital Fairness Act fordert Facebook, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen oder einzustellen, weil der Entwurf zu regulatorischen Überschneidungen führen und Innovation hemmen würde.

Amazon Deutschland Services GmbH führt 34 Interessen- und Vorhabenbereiche und 30 konkrete Regelungsvorhaben. Das Unternehmen setzt sich für eine einheitliche Durchsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes in Deutschland ein, um eine Fragmentierung des EU-Binnenmarkts zu vermeiden und reichte dazu am 09.09.2025 eine dreiseitige Stellungnahme beim Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung ein. Bei der Umsetzung des europäischen AI Act fordert Amazon eine möglichst große Harmonisierung sowie eine zentrale Aufsichtsbehörde, damit die Zuständigkeiten nicht auf mehrere Behörden verteilt werden. Zur Begründung verweist das Unternehmen darauf, dass über seinen Store rund 47.000 in Deutschland ansässige kleine und mittelständische Unternehmen ihre Produkte weltweit verkaufen.

Netzwerke, Mitgliedschaften und Seitenwechsel

Ein Beispiel für den Wechsel zwischen Politik und Konzern liefert das Register selbst: Moritz Gutbier, der bei Google die Interessenvertretung unmittelbar ausübt, war laut Eintrag bis 11/25 Büroleiter für ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Auch im Lobbyregister von Facebook Germany GmbH findet sich ein vergleichbarer Fall: Illya Trubman, der dort die Interessenvertretung ausübt, war bis 03/25 wissenschaftlicher Mitarbeiter für ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Google ist zudem Mitglied in 29 Verbänden und Netzwerken, darunter die American Chamber of Commerce in Germany, die Atlantik-Brücke und der Digitalverband bitkom, außerdem im Wirtschaftsrat der CDU und im Wirtschaftsforum der SPD. Facebook zählt 11 Mitgliedschaften, unter anderem bei AmCham Germany, Bitkom und dem Bundesverband Digitale Wirtschaft, ebenfalls im Wirtschaftsrat der CDU und im Wirtschaftsforum der SPD. Amazon zählt 23 Mitgliedschaften, etwa bei der American Chamber of Commerce, Bitkom, dem Handelsverband Deutschland und der Motion Picture Association EMEA.

Die Ausgaben wachsen auf EU-Ebene

Auf EU-Ebene ist die Lobbyarbeit der Digitalbranche nach einer Analyse von Corporate Europe Observatory und LobbyControl von 113 Millionen Euro im Jahr 2023 auf aktuell 151 Millionen Euro jährlich gestiegen, ein Plus von 33,6 Prozent in zwei Jahren. Gegenüber 2021, als beide Organisationen die Lobbymacht der Techbranche erstmals kartierten, beträgt der Anstieg 55,6 Prozent in vier Jahren. Die Organisationen bezeichnen diese Zahl selbst als konservative Schätzung, weil sie auf den jeweils niedrigsten angegebenen Ausgabenkategorien beruht, die tatsächlichen Ausgaben seien wahrscheinlich deutlich höher. Nach ihren Angaben kommen Big-Tech-Unternehmen, zu denen die Autoren Google, Apple, Meta, Amazon und Microsoft zählen, im Schnitt auf mehr als ein Lobbytreffen pro Tag mit Beamten der EU-Kommission. Von Januar bis Juni 2025 kamen so 146 Treffen zusammen, am häufigsten traf sich Amazon mit 43 Terminen, gefolgt von Microsoft mit 36, Google mit 35, Apple mit 29 und Meta mit 27.

Laut der Analyse ist Meta mit Ausgaben von 10.000.000 Euro der größte einzelne Lobbyausgeber in der EU. Die zehn größten Digitalkonzerne geben demnach dreimal so viel für Lobbyarbeit aus wie die zehn größten Akteure aus Pharma, Finanzwirtschaft und Automobilindustrie und doppelt so viel wie der Energiesektor. Inzwischen gebe es mehr hauptamtliche Lobbyisten, die EU-Digitalpolitik beeinflussen, als es Mitglieder des Europäischen Parlaments gibt, 437 von ihnen verfügten über Ausweise mit nahezu unbegrenztem Zugang zum Parlament. Der Verband DIGITALEUROPE kommt auf 27 solcher Lobbyausweise, Google auf 16 und Microsoft auf 11. Im ersten Halbjahr 2025 hielten die Konzerne zudem 232 Treffen mit Europaabgeordneten ab, angeführt von Meta mit 63 Terminen vor Amazon mit 49, Google und Apple mit jeweils 47 und Microsoft mit 34. Am häufigsten trafen sich dabei die Europaabgeordneten Jörgen Warborn, Aura Salla und Pablo Arias Echeverría mit Big-Tech-Lobbyisten; sie gehören der Fraktion der Europäischen Volkspartei an. Die Autoren der Analyse heben hervor, dass die zahlreichen Treffen von Aura Salla besonders auffallen, weil sie zuvor selbst als Lobbyistin für Meta tätig war und dafür kritisiert wurde, Positionen der Branche zu wiederholen.

Künstliche Intelligenz war im ersten Halbjahr 2025 das mit Abstand am meisten besprochene Thema: Es kam in 58 der ausgewerteten EU-Kommissionstreffen vor, das entspricht 40 Prozent aller Treffen. Weitere häufige Themen waren der Ausbau von Rechenzentren und Clouddiensten mit 23 Treffen, der Digital Services Act (DSA) mit 17 Treffen sowie der geplante Digital Fairness Act und der Digital Markets Act (DMA) mit jeweils 16 Treffen. Google selbst erklärt auf seiner Transparenzseite, seine Public-Policy-Aktivitäten in verschiedenen Registern zu erfassen, etwa in der EU, in Deutschland, Irland, Finnland und Frankreich und unterstützt nach eigener Darstellung eine verhältnismäßige, risikobasierte Regulierung wie den europäischen AI Act.

Die EU-Kommission hat ihre eigene Transparenzpflicht verschärft

Die EU-Kommission hat ihre eigenen Transparenzpflichten zum Jahreswechsel verschärft: Zwei am 4. Dezember 2024 verabschiedete Beschlüsse gelten seit dem 1. Januar 2025 und weiten die Pflichten des Transparenzregisters auf alle Kommissionsmitarbeiter mit Führungsfunktion aus. Interessenvertreter können seither keine Kommissionsmitglieder, Kabinettsmitglieder oder Führungskräfte wie Generaldirektoren, Direktoren und Referatsleiter mehr treffen, wenn sie nicht registriert sind. Die Kommission kündigte zudem an, Informationen zu allen davon erfassten Treffen sowie deren Protokolle zu veröffentlichen.

Wo das Bundeskartellamt eingreift

Seit Januar 2021 erlaubt § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dem Bundeskartellamt, Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb bestimmte Praktiken zu untersagen. Die Vorschrift trat am 19. Januar 2021 in Kraft. Auf dieser Grundlage hat das Amt diese Bedeutung bei Alphabet/Google bereits Ende 2021 rechtskräftig festgestellt, bei Meta am 4. Mai 2022, bei Amazon am 6. Juli 2022 und bei Apple am 5. April 2023, bei Microsoft folgte die Feststellung am 30.09.2024. Bei Alphabet, Meta und Amazon ist die jeweilige Entscheidung rechtskräftig. Gegen die Feststellung bei Apple hatte das Unternehmen Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, dieser bestätigte die überragende marktübergreifende Bedeutung Apples und entschied, dass auch die zusätzliche Einordnung Apples als Torwächter nach dem europäischen Digital Markets Act die deutsche Feststellung nicht ausschließt.

Das unterschreitet die vom Gesetzgeber ursprünglich prognostizierte Verfahrensdauer von zwei Jahren deutlich. Zum Vergleich: Das frühere Facebook-Verfahren wegen unangemessener Datenverarbeitung dauerte inklusive der gerichtlichen Überprüfung durch Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und Europäischen Gerichtshof insgesamt 8 Jahre und 7 Monate, von der Verfahrenseinleitung im März 2016 bis zum endgültigen Abschluss im Oktober 2024. Die gerichtliche Überprüfung der beiden angefochtenen Entscheidungen nach § 19a Abs. 1 GWB dauerte dagegen nur jeweils 1 Jahr und 9 beziehungsweise 11 Monate.

Die Konzerne wehrten sich gegen das Gesetz, bevor es in Kraft trat

Bevor § 19a GWB überhaupt beschlossen wurde, hatten Google, Facebook und Amazon im Februar 2020 ausführliche Stellungnahmen gegen den damaligen Referentenentwurf eingereicht. Google bezeichnete die geplanten Änderungen als übereilt und verwies darauf, dass auch die Monopolkommission sich gegen ein Inkrafttreten ohne weitere Prüfung des tatsächlichen Nutzens ausgesprochen habe. Facebook, Inc. warnte, die Regeln gingen weit über das Beabsichtigte hinaus und bergen das Risiko, zum Hemmnis für Innovationen in Deutschland zu werden. Amazon nannte den Entwurf wettbewerbsfeindlich, eine Pönalisierung von Erfolg im Wettbewerb und den Einsatz verfassungswidriger Instrumente, zudem einen unzulässigen deutschen Alleingang und legte dazu ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart vor.

Vertragsbeziehungen zwischen Bund und Microsoft

Wie eng Behörden und Konzerne verflochten sind, zeigt auch der Blick auf Vertragsbeziehungen: Die bestehenden Rahmenverträge des Bundes mit Microsoft hatten nach Angaben der Fraktion Die Linke als Fragesteller einer Kleinen Anfrage ein Volumen von 1,3 Milliarden Euro und sollten im Mai 2025 auslaufen. Der Bundesnachrichtendienst verweigerte in derselben Antwort unter Verweis auf das Staatswohl die Beantwortung von Fragen zu Treffen zwischen Microsoft und der Bundesregierung. Dokumentiert sind dagegen Treffen zum Thema Bundescloud: Ein Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen traf am 2. März 2023 zwei Geschäftsführer des Unternehmens Partner Deutschland und am 13. April 2023 einen Geschäftsführer desselben Unternehmens. Die Bundesregierung erklärte zugleich, die Nutzung von cloudbasierter proprietärer Software stelle nicht zwangsläufig ein Risiko für die digitale Souveränität dar. Ob der Bund inzwischen einen neuen Rahmenvertrag mit Microsoft geschlossen hat, lässt sich den ausgewerteten Quellen nicht entnehmen.

Wie der Digital Services Act in Deutschland durchgesetzt wird

Für die Durchsetzung des DSA ist in Deutschland der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur zuständig. Laut seinem am 30.04.2026 veröffentlichten Tätigkeitsbericht gingen 2025 über das DSC-Beschwerdeportal mehr als 2000 Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den DSA ein. Inhaltlich betrafen die Beschwerden überwiegend unzureichend begründete Einschränkungen von Accounts oder Inhalten sowie die Benutzerfreundlichkeit der Meldewege für illegale Inhalte, die meisten richten sich gegen sehr große Online-Plattformen mit Sitz in Irland und werden zur Bearbeitung an den irischen DSC weitergeleitet. Der deutsche DSC leitete 2025 insgesamt 26 nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich ein und beteiligte sich an mehreren Verfahren der EU-Kommission gegen sehr große Plattformen. Seit dem 29.10.2025 können zugelassene Forschende über ein neues europäisches Datenzugangsportal Anträge auf Zugang zu nicht öffentlichen Daten sehr großer Plattformen und Suchmaschinen stellen, um sogenannte systemische Risiken zu untersuchen.

Googles Berufung gegen die Entscheidung zum Werbegeschäft

Aktuell im Streit steht Googles Werbetechnologiegeschäft, das sogenannte Ad-Tech-Geschäft: Am 14. November 2025 erklärte das Unternehmen, mit der Entscheidung der Europäischen Kommission dazu nicht einverstanden zu sein und Berufung einzulegen. Google reichte wie von der Kommission verlangt einen Compliance-Plan ein und kündigte sofortige Produktänderungen an, etwa die Möglichkeit für Publisher, über Google Ad Manager unterschiedliche Mindestpreise für unterschiedliche Bieter festzulegen. Das Unternehmen erklärte, sein Vorschlag adressiere die Entscheidung vollständig, ohne eine disruptive Aufspaltung vorzunehmen, die nach eigener Darstellung Tausenden europäischen Verlagen und Werbetreibenden schaden würde, die Google-Werkzeuge zum Wachstum ihres Geschäfts nutzen. Die Organisation LobbyControl fordert dagegen zusammen mit dem Partner Rebalance Now in einer laufenden Petition eine Zerschlagung von Google, da die EU-Kommission bereits festgestellt habe, dass der Konzern seine Macht missbraucht habe. In den ausgewerteten Quellen findet sich keine eigene Stellungnahme Googles zu dieser konkreten Forderung nach einer Zerschlagung; das Unternehmen äußerte sich bislang zur Entscheidung der EU-Kommission im Ad-Tech-Verfahren.

Während die gemeldeten Lobbybudgets von Google, Meta und Amazon in Berlin im einstelligen Millionenbereich liegen und die EU-weiten Ausgaben der gesamten Digitalbranche laut Corporate Europe Observatory und LobbyControl inzwischen auf 151 Millionen Euro jährlich gestiegen sind, hat das Bundeskartellamt bei den fünf großen Plattformkonzernen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt.

Kommentare