GKV-Reform: 1,6 Millionen Ehepartner sollen ab 2028 Krankenkassenbeitrag zahlen
Update 14. April, 18:37 Uhr: Der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, hat die Reformvorschläge im Gespräch mit dem Tagesspiegel als einseitig kritisiert: Wer die GKV-Finanzierungslücke allein durch Kürzungen bei Pharmaunternehmen schließen wolle, greife zu kurz. Holetschek warnte vor einer Abwanderung der Pharmaindustrie aus Deutschland und fordert eine koordinierte Gesundheitsaktion, bei der Staat, Wirtschaft, Versicherungen und Versicherte gleichermaßen beitragen. Parallel bezeichnete n-tv das Gesamtpaket in einer Analyse als hartes Sparprogramm statt nachhaltiger Strukturreform. Warkens Reformvorhaben trifft damit noch vor dem Kabinettsbeschluss am 29. April auf Widerstand aus der eigenen Parteienfamilie.
Wer bisher als Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert war, soll das ab 2028 nicht mehr ohne Weiteres bleiben. Rund 1,6 Millionen Erwachsene ohne nennenswertes eigenes Einkommen müssten dann einen Beitrag von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten zahlen, was bei einem Durchschnittseinkommen auf rund 240 Euro monatlich hinausläuft. Das ist einer von 66 Reformvorschlägen der FinanzKommission Gesundheit, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am 29. April dem Kabinett vorlegen will.
Warum die Reform jetzt kommt
Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung könnte ohne Gegenmaßnahmen im Jahr 2027 auf über 15 Milliarden Euro anwachsen. Bis 2030 droht eine Finanzierungslücke von über 40 Milliarden Euro. Hinter diesen Zahlen stecken mehrere strukturelle Ursachen: eine alternde Bevölkerung, steigende Arztkosten und Krankenhauskosten sowie medizinische Innovationen, deren Finanzierung das bisherige Beitragsmodell überfordert.
Warken hatte die FinanzKommission Gesundheit (FKG) eingesetzt, die ihren Bericht fristgerecht am 30. März 2026 vorlegte. Die Kommission formulierte 66 Empfehlungen, die von höheren Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte über Beschränkungen bei Honoraren für niedergelassene Ärzte bis hin zu einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke reichen. Warken kündigte an, mehr als 75 Prozent der Vorschläge umsetzen zu wollen.
Das Herzstück: Ende der kostenlosen Familienmitversicherung
Am politisch spürbarsten ist die geplante Änderung bei der beitragsfreien Mitversicherung. Bisher können Ehepartner ohne eigenes Einkommen über den versicherten Partner kostenlos in der GKV verbleiben. Das schafft die Reform nicht ab, schränkt sie aber deutlich ein. Ausgenommen bleiben Kinder, Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen, pflegende Angehörige sowie Rentner.
Für alle anderen Erwachsenen gilt ab 2028 der neue Beitragssatz von 3,5 Prozent des Einkommens des Hauptversicherten. Bei einem monatlichen Bruttöinkommen von 3.500 Euro wären das 122,50 Euro, bei 5.000 Euro wären es 175 Euro. Der von Expertenseite oft genannte Durchschnittswert von 240 Euro unterstellt ein Einkommen nahe dem Medianlohn. Die Einsparungen für die GKV werden auf 3,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Wer profitiert, wer verliert
Für Alleinverdiensterhaushalte mit einem nicht berufstätigen Ehepartner bedeutet das eine konkrete Mehrbelastung. Besonders hart trifft es Menschen, die bewusst auf Erwerbstätigkeit verzichten, etwa wegen Kindererziehung oder Pflege, aber nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen. Gleichzeitig profitieren Geringverdiener nicht: Wer wenig verdient, zahlt über seinen Arbeitgeber bereits reguläre Beiträge und hat keinen Anspruch auf Mitversicherung.
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi begrüßte die Reformvorschläge grundsätzlich, forderte aber einen längeren Umsetzungszeitraum. Gewerkschaften befürchten, dass eine zu schnelle Einführung einkommensschwache Haushalte überproportional treffe, da der Beitrag proportional zum Einkommen des Hauptversicherten berechnet wird, nicht zum gemeinsamen Haushaltseinkommen.
Aus der Opposition kam schärfere Kritik: Die AfD-Bundestagsfraktion bezeichnete die Kommissionsvorschläge als Beleg für gigantisches Regierungsversagen und lehnte Leistungskürzungen generell ab. Die Grünen forderten stattdessen einen höheren Steuerzuschuss zur GKV, um Sozialversicherungsbeiträge zu stabilisieren, ohne Versicherte direkt zu belasten.
Was kommt als nächstes
Das Kabinettsverfahren ist für den 29. April angesetzt. Warken will das GKV-Finanzgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli 2026 durch den Bundestag bringen. Die entscheidende Frage ist, welche der 66 Vorschläge in welcher Form tatsächlich Gesetz werden. Strittig sind vor allem die Leistungseinschränkungen für Versicherte, die innerhalb der Koalition zwischen CDU und SPD noch nicht abgestimmt sind. Der Beitragssatz für die Mitversicherung gilt hingegen als relativ abgesichert, da er die Kassenlage messbar verbessert ohne direkten Einfluss auf die Regelversorgung zu haben.