Fünfter Lagebericht: 303 Fälle in Sicherheitsbehörden
Investigativ

Fünfter Lagebericht: 303 Fälle in Sicherheitsbehörden

Der fünfte Lagebericht des Bundesamts für Verfassungsschutz zählt für 2025 insgesamt 303 Fälle mit tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Sicherheitsbehörden, 259 davon dem Rechtsextremismus zugeordnet. Die Ermittlungen gegen den „Nordbund“ und die Vorgänge in Zweibrücken zeigen, wie Behörden damit umgehen.

Quellen (15)
  1. Lagebericht - Rechtsextremisten in Sicherheitsbehördenepflicht.ulb.uni-bonn.de
  2. Drucksache 21/5924dserver.bundestag.de
  3. Bitte hier Dokumenttitel eingebenbundeswehr.de
  4. Zweibrücken: Bundeswehr bestraft Sexismus und Extremismusbundeswehr.de
  5. Disziplinarstatistik für das Jahr 2025 | Publikationsportalpublikationen-bundesregierung.de
  6. Wissenschaftliche Dienste Parteipolitische Betätigung im öffentlichen Dienst Dienstrechtliche Folgen der verfassungsschutzbehördlichen Einstufungbundestag.de
  7. Rechtsextreme Verdachtsfälle: „Muss klar sein, dass die Fälle lediglich 0,1 Prozent aller Polizisten ausmachen“ - WELTwelt.de
  8. Pressemitteilung Nr. 79/2026 | Bundesverwaltungsgerichtbverwg.de
  9. BVerwG 2 B 50.25, Beschluss vom 02. Februar 2026 | Bundesverwaltungsgerichtbverwg.de
  10. Sicherheitsbehörden: Mehr als 350 mutmaßliche Verfassungsfeinde im Dienst - Politik - SZ.desueddeutsche.de
  11. Drucksache 19/25180dserver.bundestag.de
  12. Stabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW Abschlussberichtim.nrw
  13. Interview: Methodische Herausforderungenzms.bundeswehr.de
  14. GdP mit erster Bewertung zu „MEGAVO“-Studie - Kopelke: Studie muss Ausgangspunkt für Verbesserungen seingdp.de
  15. Folge 3 | Deutsche Hochschule der Polizeidhpol.de
2. November 2026, 6:39 Uhr1204 Wörter · 7 Min. Lesezeit

Im September 2025 durchsuchten Ermittler laut dem fünften Lagebericht des Bundesamts für Verfassungsschutz 14 Objekte in drei Bundesländern, weil acht Personen verdächtigt wurden, die rechtsextremistische Gruppierung „Nordbund“ gebildet und sich in ihr betätigt zu haben. Unter den Beschuldigten waren zwei aktive und zwei ehemalige Soldaten der Bundeswehr sowie ein Bundespolizist.

303 Fälle, höherer Anteil an Altfällen

Die im Lagebericht für 2025 erfassten Fälle betreffen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. 142 davon entfielen auf Behörden des Bundes, 161 auf die der Länder. Die dem Rechtsextremismus zugeordneten Fälle machen laut Bericht 85,5 Prozent der Gesamtzahl aus. Dabei weist der Bericht Verdachtsfälle, bei denen sich die tatsächlichen Anhaltspunkte noch nicht zur Gewissheit verdichtet haben und bereits erwiesene Fälle gemeinsam aus. Im vorherigen Lagebericht lag dieser Anteil noch bei 83,5 Prozent. 86 der 303 Fälle wurden erstmals im Erhebungsjahr bekannt, 217 waren schon aus früheren Erhebungen bekannt. Der Anteil solcher Altfälle ist über mehrere Lageberichte gestiegen: von 52,5 Prozent auf 62,5 Prozent. Im aktuellen Bericht liegt er bei 71,7 Prozent. Einen direkten Vergleich der Gesamtzahlen hält der Bericht selbst für wenig aussagekräftig, weil sich die Erhebungszeiträume unterscheiden und sich Altfälle über mehrere Berichte hinweg wiederholen können.

Bundeswehr 2025: Laut Linke-Fraktion Höchststand seit 2016

Speziell für die Bundeswehr nennt eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke für 2025 insgesamt 333 Vorfälle mit Extremismusbezug. 275 davon ordnet sie der Kategorie „Extremistische Verhaltensweisen, Volksverhetzung und Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ zu. Zum Vergleich nennt die Anfrage 177 solcher Fälle für 2023 und 252 für 2024. Nach Darstellung der Fraktion erreichten die Vorfälle damit wie im Jahr zuvor erneut einen Höchststand seit 2016. Die Zahl der vom Militärischen Abschirmdienst neu aufgenommenen Fallbearbeitungen in der gesamten Extremismusabwehr stieg laut MAD-Jahresbericht 2025 auf 610, nach 524 im Jahr davor.

Zweibrücken: Ermittlungen gegen 55 Soldaten (Stand Januar 2026)

Wie solche Zahlen konkret aussehen, zeigt das Fallschirmjägerregiment 26 in Zweibrücken: Die Ermittlungen folgen auf Vorwürfe sexueller Übergriffe, extremistischer Handlungen und Drogenmissbrauchs, die im Sommer 2025 an das zuständige Kommando Heer gemeldet wurden. Nach Angaben der Bundeswehr richteten sich die Ermittlungen gegen 55 Beschuldigte des rund 1.800 Mann starken Regiments. Bis Mitte Januar 2026 war bei 19 Personen die Entlassung eingeleitet, in neun Fällen bereits erfolgt. 16 Fälle gingen an die zivile Staatsanwaltschaft. In 20 weiteren nahm die Wehrdisziplinaranwaltschaft Vorermittlungen auf und leitete zwei gerichtliche Disziplinarmaßnahmen ein. Verteidigungsminister Boris Pistorius bezeichnete die Fälle als erschütternd und im krassen Widerspruch zu den elementaren Werten der Bundeswehr. Er kritisierte, das Fehlverhalten sei vor Ort offenbar nicht sofort erkannt und deshalb nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt worden. Zudem forderte er restlose Aufklärung sowie die Wiederherstellung des Vertrauens in die militärische Führung vor Ort.

Wie der Rechtsstaat reagiert

Soldaten und Beamte müssen laut Lagebericht die freiheitliche demokratische Grundordnung anerkennen und durch ihr gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten; Verstöße können bis zur Entfernung aus dem Dienst führen. Seit April 2024 können Bundesbeamte dafür per Verwaltungsakt der obersten Dienstbehörde aus dem Dienst entfernt werden; aufgrund eines Gesetzes von 2023 gilt eine vergleichbare Regelung für Soldaten. Einen Eindruck von der Größe des Personenkreises, auf den solche Verfahren bezogen sein können, gibt die Disziplinarstatistik für 2025: Sie erfasst die im Jahr abgeschlossenen Disziplinarverfahren der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche, deren Personalkörper rund 246.700 aktive Beamtinnen und Beamte des Bundes umfasst. Schon die bloße Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als Prüffall oder Verdachtsfall eingestuften Partei reichte nach einer im Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2021 wiedergegebenen Einschätzung des Bundesinnenministeriums für ein Dienstvergehen nicht aus, dafür mussten weitere Handlungen hinzukommen.

Im Oktober 2026 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst, der wegen Volksverhetzung in neun und wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen in 16 Fällen rechtskräftig verurteilt worden war; nach Auffassung des Gerichts trugen Inhalt, Menge und Dauer seiner Chatbeiträge diese Maßnahme. In einem zweiten, gemeinsam verhandelten Fall stufte das Gericht einen Beamten dagegen um ein Amt zurück, weil seine Tatbeiträge weniger gewichtig waren und seine Bemühungen um Aufarbeitung die Prognose künftig pflichtgemäßen Verhaltens zuließen. In beiden Fällen konnte das Gericht eine innere, verfassungsfeindliche Überzeugung nicht feststellen und begründete den jeweiligen Pflichtverstoß stattdessen mit der Verletzung der Pflicht, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die der Beruf erfordert. Im Februar 2026 scheiterte die beklagte Behörde dagegen mit der Entlassung eines Probebeamten, der als Polizeianwärter ein mit „Bumsklumpen“ beschriftetes Foto in einen Klassenchat gestellt hatte: Im Beschluss vom 2. Februar 2026 verlangte das Bundesverwaltungsgericht einen Bezug des Fehlverhaltens zur Probezeit selbst, den die Behörde nicht belegt hatte.

Was frühere Zahlen zeigen und was nicht

Der aktuelle Lagebericht ist nicht der erste seiner Art: Schon 2024 hatte das BfV 364 Personen in Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern mit Anhaltspunkten für extrem rechte oder verschwörungsideologische Gesinnung gezählt. Darunter waren nach Angaben der Süddeutschen Zeitung 146 bei der Bundeswehr, dort gab es die meisten Fälle. Auch damals war etwa die Hälfte der Fälle schon aus der vorherigen Erhebung bekannt. 2021 hatte das parlamentarische Kontrollgremium festgestellt: BfV und BAMAD hatten demnach keine Beweise für eine „Schattenarmee“, die einen gewaltsamen Umsturz plant, sahen aber rechtsextreme Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden. Auslöser für eine eigene Aufarbeitung in Nordrhein-Westfalen war 2020 die Entdeckung von Chatgruppen beim Polizeipräsidium Essen, in denen über Jahre rassistisches, antisemitisches, gewaltverherrlichendes und NS-verherrlichendes Material gepostet worden war; die daraufhin eingerichtete Stabsstelle sprach 18 Handlungsempfehlungen aus, von der Personalauswahl bis zu vertraulichen Ansprechpersonen für Angehörige der Polizei NRW.

Die 2022 durchgeführte Studie „Armee in der Demokratie“ misst nach Angaben der Forschenden ausdrücklich rechtsextreme Einstellungen und nicht Rechtsextremismus. Sie räumt zugleich ein, mit einem gewissen Maß an sozial erwünschten Antworten rechnen zu müssen, ohne dessen genaue Stärke zu kennen. Die Forschenden halten zudem für fraglich, ob die Zustimmung zu einzelnen Aussagen über ein starkes Nationalgefühl oder das harte Durchsetzen deutscher Interessen bei Soldatinnen und Soldaten, die einen Eid auf den Einsatz militärischer Gewalt geleistet haben, überhaupt ein Indiz für rechtsextreme Einstellungen ist. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte 2024 in einer ersten Bewertung Ergebnisse einer Befragung unter Polizeibeschäftigten als „einerseits sehr ermutigend“, sah darin aber auch dringenden Handlungsbedarf; ihr Bundesvorsitzender Jochen Kopelke verwies zugleich auf den eigenen Wertekanon der Gewerkschaft und deren gewerkschaftspolitische Bildungsarbeit als „gutes Faustpfand“ für eine robuste demokratische Haltung.

Von Drohschreiben berichtet ein Podcast der Deutschen Hochschule der Polizei: Die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die von 2013 bis 2018 im NSU-Prozess die Familie eines Opfers vertrat, erhält seit 2018 mit dem Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnete Drohschreiben, denen eine Abfrage ihrer Daten an einem Polizeicomputer in Frankfurt vorausging. Nach Angaben der Hochschule kritisiert sie den polizeilichen Umgang mit den Familien der Mordopfer des NSU nachdrücklich. Eine Stellungnahme der dafür zuständigen Polizeibehörden findet sich in den ausgewerteten Quellen nicht.

Ein Aktionsplan für die Luftlandetruppe

Für die Fallschirmjäger in Zweibrücken soll ein „Aktionsplan Luftlandetruppe“ Abhilfe schaffen, den der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, nach Angaben der Bundeswehr unmittelbar nach seiner Verantwortungsübernahme erarbeiten ließ. Der Maßnahmenkatalog zu den vier Themenfeldern Dienstaufsicht, strukturelle Maßnahmen, Prävention und Resilienz sowie Werdegänge sollte laut Bundeswehr vom 14. Januar 2026 schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden. Warum Disziplinarverfahren länger dauern können, zeigt der Lagebericht selbst: Weil Betroffene Rechtsmittel einlegen oder zunächst der Ausgang paralleler Strafverfahren abgewartet werden muss, bleiben viele Fälle längerfristig in der Statistik, zumal nicht jedes Verfahren mit einer Entfernung oder Kündigung endet.

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