Ex-Staatssekretär berät jetzt Unternehmen zu Verteidigungsfragen
Investigativ

Ex-Staatssekretär berät jetzt Unternehmen zu Verteidigungsfragen

Thomas Hitschler war bis Mai beziehungsweise Juni 2025 Staatssekretär im Verteidigungsministerium. Laut seinem am 15. Juli 2026 eingetragenen Lobbyregistereintrag vertritt er als Geschäftsführer der TH Strategic Intelligence GmbH Daimler Truck und Hypersonica sowie im Auftrag von La Famiglia Interessen zugunsten ihrer Portfoliounternehmen gegenüber Bundestag und Bundesregierung, in Themen, die er zuvor amtlich mitverantwortete.

Quellen (18)
  1. Registereintrag "TH Strategic Intelligence GmbH " - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  2. Seitenwechsel: Verteidigungsministerium - Rüstungslobby: An beiden Seiten des Tisches: Ex-Staatssekretär Hitschler lobbyiert jetzt für die Rüstungsbranche | abgeordnetenwatchabgeordnetenwatch.de
  3. Pressetermin: Serenade Thomas Hitschlerbmvg.de
  4. Registereintrag "Hypersonica GmbH" - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  5. Registereintrag "Daimler Truck AG" - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  6. SPRIND | EUROPAS ERSTE EIGENE HYPERSCHALLSYSTEMEsprind.org
  7. Registereintrag "La Famiglia GmbH" - Lobbyregister beim Deutschen Bundestaglobbyregister.bundestag.de
  8. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Karenzzeiten von Mitgliedern der Bundesregierung undbundestag.de
  9. BMinG - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierunggesetze-im-internet.de
  10. § 105 BBG - Einzelnormgesetze-im-internet.de
  11. BVerwG 2 VR 14.25, Beschluss vom 08. Juli 2025 | Bundesverwaltungsgerichtbverwg.de
  12. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (Einzelplan 14) 48 Korruptionsprävention im größtenbundesrechnungshof.de
  13. Adoption: 19 March 2025 Public Public: 8 August 2025 GrecoRC5(2025)8 FIFTH EVALUATION ROUNDrm.coe.int
  14. Drucksache 20/13629dserver.bundestag.de
  15. Drucksache 20/14635dserver.bundestag.de
  16. Drucksache 20/8509dserver.bundestag.de
  17. EU-Beamte wollen Barroso-Wechsel zu Goldman Sachs verhindern - WELTwelt.de
  18. Lobby-FAQs: Was ist Lobbyismus?lobbycontrol.de
5. November 2026, 13:15 Uhr1240 Wörter · 7 Min. Lesezeit

Als frühere Funktion Hitschlers ist in seinem Lobbyregistereintrag Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung angegeben. Nach eigenen Angaben berät die Firma Investoren und Unternehmen zu Markt, Politik und Beschaffung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und technologische Resilienz. Daimler Truck ist ein Nutzfahrzeughersteller, La Famiglia eine Beteiligungsgesellschaft. Die Interessenvertretung betrifft laut Register insbesondere die Beschaffungspolitik, die Vergabepolitik und die Rüstungspolitik sowie sicherheitspolitische und verteidigungspolitische Haushaltsfragen und Finanzierungsfragen einschließlich Förderpfaden für technologieorientierte Unternehmen. Zu eigenen Finanzdaten wie Hauptfinanzierungsquellen oder jährlichen Aufwendungen für Interessenvertretung macht der Eintrag keine Angaben, weil nach eigener Auskunft noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen ist.

Hitschlers frühere Aufgaben und seine heutigen Auftraggeber

Laut einer Mitteilung des Verteidigungsministeriums unterstützte Hitschler als Staatssekretär die Bundesministerin beziehungsweise den Bundesminister bei der Leitung des Ministeriums und der politisch-parlamentarischen Arbeit. Seine Themenbereiche umfassten laut Ministerium unter anderem die Ausrüstung der Bundeswehr, die internationale Rüstungspolitik, die militärische Planung, den Haushalt und das Liegenschaftsmanagement des Ressorts. Darüber hinaus war er nach denselben Angaben viele Jahre Mitglied des Bundestages und vertrat das Ministerium insbesondere im Haushaltsausschuss. Das Verteidigungsministerium kündigte an, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius Hitschler am 17. Juli 2025 mit einem Festakt im Hambacher Schloss verabschieden werde. Als Ende seiner Amtszeit nennt das Ministerium Juni 2025, der Lobbyregistereintrag und abgeordnetenwatch dagegen Mai 2025. Nach Angaben der Organisation abgeordnetenwatch kündigte Hitschler bereits im März 2024 an, nicht erneut für den Bundestag zu kandidieren; im Februar 2026 wurde die TH Strategic Intelligence GmbH gegründet.

Daimler Truck wendete im Geschäftsjahr 2025 nach eigenen Angaben 670.001 bis 680.000 Euro für Interessenvertretung auf und nimmt diese sowohl selbst als auch durch die Beauftragung Dritter wahr. Der Konzern führt in seinem Eintrag unter anderem den Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als Mitgliedschaft auf. Nach Angaben von abgeordnetenwatch baut der Nutzfahrzeughersteller eine eigene Verteidigungssparte auf und strebt dort bis 2028 einen Umsatz von einer Milliarde Euro an.

Hypersonica beschreibt sich selbst als Unternehmen, das an der Entwicklung, Erprobung und Integration präzisionsfähiger Wirksysteme im Bereich der Hyperschalltechnologien arbeitet. Für das Geschäftsjahr von April bis Dezember 2025 gibt das Unternehmen jährliche Aufwendungen für Interessenvertretung von 60.001 bis 70.000 Euro und ein Vollzeitäquivalent von 0,35 beschäftigten Personen an. Im selben Zeitraum erhielt Hypersonica laut Registereintrag einen Gründungszuschuss der staatlichen SPRIND GmbH in Höhe von 920.001 bis 930.000 Euro. SPRIND teilte mit, eine Series-A-Finanzierung über 23,3 Millionen Euro für Hypersonica begleitet zu haben, angeführt vom Investor Plural und unter Beteiligung von General Catalyst und 201 Ventures. SPRIND-Direktor Rafael Laguna de la Vera erklärte dazu, die Fähigkeit zum Hyperschallflug trage zur Verteidigungsautonomie Europas bei und lege den Grundstein für den künftigen autonomen Zugang zum Weltraum.

La Famiglia GmbH, deren vertretungsberechtigte Person Dr. Jeannette zu Fürstenberg als Managing Director, Head of Europe geführt wird, gibt für 2025 jährliche Aufwendungen für Interessenvertretung von 170.001 bis 180.000 Euro an. Das Unternehmen beschreibt sich als ausschließlich beratende Sub-Advisorin des in den USA registrierten Investment Advisors General Catalyst Group Management und nimmt nach eigenen Angaben gelegentlich an fachlichen Austauschformaten mit Bundestag und Bundesregierung teil. Im Lobbyregister ist zudem ein Papier verzeichnet, das unter Mitautorschaft von zu Fürstenberg ein europäisches SPARTA-Programm mit Investitionen in autonome Systeme, künstliche Intelligenz, Weltraumtechnologie und Drohnentechnologie sowie elektronische Kriegsführung fordert und an das Verteidigungsministerium, das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt sowie mehrere Bundestagsausschüsse adressiert war. Laut abgeordnetenwatch gehörte zu Fürstenberg zudem zu den frühen Investorinnen des auf Rüstung und künstliche Intelligenz spezialisierten Unternehmens Helsing und sitzt in dessen Aufsichtsrat.

Wie die Karenzzeit für ehemalige Parlamentarische Staatssekretäre funktioniert

Für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre wurde mit einem Gesetz vom 17. Juli 2015 eine Karenzzeitregelung eingeführt, die Interessenkonflikte zwischen dem früheren Amt und einer Beschäftigung danach verhindern soll. Wer als Mitglied der Bundesregierung innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen will, muss dies laut dem Bundesministergesetz der Bundesregierung schriftlich anzeigen. Eine Untersagung ist möglich, wenn die Tätigkeit Bereiche der früheren Amtsführung betrifft oder das Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann; sie darf in der Regel ein Jahr, bei schwerer Beeinträchtigung bis zu 18 Monate dauern und muss zusammen mit der Empfehlung eines dreiköpfigen beratenden Gremiums veröffentlicht werden.

Kontrolle, Transparenz und Kritik an Seitenwechseln

Ob eine solche Karenzzeitprüfung im Fall Hitschler überhaupt stattgefunden hat, lässt sich laut abgeordnetenwatch von außen nicht feststellen, weil die Bundesregierung das nicht öffentlich macht. Die Organisation nennt das selbst ein Problem: Ein Instrument, das Interessenkonflikte entschärfen solle, entziehe sich dadurch jeder Kontrolle. Eine eigene Stellungnahme Hitschlers oder seiner Firma zu dieser Kritik liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor. Zum Vergleich sieht das Bundesbeamtengesetz für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die in den letzten fünf Jahren vor ihrem Ausscheiden eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübten, eine Anzeigepflicht von bis zu sieben Jahren nach dem Ausscheiden vor, deutlich länger als die 18-Monatsfrist für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre. Für den Beamten gab es damit eine gerichtlich überprüfte Entscheidung; für Hitschlers Wechsel ist laut abgeordnetenwatch nicht einmal bekannt, ob die Bundesregierung überhaupt eine Karenzzeitprüfung vorgenommen hat.

Der Bundesrechnungshof bemängelte in einem eigenen Bericht, das Verteidigungsministerium kontrolliere die Einhaltung der Richtlinie zur Korruptionsprävention nicht ausreichend. In einer Stichprobe von 35 besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten, die bereits mehr als vier Jahre und sechs Monate besetzt waren, war die vorgeschriebene Verwendungsdauer in 27 Fällen überschritten, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen festgelegt waren. Das Ministerium bestritt, nicht kontrolliert zu haben und kündigte Verbesserungen an. International bewertete der Europarat-Ausschuss GRECO in einem am 7. August 2025 veröffentlichten Bericht die Empfehlung zum Umgang mit Interessenkonflikten bei deutschen Regierungsmitgliedern weiterhin als teilweise umgesetzt und bemängelte, dass direkte Kontakte zwischen Lobbyisten und der Regierung noch nicht ausreichend offengelegt würden. GRECO empfahl zu prüfen, die Karenzzeit für Minister und parlamentarische Staatssekretäre zu verlängern, die Zusammensetzung des beratenden Gremiums zu ändern und Sanktionen für die Missachtung einschlägiger Entscheidungen der Bundesregierung einzuführen. Zu Gesprächen zwischen Ministerium und Industrie erklärte die Bundesregierung in einer Antwort vom 16. Dezember 2024, es bestehe keine Pflicht zur Erfassung sämtlicher Gespräche und Gesprächsinhalte würden nicht protokolliert. Auf die Nennung von Industrievertretern verzichtet sie zudem, wenn der Personenname nicht mit dem Unternehmensnamen übereinstimmt, sie nicht der CEO-Ebene angehören oder ihre Namen bereits öffentlich im Zusammenhang mit der betreffenden Thematik bekannt sind.

Spitzenpersonal wechselte bereits zuvor in die Rüstungsbranche: Der frühere Entwicklungsminister Dirk Niebel nahm 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Tätigkeit für ein Rüstungsunternehmen auf; der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung wurde 2017 in den Aufsichtsrat von Rheinmetall gewählt. Als der frühere Rüstungsbeauftragte des Verteidigungsministeriums, Gundbert Scherf, laut einem Bericht der WELT zur Unternehmensberatung McKinsey zurückwechseln sollte, forderten die Grünen strengere Karenzzeiten auch für Seitenwechsler ohne Regierungsamt. Im selben Jahr kritisierte eine Gruppe von EU-Mitarbeitern den Wechsel des früheren Kommissionschefs José Manuel Barroso zu Goldman Sachs, obwohl er die damals geltende 18-monatige Karenzzeit eingehalten hatte; Krista Sager, Mitglied einer Ethik-Kommission, die Bundesregierung künftig beraten sollte, erklärte dazu, auch eine Karenzzeit könne am Ende ins Leere laufen, wenn die Sensibilität für das Vertrauen in eine redliche Amtsführung fehle.

Die Organisation LobbyControl unterscheidet grundsätzlich zwischen Lobbyismus und Korruption: Bei Korruption fließen Geld oder geldwerte Vorteile an diejenigen, die eine Entscheidung treffen sollen, beim Lobbyismus nicht. Einen Wechsel wie Hitschlers bezeichnet LobbyControl allgemein als Seitenwechsel und warnt, Interessengruppen kauften sich damit einen direkten Draht zur Politik ein, weil ehemalige Amtsträger ihre früheren Kollegen und die politischen Abläufe genau kennen. Besonders problematisch seien Wechsel in Lobbytätigkeiten, weil dabei im Amt erworbenes Wissen und Kontakte für private Auftraggeber genutzt würden; die Organisation forderte in ihrer FAQ vom 30. August 2022 für solche Fälle eine Karenzzeit von drei Jahren statt der dort genannten maximal 18 Monate.

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