DAX
S&P 500
NASDAQ
Dow Jones
MSCI World
Gold
Silber
Brent
BTC
Apple
Microsoft
NVIDIA
Amazon
Alphabet
Meta
Berkshire
Broadcom
Tesla
TSMC
← Zurück zur Übersicht
Wirtschaft
E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss

E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss

Die neue E-Auto-Förderung staffelt den Zuschuss nach Einkommen und Kinderzahl. Wer seit Januar 2026 ein Elektroauto gekauft hat, kann ab Mai rückwirkend bis zu 6.000 Euro beantragen.

20. April 2026, 10:03 Uhr 652 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Wer seit dem 1. Januar 2026 ein Elektroauto neu zugelassen hat, kann ab Mai einen staatlichen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro beantragen. Das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung unterscheidet sich von früheren Programmen durch eine einkommensabhängige Staffelung: Haushalte mit geringerem Einkommen und Kindern erhalten deutlich mehr als gutverdienende Singles. Das Online-Portal ist noch nicht geöffnet, doch rückwirkende Anträge für Käufe ab Januar sind ausdrücklich vorgesehen.

Wie die Förderung funktioniert

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro. Für Familien mit Kindern erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro pro Kind auf maximal 90.000 Euro.

Hinzu kommt die einkommensabhängige Staffelung: Haushalte unter 60.000 Euro Jahreseinkommen erhalten einen Zusatzbonus von 1.000 Euro, Haushalte unter 45.000 Euro bekommen nochmals 1.000 Euro obendrauf. Dazu kommt ein Familienbonus von 500 Euro pro Kind, höchstens 1.000 Euro insgesamt. Das Maximum liegt damit bei 6.000 Euro, erreichbar für Familien mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro.

Konkret: Eine solche Familie, die ein Einstiegs-Elektroauto für 25.000 Euro kauft, erhält einen Zuschuss von 6.000 Euro, was 24 Prozent des Kaufpreises entspricht. Ein gutverdienender Single mit 75.000 Euro Jahreseinkommen bekommt dagegen nur die Basisförderung von 3.000 Euro.

Rückwirkende Anträge möglich

Das Online-Portal für die Antragstellung wird erst im Laufe des Mai 2026 auf der Website des Bundesumweltministeriums freigeschaltet. Wer bereits zwischen dem 1. Januar und der Portaleröffnung ein Elektroauto zugelassen hat, kann seinen Antrag rückwirkend einreichen. Das Ministerium empfiehlt, Kaufvertrag, Rechnung und Zulassungsbescheinigung sorgfältig aufzubewahren.

Als maßgebliches Datum gilt die Erstzulassung in Deutschland, nicht das Bestelldatum. Fahrzeuge, die zwar bestellt, aber noch nicht zugelassen sind, fallen nicht unter das Programm. Die Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge.

Drei Milliarden Euro, 800.000 Fahrzeuge

Das Gesamtbudget beläuft sich auf drei Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029. Das Ministerium rechnet damit, rund 800.000 Fahrzeuge fördern zu können. Sollte das Budget früher erschöpft sein, werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Bereits bewilligte Förderungen bleiben davon unberührt.

Die frühere BAFA-Förderung, die Ende 2023 auslief, war einkommensunabhängig und förderte Elektroautos ebenfalls mit bis zu 6.000 Euro. Sie wurde eingestellt, nachdem 2022 ein starker Anstieg der Anträge das Budget weit überschritten hatte. Das neue Programm setzt auf strenge Einkommensgrenzen und ein festes Gesamtbudget, um eine vergleichbare Entwicklung zu verhindern.

Warum Plug-in-Hybride weniger bekommen

Plug-in-Hybride erhalten mit 1.500 Euro nur die halbe Basisförderung. Das Ministerium begründet das mit dem tatsächlichen Nutzungsverhalten: Studien des Umweltbundesamtes zeigen, dass dienstliche Plug-in-Hybride im Schnitt zu weniger als 30 Prozent elektrisch betrieben werden, weil viele Nutzer die Batterie schlicht nicht aufladen. Das Programm soll den Umstieg auf vollständige Elektromobilität fördern, nicht Fahrzeuge subventionieren, die im Alltag meist mit Verbrennungsmotor fahren.

Was jetzt zu tun ist

Kaufinteressenten sollten vor der Bestellung prüfen, ob ihr gewünschtes Modell förderfähig ist, da nicht alle Elektrofahrzeuge automatisch unter das Programm fallen. Das Ministerium wird mit der Portaleröffnung im Mai eine Liste förderfähiger Fahrzeuge veröffentlichen. Wer bereits ein Fahrzeug zugelassen hat, muss bis dahin nichts unternehmen, sollte aber alle Unterlagen griffbereit halten. Eine genaue Datumsangabe für die Portaleröffnung hat das Ministerium bislang nicht gemacht.

Weitere Artikel

Tech & Wissen

Neue Ansätze gegen Melanom: Zelltherapien zeigen Wirkung

Beim schwarzen Hautkrebs stehen mehrere neue Zelltherapien kurz vor dem klinischen Einsatz. In den USA ist die TIL-Therapie bereits zugelassen. Eine neue Entdeckung vom April 2026 könnte die Wirksamkeit von CAR-T-Zellen bei soliden Tumoren grundlegend verbessern.

8 Quellen 4 Min. Lesezeit
Gesellschaft

Wal Timmy befreit sich, steckt wieder fest

Buckelwal Timmy hat sich am Sonntagmorgen selbst von seiner Sandbank vor Pöl befreit und steckt Stunden später in der Kirchsee mit 40 Zentimetern Wassertiefe fest. Für Wale ist wiederholtes Stranden ein schlechtes Zeichen. Plan B: 1.500 Kilometer mit DLRG-Booten Richtung Atlantik.

6 Quellen 4 Min. Lesezeit
Good News

Europas Megaprojekt: Frankfurts Terminal 3 öffnet

Nach mehr als zehn Jahren Bauzeit öffnet Terminal 3 am Frankfurter Flughafen am 22. April. Mit vier Milliarden Euro und 19 Millionen Passagieren Kapazität ist es eines der größten privat finanzierten Infrastrukturprojekte Europas.

6 Quellen 4 Min. Lesezeit
Politik

Deepfakes sollen strafbar werden: Hubigs Digitalgesetz

Bundesjustizministerin Hubig stellt einen Gesetzentwurf vor, der Porno-Deepfakes und Cyberstalking erstmals explizit unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahre Haft sind geplant. Juristen warnen vor zu breiten Formulierungen.

8 Quellen 4 Min. Lesezeit
Good News

1,2 Millionen Balkonkraftwerke: Deutschlands stille Energierevolution

Über 1,2 Millionen Balkonkraftwerke sind in Deutschland registriert und bis Jahresende könnten es zwei Millionen werden. Jede Anlage spart rund 400 Kilogramm CO₂ pro Jahr, die Preise sind auf unter 200 Euro gefallen.

6 Quellen 3 Min. Lesezeit
Unterstütze uns!