Zweite Anklage gegen Comey: Muscheln als Drohung
Ein Instagram-Post mit Strandmuscheln, die eine Zahlenformation zeigen, könnte den früheren FBI-Direktor James Comey für bis zu zwanzig Jahre ins Gefängnis bringen. Am 28. April 2026 erhob das US-Justizministerium unter dem geschäftsführenden Generalstaatsanwalt Todd Blanche die zweite Anklage gegen Comey innerhalb eines Jahres. Der Vorwurf: eine Bedrohung des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit von Präsident Donald Trump. Dass das Justizministerium dafür ein Foto von einem Strandspaziergang heranzieht, das Comey selbst sofort löschte, gibt dem Fall eine Qualität, die Rechtsexperten zufolge über den Einzelfall weit hinausreicht.
Der Post, die Muscheln, die Zahlen
Comey hatte Anfang April ein Foto auf Instagram veröffentlicht, das Muscheln auf dem Sand in einer Formation zeigte, die an die Ziffern "86" und "47" erinnert. Im US-amerikanischen Internet, insbesondere in rechtsextremen Kreisen, gilt "86" als Slangausdruck für das Beseitigen einer Person, teils auch als Code für körperliche Gewalt. Die Zahl "47" verweist auf Trumps Status als 47. Präsident der Vereinigten Staaten. Als Comey auf die Assoziation hingewiesen wurde, löschte er den Post umgehend. Auf Instagram schrieb er: "I didn't realize some folks associate those numbers with violence. It never occurred to me but I oppose violence of any kind."
Das Justizministerium ließ sich davon nicht überzeugen. Eine Grand Jury befand, die Zahlenformation reiche für zwei Anklagepunkte: erstens die absichtliche Androhung von Gewalt gegen den Präsidenten, zweitens die Übermittlung von Bedrohungskommunikation über bundesstaatliche Kommunikationskanäle. Bei einer Verurteilung in beiden Punkten drohen je bis zu zehn Jahre Haft. Die Höchststrafe läge damit bei zwanzig Jahren Gefängnis für ein Muschelfoto, das Comey selbst als versehentlich erklärte und löschte.
Zweite Anklage nach gescheitertem ersten Anlauf
Die aktuelle Anklage ist Comeys zweite in weniger als einem Jahr. Im September 2025 hatte das Justizministerium ihn erstmals angeklagt, damals wegen falscher Aussagen vor dem Kongress und Behinderung eines Kongressverfahrens. Die Vorwürfe bezogen sich auf Comeys Zeugenaussagen aus dem Jahr 2020. Ein Bundesrichter wies die Anklage im November 2025 ab, nicht wegen inhaltlicher Schwäche, sondern wegen eines Verfahrensfehlers: Die zuständige Staatsanwältin Lindsey Halligan war ohne Zustimmung des Senats ernannt worden und damit rechtswidrig im Amt. Den Inhalt der Anklage hat kein Gericht je inhaltlich geprüft.
James Comey war von 2013 bis 2017 Direktor des Federal Bureau of Investigation. Im Mai 2017 entließ Trump ihn, als das FBI unter Comeys Leitung die russische Einflussnahme auf die Präsidentschaftswahl 2016 untersuchte. Die öffentliche Entlassung, Comeys anschließende Memoiren und seine fortgesetzte Kritik an Trump haben das Verhältnis der beiden bis heute geprägt. Comey gilt in Trumps Umfeld als Symbol staatlicher Institutionen, die sich dem Präsidenten widersetzten.
Generalstaatsanwalt Blanche: Trumps ehemaliger Verteidiger
Todd Blanche, der die aktuelle Anklage verantwortet, war bis Januar 2025 Trumps persönlicher Strafverteidiger. Er begleitete Trump durch mehrere der Strafverfahren, die gegen den damaligen Ex-Präsidenten liefen, darunter das New Yorker Schweigegeldverfahren. Mit Trumps Amtsantritt im Januar 2025 wurde Blanche stellvertretender Generalstaatsanwalt. Nach der Entlassung von Generalstaatsanwältin Pam Bondi im April 2026 übernahm er die Leitung des Ministeriums kommissarisch. Er leitet nun ein Justizministerium, das mehrere frühere Amtsträger angeklagt hat, die in der sogenannten Russiagate-Ära tätig waren, darunter frühere FBI-Mitarbeiter wie Andrew McCabe und Lisa Page.
Comeys Anwälte sprechen von "vindictive prosecution", einem rechtlichen Begriff für Strafverfolgung, die nicht der Rechtsdurchsetzung dient, sondern der Vergeltung für legitime Handlungen des Angeklagten. Sie verweisen auf einen Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs, der eine solche eskalierte Strafverfolgung in bestimmten Konstellationen als verfassungswidrig bewertet. Die Washington Post berichtet, Comeys Verteidigung wolle genau diese Linie vor Gericht verfolgen.
Comey selbst veröffentlichte nach seiner formalen Anklage ein Video auf der Plattform Substack. Der Ton war ruhig, die Aussage direkt: "This is not who we are as a country. This is not what the Department of Justice is supposed to be. I'm still innocent, I'm still not afraid and I still believe in the independent federal judiciary."
Muster einer politischen Justiz
Der Comey-Fall ist kein Einzelfall. Seit Trumps zweitem Amtsantritt haben das Justizministerium und das FBI mehrere frühere Beamte aus der Amtszeit von Barack Obama und der ersten Amtszeit Trumps unter Druck gesetzt. Kritiker, darunter der Strafrechtsexperte Ryan Goodman von der New York University, sehen darin ein systematisches Muster: Die Instrumente des Strafrechts werden genutzt, um frühere Gegner der Trump-Administration mit der Drohung langer Haftstrafen zu überziehen. Die Anklage muss nicht zu einer Verurteilung führen, um ihre abschreckende Wirkung zu entfalten.
Der materielle Kern der neuen Anklage bleibt juristisch schwach, wie Strafrechtsexperten in ersten Analysen bemerken. Um eine Verurteilung zu erreichen, müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Comey die Zahlenformation bewusst als Gewaltaufruf platzierte und wusste, dass sein Post als Aufforderung zur Tötung des Präsidenten verstanden werden würde. Comey hat das Gegenteil dokumentiert: ein sofort gelöschter Post und eine unmittelbare, öffentliche Erklärung. Die Grand Jury sah dennoch ausreichend Anfangsverdacht für eine Anklage, was die Anforderungen an Grand Jury-Verfahren in den USA widerspiegelt.
Weg durch die Justiz
Ein Strafverfahren kann Monate, ein komplexes wie dieses möglicherweise Jahre dauern. Comeys erste Anklage endete ohne inhaltliche Entscheidung in einem Verfahrensfehler. Seine zweite wird voraussichtlich zu einer umfassenden rechtlichen Auseinandersetzung über die Grenzen des Präsidenten-Bedrohungsparagraphen und über den Einwand der politisch motivierten Strafverfolgung führen. Mehrere Rechtsprofessoren sehen gute Argumente dafür, dass ein Bundesgericht den Fall abweisen könnte, falls Comeys Verteidigung den Antrag auf Verfahrenseinstellung wegen politisch motivierter Strafverfolgung frühzeitig stellt.
Eine erste Anhörung vor dem zuständigen Bundesgericht steht noch aus. Der Fall wird, unabhängig vom Ausgang, ein Referenzpunkt für die Frage bleiben, wie weit ein Präsident die Strafverfolgungsbehörden seiner zweiten Amtszeit gegen frühere Widersacher einsetzen kann.