Bundestag stimmt über Führerscheinreform ab
Politik

Bundestag stimmt über Führerscheinreform ab

Der Bundestag entscheidet am 5. November 2026 über die vom Verkehrsausschuss geänderte Reform der Fahrschulausbildung. Der Ausschuss hatte den Entwurf mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen, AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Die Reform soll die Fahrschulausbildung entbürokratisieren und den Führerscheinerwerb günstiger machen.

Quellen (9)
  1. Abstimmung über Änderung des Fahrlehrergesetzes - Deutscher Bundestagbundestag.de
  2. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8979dserver.bundestag.de
  3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetzedserver.bundestag.de
  4. „Auf Kosten der Verkehrssicherheit“: Fahrlehrer kritisieren Führerscheinreform – ADAC widersprichttagesspiegel.de
  5. KORREKTUR: Preise rund ums Autofahren im März 2026 um 6,7 % höher als ein Jahr zuvor - Statistisches Bundesamtdestatis.de
  6. BMV - „Das darf sich nie mehr wiederholen“: Verkehrsminister verspricht Bahnkunden Besserungbmv.de
  7. „Das Verbrennerverbot war ein großer Fehler“ - WELTwelt.de
  8. Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. Zusammenschluss von Fahrlehrerverbänden im Bundesgebiet Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbändefahrlehrerverbaende.de
  9. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8980 Entschließungsantragdserver.bundestag.de
5. November 2026, 10:07 Uhr642 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Vor der Abstimmung über den Entwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes ist eine halbstündige Debatte vorgesehen. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs. Zusätzlich stehen ein Entschließungsantrag der Grünen und der Antrag der AfD mit dem Titel „Führerschein für 1 Euro. Bezahlbarer Führerschein für Ausbildung und Arbeit“ zur Abstimmung. Der AfD-Antrag sieht dafür einen zinsfreien Kredit von bis zu 4.500 Euro vor, der mit einem Euro pro Tag zurückgezahlt werden soll.

Was sich an der Fahrausbildung ändern soll

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Fahrschulausbildung modernisieren. Anlass der Reform ist auch ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen der Regelungen für Inhaber von Befähigungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Künftig soll die Pflicht zur Präsenz im Theorieunterricht entfallen, sodass sich Fahrschüler das Wissen auch vollständig digital aneignen können. Das Bewertungssystem der Theorieprüfung soll vereinfacht und der Fragenkatalog verkleinert werden, Fragen zur Verkehrssicherheit sollen laut Bundesregierung dabei weiterhin einen besonderen Fokus bilden. Auch die beim Pkw-Führerschein bislang zwölf vorgeschriebenen Sonderfahrten für Überland, Autobahn und Dunkelheit sollen nicht mehr in fester Zahl vorgegeben sein; wie viele Stunden nötig sind, soll von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen. Eine Experimentierklausel soll zudem ermöglichen, dass Fahrschüler, die Fahrerlaubnis der Klasse B anstreben, nach bestandener Theorieprüfung unter Anleitung nahestehender Personen wie der Eltern Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln, wenn sie zuvor mindestens sechs Unterrichtseinheiten fahrpraktischer Ausbildung in einer Fahrschule absolviert und gemeinsam mit der Begleitperson eine Einweisung durchlaufen haben. Die Fahrpraxis unter Anleitung bedarf zudem einer behördlichen Genehmigung. Die Landesregierungen können per Rechtsverordnung bestimmen, dass von dieser Erprobungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht wird.

Was der Führerschein heute kostet

Der Führerschein der Klasse B kostet nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums derzeit im Schnitt rund 3400 Euro. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Preise für Fahrschule und Führerscheingebühr 2025 um 42,7 Prozent höher als 2020, während die Verbraucherpreise insgesamt im selben Zeitraum um 21,9 Prozent stiegen. Im März 2026 zogen die Preise für Fahrschule und Führerscheingebühr gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,8 Prozent an.

Minister Bilger: Ersparnis von bis zu 1000 Euro möglich

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger erklärte, sein Ziel sei, den Führerschein günstiger zu machen, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit. Nach Prognosen von Verbänden könnten Fahrschüler mehrere hundert bis zu 1000 Euro sparen, sagte Bilger, abhängig von regionalen Unterschieden und davon, wie der Gesetzentwurf im Bundestag umgesetzt werde.

Der Vizechef der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Kurt Bartels, nannte die Änderungen laut Tagesspiegel „auf Kosten der Verkehrssicherheit“. Entfalle der Präsenzunterricht in der Theorie, müssten unverstandene Inhalte beim Fahren nachgeholt werden, so Bartels mit Verweis auf Erfahrungen aus der Coronapandemie, was mehr statt weniger Fahrstunden bedeuten könne. Einen finanziellen Vorteil durch wegfallende Schulungsräume sehe er nicht, weil viele Fahrschulen langfristige Mietverträge hätten oder die Räume selbst besäßen und für andere Fahrerlaubnisklassen weiterhin Präsenzunterricht nötig sei. Bilgers Rechnung einer Ersparnis von 1000 Euro könne er nicht nachvollziehen, auch der Verband Moving International Road Safety Association halte eine solche Summe für unrealistisch. Der ADAC widerspricht dieser Einschätzung und erwartet durch die Reform Kosten von bis zu einem Drittel weniger, ohne dass die Verkehrssicherheit grundsätzlich gefährdet sei, Kostensenkungen dürften aber nicht zulasten von Ausbildungsqualität und Sicherheit gehen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände selbst fordert, die Bindung an eine Fahrschule für die gesamte Ausbildung zu erhalten und Reformfolgen vor der Einführung wissenschaftlich zu bewerten. Bündnis 90/Die Grünen lehnen den vorgesehenen Fahrpraxiserwerb unter Anleitung in dieser Form ab und verweisen darauf, dass mehr als die Hälfte der Menschen mit sehr niedrigem ökonomischem Status kein eigenes Auto besitzen und damit an diesem Weg nicht teilhaben könnten.

Wann die neuen Regeln greifen sollen

Vor dem Inkrafttreten muss noch der Bundesrat zustimmen. Nach den bisherigen Planungen sollen die neuen Regeln im Wesentlichen am 1. Juli 2027 greifen. Wie viel von den angekündigten Einsparungen am Ende bei den Fahrschülern ankommt, hänge laut dem CDU-Bundestagsabgeordneten Henning Rehbaum maßgeblich davon ab, wie die Länder die zugehörige Verordnung im Bundesrat weiterentwickelten.

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