Bundestag hebt Immunität von AfD und Linken auf
Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig die Immunität zweier Abgeordneter aufgehoben: Hannes Gnauck (AfD), Mitglied des Verteidigungsausschusses und ehemaliger Zeitsoldat, gegen den der Militärische Abschirmdienst ein Extremismusverfahren geführt hatte; und Gökay Akbulut (Die Linke), der die Staatsanwaltschaft Stuttgart vorwirft, in einem Zug bei Heidelberg eine Flasche auf Fußballfans geworfen zu haben. Das einstimmige Votum war keine Seltenheit. Bemerkenswert war die Kombination: zwei Fälle aus entgegengesetzten politischen Lagern, ohne eine einzige Gegenstimme.
Was Immunität bedeutet und was nicht
Die parlamentarische Immunität nach Artikel 46 des Grundgesetzes schützt Bundestagsabgeordnete nicht vor Strafverfolgung. Sie verzögert sie. Ermittlungen gegen Parlamentsmitglieder sind grundsätzlich zulässig; will die Staatsanwaltschaft jedoch Anklage erheben oder eine Zwangsmaßnahme anordnen, muss der Bundestag zustimmen. Der Immunitätsausschuss prüft dabei in der Regel nicht, ob die Vorwürfe berechtigt sind, sondern ob ein Verfahren die parlamentarische Arbeit im Kern beeinträchtigen würde. In fast allen Fällen lautet das Ergebnis: Die Immunität wird aufgehoben. Das Verfahren ist Routine, auch wenn einzelne Fälle politisch aufgeladen sind.
Der Fall Gnauck: Extremisteneinstufung und Verteidigungsausschuss
Hannes Gnauck, 34, sitzt seit 2021 im Bundestag und ist Mitglied des Verteidigungsausschusses. Als Zeitsoldat bei der Bundeswehr (2014 bis 2021) wurde er 2020 vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) als "verdächtiger Rechtsextremist" eingestuft, 2021 als "Extremist". Konkreter Anlass damals: Gnauck hatte auf Facebook die AfD Brandenburg und die damalige "Flügel"-Strömung um Björn Höcke geliket. Ein daraufhin eingeleitetes Disziplinarverfahren stellte das Militärische Dienstgericht Nord im Juni 2025 ein, ohne Konsequenzen für Gnauck.
Ein Jahr später, im April 2026, beantragte das Bundesjustizministerium die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität für ein Strafverfahren mit Bezug zu seiner Bundeswehrzeit. Was genau Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist, erläuterten weder das Ministerium noch Gnauck öffentlich. In einem Videobeitrag auf X verteidigte sich Gnauck mit Verweis auf sein früheres Verhalten: Man solle "keine disziplinarrechtlichen Verfahren über sich ergehen lassen, nur weil man auf Facebook die größte demokratische Opposition im Deutschen Bundestag oder deren Jugendorganisation geliked hat." Ob das aktuelle Verfahren auf derselben Grundlage beruht oder einen anderen Sachverhalt betrifft, blieb offen.
Die Konstellation hat eine besondere Qualität: Ein Mitglied des Verteidigungsausschusses, das Zugang zu vertraulichen Informationen über Rüstung und Militär hat, war gleichzeitig Gegenstand einer MAD-Extremisteneinstufung durch den Dienst, dessen parlamentarische Kontrolle er mitgestaltet. Für den MAD selbst ist das eine unangenehme Situation: Der Dienst überwacht Extremismus in der Bundeswehr und einer seiner ehemaligen Prüffälle sitzt in dem Gremium, das über Haushalt und Auftrag des MAD mitentscheidet.
Der Fall Akbulut: Wer hat zuerst geworfen?
Gökay Akbulut sitzt für die Linke im Bundestag. Bei einer Zugfahrt zwischen Heidelberg und Stuttgart geriet sie in eine Auseinandersetzung mit Fußballfans des VfB Stuttgart. Ihre Version, die sie auf Instagram schilderte: Sie sei von den Fans rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden, habe nach einem Flaschenwurf eine Verletzung über dem linken Auge davongetragen und sei anschließend im Krankenhaus behandelt worden.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt dagegen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen Akbulut. Nach Zeugenaussagen, die Stuttgarter Zeitung zitiert, soll Akbulut zunächst selbst eine kleine Weinflasche auf die Fans geworfen haben, bevor es zur weiteren Eskalation kam. Akbulut bestreitet diese Darstellung und bleibt bei ihrer Version der Ereignisse. Welche Seite die Staatsanwaltschaft als beweiskräftiger einstuft, entscheidet sich in dem Verfahren, das nach der Immunitätsaufhebung regulär geführt werden kann.
Ein einstimmiges Votum, zwei ungleiche Fälle
Die Kombination beider Fälle in einer Abstimmung war Zufall der Tagesordnung, aber ein Spiegel des parlamentarischen Selbstverständnisses: Der Bundestag schützt Abgeordnete nicht dauerhaft vor der Justiz. Er steuert den Zugang zu ihr. Dass AfD und Linke in derselben Sitzung dieselbe Konsequenz erfahren, zeigt, dass das Verfahren grundsätzlich keine politische Wertung enthält.
Enthaltungen oder Gegenstimmen wären möglich gewesen und hätten eine politische Botschaft gesendet: dass das Parlament die Strafverfolgung für politisch motiviert hält. In beiden Fällen hat der Bundestag auf dieses Signal verzichtet.
Was als Nächstes kommt
Für Gnauck beginnt nun das reguläre Strafermittlungsverfahren. Eine Anklageerhebung kann Monate bis Jahre dauern; sein Sitz im Verteidigungsausschuss bleibt davon unberührt, da Abgeordnete ihr Mandat bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung behalten. Für Akbulut übernimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart das weitere Verfahren. Die Frage, ob Anklage erhoben wird, hängt davon ab, welche Version des Zugvorfalls die Behörde als ausreichend beweiskräftig bewertet.