← Zurück zur Übersicht
Politik
Bundesrat stimmt über Nierenspende-Reform und Prämie ab

Bundesrat stimmt über Nierenspende-Reform und Prämie ab

Am 8. Mai stimmt der Bundesrat über die Reform des Transplantationsgesetzes ab: Künftig sollen Nierenspenden zwischen bisher inkompatiblen Paaren möglich sein. Gleichzeitig wird die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro abgeschlossen.

7. Mai 2026, 19:01 Uhr 701 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Rund 8.000 Menschen in Deutschland warten auf eine Nierentransplantation, die durchschnittliche Wartezeit liegt bei über acht Jahren. Am 8. Mai beschließt der Bundesrat eine Reform, die für einen Teil dieser Patienten eine reale Alternative zur Warteliste eröffnen soll: die Überkreuz-Lebendspende zwischen bisher inkompatiblen Paaren. Gleichzeitig schließt die Länderkammer die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro ab.

Ein Tausch, der Leben retten kann

Das Prinzip der Überkreuz-Lebendspende ist medizinisch erprobt, rechtlich aber war sie in Deutschland bislang verboten. Das Szenario: Person A hat einen Spender, sagen wir B, dessen Niere aus medizinischen Gründen nicht verträglich ist, weil Blutgruppe oder Antikörper nicht passen. Person C hat denselben Konflikt mit ihrem Spender D. Künftig darf B die Niere an C spenden und D an A, jeweils simultan in zwei Operationssälen. Beide Paare erhalten eine kompatible Niere; kein Geld fließt.

Der Bundestag beschloss die Reform am 26. März 2026 mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit. Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf Empfehlungen der Deutschen Transplantationsgesellschaft und des Deutschen Ethikrats basierte. Die Reform gilt ausschließlich für Lebendspenden unter Erwachsenen, nicht für postmortale Organentnahmen. Die geltende Erklärungslösung für Spenden nach dem Tod bleibt unverändert.

8.000 Wartende, 8 Jahre Wartezeit

Die mehr als acht Jahre durchschnittliche Wartezeit auf eine Spenderniere ist kein statistischer Ausreißer, sondern ein strukturelles Problem. Deutschland verzeichnet eine der niedrigsten Raten postmortaler Organspenden in Europa. Laut dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information kamen 2024 etwa 11,7 Spender pro Million Einwohner auf Deutschland. Spanien erreicht regelmäßig über 45. Der Rückstand liegt nicht allein an der Spendebereitschaft der Bevölkerung, sondern auch an den Meldeprozessen auf Intensivstationen und der Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

Die Überkreuz-Lebendspende ist kein Ersatz für postmortale Spenden, sondern eine Ergänzung. Schätzungen der Deutschen Transplantationsgesellschaft zufolge könnte das neue Verfahren jährlich mehrere Hundert zusätzliche Transplantationen ermöglichen. Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben ähnliche Tauschprogramme bereits seit Jahren etabliert und berichten von deutlich gestiegenen Transplantationszahlen im Lebendspende-Bereich.

Die zweite Abstimmung: 1.000 Euro steuerfrei

Neben der Organspendereform stimmt der Bundesrat am 8. Mai auch über die Entlastungsprämie ab. Das Gesetz erlaubt Arbeitgebern, ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren. Die Auszahlung kann einmalig oder in Teilbeträgen erfolgen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 24. April 2026.

Die Bundesratsstimme ist zwingend erforderlich: Das Gesetz berührt Steuer- und Sozialversicherungsrecht, das die Zustimmung der Länder verlangt. Hintergrund der Prämie ist die nach Ablauf der Inflationsprämie Ende 2024 entstandene Lücke. Die Inflationsprämie hatte Arbeitgebern bis zu 3.000 Euro steuerfrei ermöglicht und lief über Sonderregelungen des Einkommensteuergesetzes. Die neue Entlastungsprämie hat einen eigenständigen Rechtsrahmen und ist ausdrücklich nicht als Inflationsausgleich konzipiert, sondern als allgemeine Entlastungsmaßnahme ohne automatische Verlängerungsoption.

Über 80 weitere Punkte auf der Tagesordnung

Die Sitzung vom 8. Mai 2026 ist mit über 80 Tagesordnungspunkten eine der umfangreichsten des laufenden Jahres. Neben Organspende und Entlastungsprämie enthält die Agenda Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie Regelungen zur Infrastruktur für erneuerbare Energien. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das im öffentlichen Diskurs gelegentlich mit dieser Sitzung in Verbindung gebracht wird, ist nicht Teil der Tagesordnung: Der Kabinettsbeschluss dazu ist für den 13. Mai geplant. Ein Bundesratsdurchlauf folgt erst danach, frühestens im Sommer.

Quellen (5)