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Taylor Swift schützt ihre Stimme per Markenrecht

Taylor Swift schützt ihre Stimme per Markenrecht

Taylor Swift hat beim US-Patentamt Markenrechte auf ihre Stimme und ihr Aussehen angemeldet. Der Schritt ist eine direkte Reaktion auf KI-generierte Deepfakes und zeigt: Das bestehende Urheberrecht reicht im KI-Zeitalter nicht mehr aus.

28. April 2026, 10:37 Uhr 697 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Wer Taylor Swifts Stimme künftig täuschend echt imitiert, könnte nicht nur gegen das Urheberrecht verstoßen, sondern eine Markenrechtsverletzung begehen. Swift hat am 24. April 2026 über ihre Verwaltungsgesellschaft TAS Rights Management beim US-Patentamt zwei Sound Marks angemeldet: die Sätze „Hey, it’s Taylor Swift“ und „Hey, it’s Taylor“. Dazu kommt ein Bildzeichen: ein Foto von ihr mit pinker Gitarre. Der Schritt ist kein PR-Move. Er zeigt, wo das Rechtssystem im Umgang mit KI-Fälschungen derzeit ein Loch hat.

Das Problem mit dem Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt konkrete Werke: einen Song, eine Aufnahme, einen Text. Was es nicht schützt, ist die Stimme selbst. Das ist so lange kein Problem, wie Fälschungen auf kopierten Aufnahmen basieren. KI-Systeme aber lernen aus Tausenden Aufnahmen und generieren völlig neue Inhalte, die wie eine Stimme klingen, ohne je einen geschützten Titel zu verwenden. Gegen diese Lücke ist das Urheberrecht strukturell machtlos.

Das Markenrecht setzt anders an: Es schützt nicht ein Werk, sondern ein Zeichen, das im Verkehr als Herkunftshinweis fungiert. Wenn „Hey, it’s Taylor Swift“ als eingetragene Marke gilt, kann Swift bei jeder Verwendung einer ähnlich klingenden Stimme eine Verwechslungsgefahr geltend machen, unabhängig davon, ob konkrete Aufnahmen kopiert wurden. Markenrechtsanwalt Josh Gerben von Gerben IP, der die Anmeldungen als erster öffentlich machte, erklärte: „KI-Technologien ermöglichen es Nutzern, vollständig neuen Inhalt zu generieren, der die Stimme eines Künstlers imitiert, ohne eine bestehende Aufnahme zu kopieren. Das schafft eine Lücke, die das Markenrecht schließen könnte.“

Matthew McConaughey war der erste

Swift ist nicht die Erste, die diesen Weg geht. Schauspieler Matthew McConaughey meldete im Dezember 2023 acht Markenzeichen an, darunter den Sound Mark für seinen Catchphrase „Alright, alright, alright!” sowie Bewegungsmarken für seine charakteristischen Gesten. Er war der erste bekannte Hollywood-Star, der diese Strategie systematisch verfolgte.

Für Swift ist der Handlungsbedarf besonders offensichtlich. Sie war in den vergangenen Jahren wiederholt Ziel von Deepfakes: sexuell suggestive Videomontagen, gefälschte Fintech-Werbeanzeigen mit ihrer Stimme und durch Trump-Anhänger manipulierte Fotos, die ihn als ihren Unterstützer zeigten. Mit dem TAKE IT DOWN Act verabschiedete der US-Kongress im Mai 2025 ein erstes Bundesgesetz gegen nicht-konsensuelle Deepfakes, das allgemeine Strafrecht greift aber nur lückenhaft.

Eine Strategie ohne Präzedenz

Der Markenrechtsansatz ist innovativ, aber noch ungetestet. Gerben betonte: „Der Versuch, die gesprochene Stimme einer Prominenten als Marke einzutragen, ist eine neue Anwendung des Markenrechts, die noch nicht vor Gericht getestet wurde.“ Das US-Patentamt (USPTO) muss die Anmeldungen zunächst prüfen. Ob ein Satz wie „Hey, it’s Taylor Swift“ als unterscheidungskräftig genug für eine Marke gilt, ist nicht selbstverständlich. Standardphrasen werden grundsätzlich schwieriger eingetragen als erfundene Worte.

Selbst wenn die Eintragung gelingt, bleibt die Durchsetzung schwierig. Plattformen wie TikTok oder YouTube müssten bei jeder verdächtigen Verwendung prüfen, ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Wer die Marke verletzt, muss gerichtlich in Anspruch genommen werden, was aufwendig und teuer ist. Das Markenrecht bietet keinen automatischen Schutz.

Warum das über Swift hinausgeht

Die Anmeldung von Swift macht ein systemisches Problem sichtbar. Bislang fehlt ein Rechtsrahmen, der Künstlern wirksam erlaubt, KI-imitierte Versionen ihrer Persönlichkeit zu kontrollieren. Das Markenrecht ist ein Provisorium, das diese Lücke teilweise füllt, aber nicht schließt. Der EU AI Act enthält ab August 2026 Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte, regelt aber den Schutz von Persönlichkeitsrechten gegen Imitationen nicht systematisch.

Im US-Kongress liegen mehrere Gesetzentwürfe vor, die explizit die KI-Imitation von Stimmen und Gesichtern regeln sollen, darunter der NO FAKES Act, der Prominenten und Privatpersonen ein ausdrückliches Recht auf ihre digitale Identität geben würde. Bislang ist keiner dieser Entwürfe verabschiedet. Bis dahin bleibt das Markenrecht das einzige praxistaugliche Werkzeug. Dass eine der bekanntesten Frauen der Welt es nutzt, dürfte andere Künstler ermutigen und den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen.

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