Deutschlands Polizei kontrolliert sich selbst
Im Jahr 2024 wurden 22 Menschen durch Schusswaffeneinsatz der Polizei getötet, nach Daten des Bürgerrechtsinstituts CILIP, das Polizeischüsse seit 1976 dokumentiert, der höchste Stand in der Geschichte dieser Erfassung. Zum Vergleich: 2023 waren es zehn, 2022 elf. Für jede dieser Tötungen gibt es zuständige Behörden, Staatsanwaltschaften, interne Disziplinarstellen. Was Deutschland bis heute nicht hat: eine unabhängige nationale Kontrollinstanz, die systematisch prüft, ob diese Strukturen korrekt arbeiten. In acht der sechzehn Bundesländer gibt es nicht einmal auf Landesebene eine formal unabhängige Polizeibeschwerdeinstanz.
Ein Netz mit strukturellen Lücken
Wie ist die Kontrolle der deutschen Polizei organisiert? Die kurze Antwort ist: im Wesentlichen durch die Polizei selbst. Disziplinarverfahren gegen Beamte werden intern in der Behördenhierarchie geführt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizisten obliegen der Staatsanwaltschaft, die aber routinemäßig auf Polizeibeamte als Ermittler angewiesen ist, also auf Kollegen der Beschuldigten.
Acht der sechzehn Bundesländer haben keine unabhängige Polizeibeschwerdeinstanz, darunter Bayern, Sachsen und Thüringen. In den acht Ländern, die solche Stellen eingerichtet haben, zeigen sich massive personelle Schwächen. Die Bremer Bürgerbeauftragte betreut die Polizeibeschwerdestelle des Landes mit einem einzigen Mitarbeiter. In Hessen war die zuständige Stelle von 2020 bis 2024 vier Jahre lang komplett unbesetzt, laut Institut für Menschenrechte de facto nicht funktionsfähig.
Seit März 2024 gibt es eine Neuerung auf Bundesebene: Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch wurde als erster unabhängiger Polizeibeauftragter des Bundes gewählt. Sein Mandat gilt allerdings ausschließlich für Bundespolizei und Bundeskriminalamt, also für rund 55.000 der insgesamt etwa 330.000 Polizeibeamten in Deutschland. Für die Länderpolizeien, die den Alltag der Bürger prägen, gibt es keine vergleichbare unabhängige Instanz.
Die Frage "Wer kontrolliert die Polizei?" lässt sich in Deutschland nicht mit einem einzigen Namen oder einer Institution beantworten. Das ist in einer Demokratie, in der die Polizei das Gewaltmonopol des Staates ausübt, bemerkenswert.
Ohne Zahlen keine Kontrolle
Ein Kontrollsystem kann nur so gut sein wie die Datenlage, auf der es basiert. Bei Gewalt gegen Polizisten ist Deutschland gut aufgestellt: Das BKA veröffentlicht jährlich ein detailliertes Bundeslagebild. Für 2024 weist es 46.367 Gewalttaten aus, die 106.875 Polizeibeamte betrafen.
Für die andere Richtung, Übergriffe durch Polizisten, gibt es keine vergleichbare nationale Statistik. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst keine eigenständige Kategorie für Polizeigewalt gegenüber Bürgern. Organisationen wie CILIP führen solche Daten auf zivilgesellschaftlicher Basis, ohne staatliche Unterstützung oder Pflichtmeldungen.
Das Ergebnis ist eine fundamentale Asymmetrie: Deutschland weiß sehr genau, wie oft Polizisten angegriffen werden. Es weiß weit weniger genau, wie oft Polizisten unverhältnismäßig Gewalt anwenden. Die 685 dokumentierten Fälle von potenziellem Racial Profiling, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einer Auswertung für den Zeitraum 2017 bis 2020 erfasste, sind eine Untererfassung: Nur wer Beschwerde einlegt, taucht in der Statistik auf. Wer keine unabhängige Anlaufstelle kennt oder ihr nicht vertraut, schweigt.
Kriminologe Tobias Singelnstein von der Goethe-Universität Frankfurt, einer der wenigen deutschen Forscher zum Thema polizeiliche Gewalt, hat in Studien gezeigt, dass die tatsächliche Zahl polizeilicher Körperverletzungen die offiziell gemeldeten Fälle um ein Vielfaches übersteigt. Die Dunkelziffer lässt sich nicht präzise beziffern, weil das Messinstrument fehlt.
Rechtsextremismus in Uniform: Drei Fallbeispiele
Das Kontrolldefizit wirkt abstrakt, solange es in Strukturen beschrieben wird. Die Skandale der letzten Jahre machen es konkret.
Knockout 51. Die rechtsextreme Kampfsportgruppe aus Eisenach, Thüringen, wurde 2022 zerschlagen. Im Zuge der Ermittlungen leiteten die Staatsanwaltschaften Gera und Erfurt Verfahren gegen rund zehn Polizeibeamte ein. Ihnen wurde vorgeworfen, der Gruppe Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben, darunter Aktenteile mit Zeugenaussagen und Verdächtigennamen. Mindestens ein Beamter stand im Verdacht, selbst der Gruppe nahezustehen. Strafrechtliche Verurteilungen blieben aus; disziplinäre Konsequenzen wurden eingeleitet.
NRW-Chatgruppen. In Nordrhein-Westfalen wurden 29 aktive Polizeibeamte unter Verdacht gestellt, in internen Messenger-Gruppen rechtsextreme Inhalte geteilt zu haben: Fotos mit NS-Symbolen, volksverhetzende Memes, Darstellungen von Galgen mit Bezug auf Geflüchtete. Das Innenministerium NRW sprach von "erschreckender krimineller Energie". Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Strafrechtliche Verurteilungen gab es kaum.
NSU 2.0. Zwischen 2018 und 2021 erhielten mehrere Personen rechtsextreme Drohbriefe, die persönliche Daten enthielten. Adressen, Familienangehörige, Kinder. Die Datenbankabfragen, die diesen Drohbriefen vorausgingen, konnten bei hessischen, Berliner und Hamburger Polizeidienststellen nachgewiesen werden. Kurz bevor die erste Drohung an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız verschickt wurde, war ihr Name an einem Computer des 1. Frankfurter Polizeireviers ohne erkennbaren Dienstgrund abgefragt worden. Dasselbe Schema zeigte sich bei der Kabarettistin Idil Baydar und der Politikerin Janine Wissler. Ein Berliner Informatiker wurde 2024 rechtskräftig als Einzeltäter verurteilt; ob er dabei aktive Hilfe von Beamten erhielt, blieb juristisch unaufgeklärt. Dass auf Polizeicomputern systematisch nach Daten späterer Opfer gesucht worden war, ist belegt.
Diese drei Fälle verbindet eine strukturelle Gemeinsamkeit: Sie wurden nicht durch interne Kontrollen aufgedeckt, sondern durch Opfer, Journalisten und zivilgesellschaftliche Recherchen. Eine unabhängige Kontrollinstanz mit eigenem Ermittlungsrecht hätte früher eingreifen können.
Was Vergleichsländer zeigen
Dass Polizeigewalt und Fehlverhalten in Demokratien vorkommen, ist keine deutsche Besonderheit. Der Unterschied liegt in den institutionellen Antworten.
Großbritannien hat das Independent Office for Police Conduct (IOPC) seit dem 8. Januar 2018 als eigenständige nationale Behörde. Das IOPC kann Beschwerden selbst untersuchen: Es hat Akteneinsichtsrecht, darf Zeugen befragen, kann Beamte vom Dienst suspendieren. Es ist institutionell von der Polizeiführung getrennt und berichtet direkt ans Parlament. Vorgänger war die Independent Police Complaints Commission (IPCC); die Reform 2018 stärkte die Ermittlungsbefugnisse gegenüber dem Vorgängermodell erheblich.
In Schweden untersuchen spezialisierte Staatsanwälte Polizeifälle getrennt von der regulären Strafverfolgung. Norwegen und Dänemark haben nationale Beschwerdestellen, die institutionell unabhängig von der Polizeiführung sind. Die Niederlande verfügen seit 2012 über eine Nationale Polizei und eine separate Beschwerdekommission (ACOP).
Ein häufiges Gegenargument lautet, zu viel externe Kontrolle lähme effektive Polizeiarbeit und schade dem Vertrauen der Beamten in ihre Führung. Die empirische Forschung widerlegt diesen Einwand. Singelnstein und internationale Studien zeigen das Gegenteil: Länder mit transparenten, unabhängigen Oversight-Strukturen verzeichnen höheres öffentliches Vertrauen in die Polizei als Länder ohne solche Strukturen. Nachgewiesene Kontrolle stärkt Legitimität, das Fehlen von Kontrolle untergräbt sie.
Deutschland gibt laut Bundeshaushalt 2024 rund 13,75 Milliarden Euro jährlich für das Bundesinnenministerium aus, ein erheblicher Teil davon für die Sicherheitsbehörden. Das ist eine der höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für innere Sicherheit in Europa. Ein unabhängiges nationales Kontrollgremium für alle Polizeikräfte existiert trotzdem nicht.
Was gefordert wird und warum es ausbleibt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem Bericht 2024/25 klare Empfehlungen formuliert: unabhängige Polizeibeschwerdeinstanzen in allen sechzehn Bundesländern mit tatsächlichem Ermittlungsrecht. Akteneinsicht, Befragungsrecht, eigene Ressourcen. Nicht Beschwerdestellen, die Eingaben entgegennehmen und weiterleiten, sondern Instanzen, die selbst nachforschen können.
Amnesty International Deutschland übt Kritik an der aktuell diskutierten Reform des Bundespolizeigesetzes: Die Reform sieht mehr Befugnisse für Beamte vor, erweiterte Bodycam-Nutzung, neue digitale Eingriffsrechte, enthält aber keine entsprechenden Accountability-Mechanismen. Amnesty spricht von einem Ungleichgewicht zwischen wachsenden Befugnissen und stagnierenden Kontrollstrukturen.
Die Bundesregierung hat für die laufende Legislaturperiode keine umfassende Reform der Polizeikontrolle angekündigt. Die Polizeigewerkschaft DPolG lehnt stärkere externe Kontrollen als "Behinderung effektiver Polizeiarbeit" ab. Das Argument wiegt politisch schwer, auch wenn der internationale Befund es nicht stützt.
Die Bundesdisziplinargesetz-Reform von 2023 geht in die entgegengesetzte Richtung: Sie beschleunigt interne Verfahren, stärkt aber nicht die externe Kontrolle. Schnellere interne Disziplinarverfahren sind kein Ersatz für eine unabhängige Oversight-Instanz.
Was die Reform des Bundespolizeigesetzes entscheidet
Die Debatte über das Bundespolizeigesetz, die 2025 und 2026 geführt wird, ist ein Testfall. Sie entscheidet, ob Deutschland den Abstand zu vergleichbaren Demokratien weiter vergrößert oder beginnt, ihn zu verringern.
Die konkreten Forderungen von Institut für Menschenrechte, Amnesty und Grünen-Fraktion zielen auf drei Veränderungen: erstens unabhängige Beschwerdestellen in allen sechzehn Bundesländern mit eigenem Ermittlungsrecht; zweitens eine zentrale, verpflichtende Statistik für Polizeigewalt gegenüber Bürgern, analog zum bestehenden BKA-Bundeslagebild über Gewalt gegen Polizisten; drittens ein ausdrückliches Verbot von Racial Profiling im Bundespolizeigesetz.
Alle drei Maßnahmen scheitern nicht an technischen oder finanziellen Hindernissen. Sie scheitern bislang an politischem Widerstand. Der erste Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch hat sein Amt angetreten und arbeitet für knapp ein Sechstel aller deutschen Polizeibeamten. Die anderen fünf Sechstel bleiben ohne vergleichbare unabhängige Aufsicht.
22 Tote durch Polizeigewalt 2024. Acht Bundesländer ohne unabhängige Beschwerdestelle. Keine zentrale Statistik für Polizeiübergriffe. Das sind keine Einzelprobleme, die man mit Personalentscheidungen löst. Das ist Systemdesign und Systemdesign kann man ändern, wenn man will.