3.364 Euro Eigenanteil: Das Kartell hinter den Preisen
Investigativ

3.364 Euro Eigenanteil: Das Kartell hinter den Preisen

Der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheimbewohner liegt bei 3.364 Euro im Monat und stieg seit 2020 um 40 Prozent. Dahinter steckt ein System aus Finanzinvestoren, Sale-and-Lease-Back-Strukturen und koordinierter Lobbyarbeit im Bundestag.

Quellen (16)
  1. VDEK - Eigenanteil Auswertung Juli 2026vdek.com
  2. AOK - Eigenanteile Pflege Januar 2026aok.de
  3. Verdi - Hohe Renditen mit Pflegeverdi.de
  4. Verdi - Pflegereform beschlossen, Bundestag-Nachbesserungen gefordertverdi.de
  5. Finanzwende Recherche - PE-Investoren im Pflegebereichfinanzwende-recherche.de
  6. Altenpflege-Online - Finanzinvestoren Studiealtenpflege-online.net
  7. Bundestag Lobbyregister - bpa (R001696)lobbyregister.bundestag.de
  8. Bundestag Lobbyregister - Korian Deutschland (R004294)lobbyregister.bundestag.de
  9. Bundestag WD - Pflegesysteme Europa im Vergleichbundestag.de
  10. Tagesspiegel - Warken Pflegereform PNOGtagesspiegel.de
  11. ZDF Heute - Pflegeheim Kosten 2026zdfheute.de
  12. Berliner Zeitung - Pflegekrise Ländervergleichberliner-zeitung.de
  13. Dejure - §43c SGB XI Leistungszuschlagdejure.org
  14. Bundesgesundheitsministerium - Pflegeleistungen 2026bundesgesundheitsministerium.de
  15. Familiara - Pflegeheimkosten Entwicklung und Prognosenfamiliara.de
  16. Pflege.de - Kostenübersicht und Trägerstrukturpflege.de
4. Oktober 2026, 6:51 Uhr1980 Wörter · 10 Min. Lesezeit

Wer heute ins Pflegeheim muss, zahlt im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche. Das ist nach Abzug aller Pflegekassenleistungen. In sechs Jahren ist dieser Betrag um mehr als 40 Prozent gestiegen. Was wie eine unvermeidliche Folge gestiegener Löhne für Pflegekräfte aussieht, hat eine weniger erzählte Seite: ein System aus Private-Equity-Investoren, Immobilienstrukturen und koordinierter Lobbyarbeit, das die Kosten systematisch nach oben treibt und Überrenditen abschöpft, während Pflegekräfte auf Tariferhöhungen warten und Bewohner die Differenz zahlen.

Von 2.400 zu 3.364 Euro: Sechs Jahre Preisspirale

Die Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) sprechen für sich: Im Juli 2026 lag der monatliche Eigenanteil für vollstationäre Pflege im ersten Heimjahr bei 3.364 Euro im Bundesdurchschnitt. Ende 2020 waren es noch rund 2.400 Euro. Seither steigt der Betrag fast ungebremst, durchschnittlich rund 6 Prozent pro Jahr. Wer heute in Bremen ins Heim einzieht, zahlt sogar 3.761 Euro monatlich. Sachsen-Anhalt ist mit 2.891 Euro das günstigste Bundesland, liegt aber ebenfalls deutlich über der Rente eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlebens.

Der Eigenanteil ist keine einheitliche Größe, sondern setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: den eigentlichen Pflegekosten (dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, EEE), Unterkunftskosten, Verpflegungskosten und dem Investitionskostenbeitrag, also dem Anteil für Gebäude und Ausstattung. Gerade Letzterer ist in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen. Wie viel davon für tatsächliche Renovierungen und wie viel für Finanzierungskosten von Immobiliengesellschaften verwendet wird, ist gesetzlich nicht offenzulegen.

Seit Januar 2026 greift der Leistungszuschlag nach §43c SGB XI: 15 Prozent Zuschuss im ersten Heimjahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Die Idee ist richtig: Je länger jemand im Heim lebt, desto höher soll die finanzielle Entlastung ausfallen. Das Problem besteht darin, dass die Eigenanteile schneller steigen als die Zuschläge greifen. Wer heute einzieht, trägt zunächst die volle Last. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) beziffert das wirtschaftliche Mehrrisiko für eine typische Betroffene bei einer Heimunterbringung von vier bis fünf Jahren auf rund 20.000 Euro gegenüber einer Vollversicherungslösung.

Rund 30 bis 40 Prozent aller Pflegeheimbewohner müssen mittlerweile ergänzend Sozialhilfe beantragen, weil die Rente den Eigenanteil nicht deckt. Die Kosten tragen dann die Kommunen.

Das Finanzinvestoren-System

Was auf den ersten Blick nach zwangsläufigen Lohnkostensteigerungen aussieht, hat eine strukturelle Dimension: den Einzug von kapitalmarktorientierten Investoren in den deutschen Pflegemarkt.

Laut einer Analyse von Finanzwende Recherche kontrollieren rund 30 Finanzinvestoren und kapitalmarktorientierte Konzerne in Europa rund 200.000 Pflegeplätze. In Deutschland entfallen bei den 30 größten Betreibern rund 57.000 Plätze auf solche Träger, etwa 30 Prozent des relevanten Marktsegments.

Das Geschäftsmodell ist nicht primär die operative Pflege, sondern die Finanzarchitektur dahinter. Das Schlüsselinstrument ist Sale-and-Lease-Back: Der Investor kauft das Heimgebäude, überträgt es an eine eigene Immobiliengesellschaft und least es zurück an den Betreiber. Die entstehenden Mietkosten werden als Investitionskosten auf Bewohner umgelegt. Diese Konstruktion ist gesetzlich erlaubt und muss gegenüber Pflegekassen nicht im Detail aufgeschlüsselt werden. Das Ergebnis: Ein Teil des Eigenanteils, den Heimbewohner zahlen, fließt nicht in Pflege, sondern in die Finanzierungskosten von Gebäudestrukturen, die Investoren gehören.

Korian, heute als Clariane firmierend, ist einer der größten Betreiber in Deutschland. Das an der Pariser Börse notierte Unternehmen betreibt in Deutschland 229 Einrichtungen mit rund 23.700 Betten. Korian und ähnliche Konzerne sind keine klassischen Private-Equity-Fonds mit befristeten Laufzeiten, agieren aber nach vergleichbarer Kapitalmarktlogik: Renditeerwartungen von 20 bis 25 Prozent pro Jahr lassen sich im operativen Pflegegeschäft mit seinen dünnen Margen allein nicht erwirtschaften. Sale-and-Lease-Back schließt die Lücke.

Dazu kommt die sogenannte Ankündigungstaktik. Heimbetreiber teilen den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern Preiserhöhungen sechs bis zwölf Monate vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn mit. Das setzt eine Preiserwartung, die Verhandlungen faktisch vorprägt. Pflegekassen verhandeln unter einer erheblichen Informationsasymmetrie: Sie sehen aggregierte Kostenpositionen, aber nicht die Aufschlüsselung nach operativen Kosten und Finanzierungskosten der Immobilienstrukturen. Wer nicht weiß, wie viel vom gemeldeten Anstieg auf echte Mehrkosten und wie viel auf Finanzierungsgebühren entfällt, kann kaum belastbar gegensteuern.

ver.di kritisiert das Modell seit Jahren. Sylvia Bühler, im Bundesvorstand der Gewerkschaft für Gesundheit und Soziales zuständig, formuliert es klar: "Die Lohnkosten sind gestiegen. Das ist richtig und wichtig. Aber sie rechtfertigen nicht, dass Investoren gleichzeitig zweistellige Prozentrenditen einfahren, während Heimbewohner und ihre Familien Monat für Monat mehr zahlen."

Lobbyismus im Bundestag: Budgets und Netzwerke

Das System funktioniert auch deshalb, weil die politischen Rahmenbedingungen es ermöglichen und weil die Branche erhebliche Ressourcen in die Berliner Politikkommunikation steckt.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist der größte Verband der privaten Pflegeanbieter in Deutschland. Laut Lobbyregister des Deutschen Bundestages (Registernummer R001696) hat der bpa für das Jahr 2025 zwischen 700.001 und 710.000 Euro für Interessenvertretung aufgewendet. Er beschäftigt 3,62 Vollzeitstellen allein für diese Aufgabe und vertritt über 14.000 Mitgliedseinrichtungen.

Kursana, die Pflegeheimsparte der Dussmann-Gruppe, führte laut Lobbyregister-Einträgen 2024 ein Budget von 390.001 bis 400.000 Euro für Interessenvertretung auf. Korian Deutschland ist ebenfalls im Lobbyregister eingetragen und unterhält regelmäßige Kontakte zu Bundesministerien.

Strukturell bedeutsam ist die Verflechtung zwischen Betreiberverbänden und Kapitalinteressen. Sebastian Kabak, Vorsitzender der Geschäftsführung von Kursana, ist gleichzeitig Vizepräsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), der in Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften und in der Politikkommunikation auftritt. Die Grenzen zwischen Unternehmen, Verband und Investoreninteressen sind strukturell verschmolzen.

Was in den vergangenen Legislaturperioden aus Reformentwürfen verschwand: verbindliche Transparenzpflichten für die Investitionskostenkomponente. Mehrere Gesetzentwürfe sahen vor, dass Heimbetreiber offenlegen müssen, wie viel des Eigenanteils in Gebäudefinanzierungskosten fließt statt in Pflegeleistungen. Diese Passagen wurden in parlamentarischen Beratungen erheblich abgeschwächt oder ganz gestrichen.

Was Schweden und die Niederlande zeigen

Deutschland ist in Europa eine Ausnahme. Schweden finanziert Langzeitpflege überwiegend aus Steuermitteln. Heimbewohner zahlen allenfalls einen einkommensabhängigen Eigenanteil, der in der Praxis deutlich unter deutschen Verhältnissen liegt. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2020 belegte: Schweden gab 3,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Langzeitpflege aus; Deutschland liegt darunter und kompensiert die Unterfinanzierung durch wachsende private Eigenanteile.

In den Niederlanden ist der Marktanteil kapitalmarktorientierter Betreiber gesetzlich reguliert, um gemeinnützige und öffentliche Träger zu bevorzugen und den Gewinnabzug aus der Pflege einzugrenzen. Deutschland kennt keine vergleichbare Regelung.

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier bringt es auf den Punkt: "Das trifft vor allem Menschen mit mittleren Renten, die zu viel für Sozialhilfe haben und zu wenig für die Eigenanteile." Wer 1.400 Euro Rente bezieht, kann die 3.364 Euro im Monat nicht stemmen, gelangt aber auch nicht automatisch an Sozialhilfe heran, weil zunächst Angehörige und Vermögen geprüft werden. Dieses Mittelfeld trägt die größte Last.

Konkret: Internationale Vergleiche zeigen, dass die Kombination aus hohem PE-Engagement und hohen Eigenanteilen in dieser Form weltweit einmalig ist. Andere Länder mit kapitalmarktorientierter Pflegeinfrastruktur haben entweder Obergrenzen für Investorenrenditen oder deutlich höhere Steuerfinanzierungsquoten.

PNOG im Bundestag: Was die Reform angeht und was nicht

Am 30. September 2026 hat das Kabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Es befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung im Bundestag und ist noch nicht verabschiedet. Das Gesetz hat reale Hebel: Die Beitragsbemessungsgrundlage für Gutverdiener wird auf GKV-Niveau angehoben. Der Kinderlosen-Zuschlag steigt ab 2027 auf 0,9 Beitragspunkte. Die Leistungszuschläge sollen perspektivisch weiter erhöht werden.

Was die Reform nicht regelt: eine verbindliche Transparenzpflicht für die Investitionskostenkomponente. Kapitalmarktorientierte Betreiber müssen weiterhin nicht offenlegen, wie viel des Eigenanteils in Gebäudefinanzierungskosten und Investorenrenditen fließt statt in Pflegeleistungen. Eine Begrenzung der Marktanteile kapitalmarktorientierter Träger nach niederländischem Vorbild ist nicht vorgesehen.

ver.di fordert im laufenden parlamentarischen Verfahren, dass Transparenzanforderungen für kapitalmarktorientierte Betreiber nachgerüstet werden. Die Linke und der SoVD fordern die vollständige Steuerfinanzierung nach skandinavischem Vorbild. Die Heimbetreiber-Verbände lehnen beides als unverhältnismäßige Regulierung ab und verweisen auf den Investitionsbedarf der Branche.

Ob die Reform die Eigenanteile stabilisiert oder nur die Dynamik verlangsamt, hängt von einer Frage ab, die das Gesetz nicht beantwortet: Wie viel des Eigenanteils zahlt für Pflege und wie viel für Finanzierungsarchitekturen, die dem Pflegesystem funktional fremd sind? Solange diese Frage keine Antwort hat, wird der nächste Stichtag einen neuen Rekordwert zeigen.

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