Zehn Prozent der Ozeane unter Schutz: ein Meilenstein
Die Weltgemeinschaft hat im April 2026 einen Meilenstein im Meeresschutz erreicht: 10,01 Prozent der Ozeane stehen jetzt offiziell unter Schutz oder werden als naturschutzrelevante Gebiete verwaltet. Das bestätigte die Naturschutzorganisation IUCN. Noch 2024 lag dieser Anteil bei 8,6 Prozent. In nur zwei Jahren wurden rund 5 Millionen Quadratkilometer Ozean neu unter Schutz gestellt, eine Fläche größer als die gesamte Europäische Union. Den stärksten Schub gaben nationale Schutzgebietserweiterungen in Chile, Kanada und mehreren Pazifikstaaten sowie das UN-Hochseeabkommen, das am 17. Januar 2026 in Kraft trat und erstmals den Schutz von Meereslebewesen auch jenseits nationaler Hoheitsgewässer rechtlich ermöglicht.
Ein rasches Wachstum der Schutzgebiete
Vom Stand von 8,6 Prozent im Jahr 2024 auf 10,01 Prozent im April 2026: Das entspricht einer neu geschützten Fläche von rund 5 Millionen Quadratkilometern in zwei Jahren. Zum Vergleich: Die Landmasse der gesamten Europäischen Union umfasst rund 4,2 Millionen Quadratkilometer. Fortschritte kamen vor allem durch nationale Schutzgebietserweiterungen in Ländern wie Chile, Kanada und mehreren Pazifikstaaten, die einige der größten Meeresschutzgebiete eingerichtet haben, die je ausgewiesen wurden.
Die IUCN, die diese Zahlen im Auftrag des UN-Umweltprogramms führt, betonte, dass der Meilenstein ein Moment zum Innehalten sei, zugleich aber eine Mahnung: Um das nächste Ziel zu erreichen, müssen die Anstrengungen erheblich verstärkt werden.
Das Hochseeabkommen als Wendepunkt
Entscheidend für die Beschleunigung des Meeresschutzes war das Inkrafttreten des sogenannten BBNJ-Abkommens am 17. Januar 2026. BBNJ steht für Biodiversity Beyond National Jurisdiction, also Biodiversität jenseits nationaler Hoheitsgewässer. Es ist der erste internationale Vertrag, der einen Rechtsrahmen für den Schutz von Meereslebewesen und Ökosystemen auf der Hohen See schafft.
Die Hohe See, also internationale Gewässer außerhalb der 200-Seemeilen-Zonen, macht über 60 Prozent der Ozeanfläche aus und enthält schätzungsweise 95 Prozent des bewohnbaren Lebensraums der Erde nach Volumen. Bisher waren nur 1,66 Prozent dieser Gebiete formal geschützt. Das BBNJ-Abkommen erlaubt es Staaten nun, gemeinsame Meeresschutzgebiete in internationalen Gewässern zu beantragen, Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten auf der Hohen See durchzuführen und den Zugang zu genetischen Meeresressourcen gerechter zu gestalten. Sechzig Staaten hatten den Vertrag ratifiziert, als er im Januar 2026 in Kraft trat. Die EU und Deutschland gehörten zu den ersten Ratifiziererstaaten.
Das 30x30-Ziel und die verbleibende Herausforderung
Der Meilenstein von zehn Prozent ist Erfolg und Mahnung zugleich. Auf der UN-Biodiversitätskonferenz in Montreal im Dezember 2022 verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Ozeane zu schützen, das sogenannte 30x30-Ziel. Von zehn auf 30 Prozent in vier Jahren bedeutet, dass eine Fläche in der Größenordnung des Indischen Ozeans innerhalb kurzer Zeit neu ausgewiesen werden müsste.
Hinzu kommt eine qualitative Frage. Die IUCN stellt fest, dass lediglich 1,3 Prozent der bereits geschützten Meeresgebiete über dokumentierte Bewertungen ihrer Managementwirksamkeit verfügen. Viele Gebiete sind formal ausgewiesen, aber in der Praxis ohne ausreichende Kontrolle. Zum Schutz auf dem Papier muss wirksamer Schutz in der Realität treten.
Nächste Schritte
Die erste Vertragsstaatenkonferenz des BBNJ-Abkommens wird zeigen, wie konkret die Staaten die neuen rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Umweltorganisationen drängen auf rasche Ausweisungen von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See, insbesondere in ökologisch besonders sensiblen Gebieten wie dem Südpolarmeer und dem Nordpazifik. Gleichzeitig gibt es Widerstand aus der Fischereibranche und der Rohstoffabbaubranche, die Einschränkungen in bisher unregulierten Gewässern befürchtet. Das BBNJ-Abkommen schafft den rechtlichen Rahmen. Ob das 30x30-Ziel bis 2030 erreicht wird, hängt davon ab, ob die Unterzeichnerstaaten ihn politisch füllen.