40 Wanderarten weltweit unter höchstem Schutz
Beim 15. Treffen der UN-Wanderartenkonvention CMS in Campo Grande, Brasilien, haben 105 Länder 40 Tier- und Unterarten in die internationalen Schutzlisten aufgenommen. Das ist dreimal so viel wie auf der vorigen Konferenz 2024 und entspricht nach Angaben des Konferenzpräsidenten João Paulo Capobianco einem Zuwachs von zehn Prozent bei den weltweit geschützten Wanderarten in einem einzigen Treffen.
Warum Wandertiere einen internationalen Vertrag brauchen
Die Konvention zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten, kurz CMS, wurde 1979 unter dem Dach der Vereinten Nationen gegründet. Ihr Grundproblem ist simpel: Kein Land kann Wandertiere allein schützen. Ein Gepard, der in Simbabwe streng geschützt ist, steht beim Überqueren der Grenze ohne Rechtsschutz da. Zugvögel, die in Deutschland nisten, können auf ihrem Weg nach Afrika in Dutzenden Ländern abgeschossen werden.
Die CMS setzt deshalb auf zwei Schutzlisten. Appendix I umfasst vom Aussterben bedrohte Wanderarten, für die jede kommerzielle Nutzung verboten ist. Appendix II umfasst Arten, für die koordinierte grenzüberschreitende Maßnahmen empfohlen werden. Die Aufnahme bringt verbindliche Schutzpflichten für alle 133 Vertragsstaaten mit sich. Die meisten Tiere in Appendix I gelten bereits laut IUCN als stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht; die CMS-Liste ergänzt das durch konkreten Schutz auf den Wanderrouten selbst.
Geparden, Hammerhaie und Riesenotter unter neuem Schutz
Unter den 40 neu aufgenommenen Arten sticht der Gepard heraus: Die Population Simbabwes wurde gleichzeitig in Appendix I und II eingestuft, die höchste Schutzkategorie. Ebenfalls neu geschützt wurden der Riesenotter aus dem Amazonasgebiet, die Streifenhyäne und die Schnee-Eule.
Im Meeresbereich erhielten mehrere Hammerhai-Arten den Appendix-I-Status, darunter der Große Hammerhai und der Bogenstirn-Hammerhai. Haie sind durch das Finning besonders bedroht: Fischereiflotten trennen die Flossen ab und werfen die Tiere zurück ins Meer, weil sich nur die Flossen lukrativ vermarkten lassen. Die Aufnahme in Appendix I bedeutet, dass Fangverbote und Handelsbeschränkungen in allen Vertragsstaaten greifen müssen.
Neu auf den Listen stehen außerdem 25 Sturmvogelarten aus den Gattungen Pterodroma und Pseudobulweria sowie mehrere Küstenvögel wie der Kleine Gelbschenkel, der Hudsonische Uferschnepfenläufer und der Hudsonische Regenbrachvogel. Die Ornithologieorganisation BirdLife International hatte für diese Aufnahmen seit der vorigen Konferenz intensiv gelobbyt.
Seevogelschutz auf dem offenen Meer: Das Marine Flyway Framework
Der wohl folgenreichste Beschluss von Campo Grande ist weniger spektakulär als eine Artenliste, hat aber nach Einschätzung der IUCN langfristig größere Wirkung: das Marine Flyway Framework. Es teilt die Weltmeere in sechs Korridore auf, entlang derer 151 pelagische Seevogelarten wandern. Fast die Hälfte dieser Arten gilt als global bedroht.
Bisher gab es für Seevögel auf dem offenen Meer faktisch keinen koordinierten internationalen Schutz. Das neue Framework identifiziert 1.332 sogenannte Key Biodiversity Areas, Schlüsselpunkte entlang der Routen: Brutplätze, Rastgebiete und Nahrungsgründe. Regierungen erhalten 15 konkrete Empfehlungen, unter anderem die Bekämpfung invasiver Arten auf Inselstationen und den Aufbau nationaler Kapazitäten zur Routenüberwachung. Das Framework ist nicht als Schutz ganzer Meereskorridore gedacht, sondern als Netz kleinerer, verwaltbarer Schutzpunkte entlang der Routen.
Im Vergleich: Was internationale Artenschutzbeschlüsse bewirken können
Um die Reichweite von COP15 einzuordnen, lohnt ein Blick auf die Vorkonferenzen: Beim COP13 in Indien 2020 wurden zehn Arten aufgenommen, beim COP14 in Samarkand 2024 vierzehn. In Campo Grande 2026 sind es vierzig. Der Sprung erklärt sich zum Teil aus dem neuen Samarkand-Strategieplan 2024 bis 2032, der CMS-Beschlüsse erstmals direkt mit dem Kunming-Montreal-Rahmenwerk der UN-Biodiversitätskonvention verknüpft, das Ziel von dreißig Prozent geschützter Flächen bis 2030 festschreibt.
Wie wirksam koordinierter Artenschutz sein kann, zeigt der Iberische Luchs. 2002 lebten weltweit weniger als 100 dieser Tiere, nachdem Habitatverlust und Wilderei die Population in Spanien und Portugal fast ausgelöscht hatten. Nach koordinierten Aufzucht- und Wiederansiedlungsprogrammen, gestützt durch EU-Artenschutzgelder, zählte die IUCN 2024 mehr als 2.000 Iberische Luchse in freier Wildbahn. Ähnliches gilt für den Wisent: 1925 in der freien Wildbahn ausgestorben, lebt er heute nach internationalen Wiederansiedlungsprogrammen in über 8.000 Exemplaren im Bialowieza-Wald und anderen Schutzgebieten.
Bis COP16 in 2029: Pantanal-Erklärung fordert Gelder für den Süden
COP16 ist für 2029 geplant. Bis dahin müssen alle Vertragsstaaten die Campo-Grande-Beschlüsse in nationales Recht überführen. Außerdem verabschiedete die Konferenz 15 neue sogenannte Concerted Actions, koordinierte Einzelartenprogramme für Schimpansen, Delphine, Fledermäuse und Haie sowie zehn neue oder überarbeitete Aktionspläne.
Entscheidend wird die Pantanal-Deklaration sein, die beim Ministertreffen verabschiedet wurde. Sie fordert konkrete finanzielle Transfers: Entwicklungsländer, die Wanderkorridore erhalten, aber selten wirtschaftlich von ihnen profitieren, sollen gezielte Unterstützung erhalten. Ohne solche Ausgleichsleistungen, so das Schlussdokument, werde jede Schutzliste wirkungslos bleiben.