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Politik
Hubertz stoppt neues Heizungsgesetz wegen Mieterschutz

Hubertz stoppt neues Heizungsgesetz wegen Mieterschutz

Bundesbauministerin Verena Hubertz blockiert das Gebäudemodernisierungsgesetz, weil sie Vermieter an künftigen Heizkostensteigerungen beteiligen will. Das Fraunhofer ISI berechnet bis zu 454 Euro Monatskosten für Mieter bis 2045. Ohne Einigung platzt auch eine EU-Frist.

26. April 2026, 16:38 Uhr 792 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Für Mieter in einer 70-Quadratmeter-Wohnung mit Gasheizung könnte die Monatsrechnung bis 2045 auf 454 Euro steigen, dreimal so viel wie heute. Das errechnet das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) im Auftrag des Umweltverbands BUND aus den Eckpunkten des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will das verhindern und fordert deshalb, Vermieter an künftigen Heizkostensteigerungen zu beteiligen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lehnt das ab. Das Gesetz hängt fest.

Das neue Heizungsgesetz und seine Verzögerung

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 ersetzen, das im Volksmund als Heizungsgesetz bekannt wurde und die Ampelkoalition viel politisches Kapital gekostet hatte. Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD stellte in ihrem Koalitionsvertrag auf Technologieoffenheit um: Wer eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen will, soll das unter dem GMG grundsätzlich weiterhin dürfen, sofern er langfristig auf klimaneutrale Energieträger umstellt.

Ursprünglich sollte das Kabinett noch vor Ostern über den Entwurf beschließen. Daraus wurde nichts. Als nächste Daten wurden der 22. und 29. April gehandelt. Auch das ist inzwischen offen. Das Ziel, das GMG zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen, gerät damit unter Druck. Und es gibt eine externe Frist, die nicht verschoben werden kann: Bis zum 29. Mai 2026 müssen zahlreiche Vorschriften der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) in deutsches Recht überführt werden. Wer das versäumt, riskiert ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Die Fraunhofer-Rechnung und der Streitpunkt

Die im März 2026 veröffentlichte Studie des Fraunhofer ISI macht das finanzielle Risiko für Mieter konkret: Bleibt in einer 70-Quadratmeter-Wohnung die Gasheizung, steigen die monatlichen Heizkosten von derzeit rund 152 Euro auf etwa 205 Euro im Jahr 2035 und auf bis zu 454 Euro im Jahr 2045. Über den Zeitraum 2027 bis 2045 ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 18.600 Euro im Vergleich zur Wärmepumpe. Der Haupttreiber ist der steigende CO2-Preis, der fossile Brennstoffe nach dem europäischen Emissionshandel systematisch verteuert.

Der Kern des Konflikts ist eine asymmetrische Entscheidungsstruktur: Welches Heizsystem in einem Miethaus eingebaut wird, entscheidet der Vermieter. Welche monatlichen Kosten daraus entstehen, trägt der Mieter. Hubertz nennt das eine strukturelle Ungerechtigkeit und hat vorgeschlagen, einen Kostenmechanismus in das Gesetz zu schreiben: Überschreiten die Heizkosten einen bestimmten Schwellenwert, würde der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Mehrkosten zu übernehmen. Intern bezeichnet sie das Konzept als «Energiekostenbremse».

Reiche contra Hubertz

Wirtschaftsministerin Reiche lehnt das ab. Wer Vermieter verpflichte, für unvorhergesehene Kostensteigerungen aufzukommen, mache Mietshäuser mit Gasheizung für Investoren unkalkulierbar. Die Folge wäre nicht mehr Mieterschutz, sondern weniger Renovierung: Vermieter, die keine langfristigen Kosten abschätzen können, würden den Einbau neuer Heizsysteme verzögern oder aussetzen. In dieser Lesart würde die Energiekostenbremse das Gegenteil des Gewollten bewirken.

Reiche erwartet nach eigenen Angaben eine schnelle Einigung innerhalb der Bundesregierung. Dass sie öffentlich Druck macht, ist ein Zeichen dafür, wie eng der Zeitplan geworden ist. Die Fachredaktion des juristischen Informationsdienstleisters Haufe, die den Gesetzgebungsprozess fortlaufend dokumentiert, beschreibt die Lage so: Der Streit um den Mieterschutz ist der einzige verbleibende Knoten, an dem das Gesetz hängt. Alle anderen Eckpunkte des GMG sind zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt.

Das Déjà-vu der Wärmepolitik

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Heizungsgesetz an Koalitionskonflikten hängt. Das GEG von 2024 hatte die Ampelkoalition im Sommer 2023 an den Rand des Bruchs gebracht, als FDP-Fraktionschef Christian Dürr den Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck monatelang blockiert hatte. Das aktuelle Muster ist strukturell ähnlich: Eine Partei will mehr Verbraucherschutz einbauen, die andere warnt vor einem Investitionsstopp.

Der Unterschied zum damaligen Streit liegt in der Qualität der Datenlage. Das Gutachten des Fraunhofer ISI liefert Hubertz konkrete Zahlen, mit denen sie ihre Forderung begründen kann. Und die Bundesregierung muss sich gleichzeitig fragen lassen, warum sie gerade Kraftstoffsteuern für zwei Monate senkt und einen 1.000-Euro-Krisenboni einführt, während beim langfristigen Heizkostenproblem keine Einigung gelingt. Kurzfristige Entlastungen sind politisch leichter zu beschließen als strukturelle Lösungen.

Zum Vergleich: Mit Wärmepumpe würden die Heizkosten derselben 70-Quadratmeter-Wohnung bis 2045 auf etwa 240 Euro pro Monat steigen, rund 210 Euro weniger als mit Gas. Das ist die Kalkulation, auf der Hubertz' Forderung beruht: Wenn Vermieter eine teurere Heizvariante wählen dürfen, sollten sie auch an den Folgekosten beteiligt werden.

Was als Nächstes kommt

Ohne Kabinettsbeschluss kann das GMG das parlamentarische Verfahren nicht beginnen. Selbst bei einem Beschluss in dieser Woche bliebe kaum Zeit für drei Bundestagslesungen und eine Bundesratsrunde vor dem 1. Juli. Bundeswirtschaftsministerium und Bauministerium verhandeln weiter. Verena Hubertz hat bisher keine Frist für ihren Rückzug aus dem Konflikt genannt. Deutschland gilt bei der europäischen Gebäudedekarbonisierung bereits als Nachzügler; ein weiterer Verzug beim GMG würde die Lage verschärfen.

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