Heizgesetz neu: Gas bleibt, 65-Prozent-Pflicht fällt
Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, hat nach dem aktuellen Entwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bis ins Jahr 2040 Zeit, die Bilanz ernsthaft zu verbessern. Der neue Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), den Reiche am Dienstag vorlegte, streicht die bisherige Pflicht, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Gas- und Ölheizungen bleiben dauerhaft erlaubt. Das Kabinett soll Mitte Mai entscheiden.
Was das GMG ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll zum 1. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen, dessen 65-Prozent-Regel bis dahin noch formell gilt. Im neuen Entwurf wird diese Vorgabe vollständig gestrichen. Stattdessen kommt ab 2029 eine schrittweise steigende Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe, die sogenannte Bio-Treppe: zehn Prozent ab Januar 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Als klimafreundliche Brennstoffe gelten Biogas, synthetisches Methan, Wasserstoff und Bioheizöl.
Bestandsheizungen sind von diesen Anforderungen nicht betroffen. Wer heute eine Gasheizung hat, muss sie nicht ersetzen. Neu ist außerdem, dass das GMG auch das bislang für 2045 vorgesehene vollständige Verbot fossiler Heizungen aufgibt. Das neue Ziel lautet "nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050". Damit verschiebt sich die entscheidende Zieldaten um fünf Jahre.
Was das für Hauseigentümer bedeutet
Für die rund 14 Millionen mit Gas beheizten Haushalte in Deutschland bedeutet der Entwurf vorerst Entwarnung. Sie müssen weder die Heizung tauschen noch bestimmte Förderbedingungen erfüllen. Wer jetzt eine neue Gasheizung kauft, muss erst ab 2029 zehn Prozent des Brennstoffs aus klimafreundlichen Quellen beziehen. Die verfügbaren Biogasmengen für den Wärmemarkt sind allerdings begrenzt. Was die steigende Nachfrage nach Biomethan und synthetischem Gas kosten wird, liegt noch nicht fest.
Die Frage der Mietkosten ist im Entwurf noch offen. SPD-Abgeordnete Verena Hubertz hatte Anfang Mai angekündigt, das GMG ohne eine Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu blockieren. Das Kabinett werde erst dann entscheiden, wenn dieser Streitpunkt gelöst sei. Die CDU-geführte Wirtschaftsressort und die SPD-Fraktion verhandeln darüber derzeit.
Die Kritik: Klimaziele de facto aufgegeben
Felix Banaszak, Parteivorsitzender der Grünen, bezeichnete den Entwurf als komplette Abkehr von den deutschen Klimazielen im Gebäudesektor. "Im Endeffekt verabschiedet sich diese Koalition damit vollständig von den deutschen Klimazielen", sagte Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nannte den Entwurf eine "klimapolitische Bankrotterklärung". Die Kritik richtet sich nicht nur gegen die gestrichene 65-Prozent-Pflicht, sondern auch gegen die Aufgabe des 2045-Ziels: Deutschland hatte sich dazu verpflichtet, bis dahin klimaneutral zu sein.
Reiche verteidigte den Entwurf als "technologieoffen" und "eigentumsfreundlich". Hausbesitzer sollten selbst entscheiden dürfen, welche Heiztechnologie zu ihrer Situation passe. Die Koalition wolle keinen Zwang, sondern Anreize. Kritiker halten dem entgegen, dass die Bio-Treppe ohne verlässliche Biogasversorgung auf dem Papier bleibt.
Kabinettsentscheidung um den 14. Mai
Das Kabinett soll den Entwurf nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium in der Woche um den 14. Mai beraten, nachdem der Koalitionsstreit über den Mieterschutz beigelegt ist. Danach folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Das GMG soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und damit die alten GEG-Bestimmungen zum Jahreswechsel ablösen.
Der neue Entwurf ist das zweite Heizungsgesetz in drei Jahren, das von der Bundesregierung neu aufgestellt wird. Das erste hatte 2023 unter Wirtschaftsminister Robert Habeck einen Aufruhr ausgelöst, als zunächst ein sofortiger Einbaustopp für neue Gasheizungen im Raum stand. Reiche hat davon nichts übernommen. Der politische Druck in die entgegengesetzte Richtung ist deutlich stärker als der klimapolitische.