
EBU-Regel: Länder im Krieg verlieren ESC-Ausrichterrecht
Quellen (8)
- Euronewseuronews.com
- ITV Newsitv.com
- RTErte.ie
- Deutschlandfunkdeutschlandfunk.de
- CP24cp24.com
- Daily Sabahdailysabah.com
- NPR (Ukraine 2023)npr.org
- NPR (Boykott Wien 2026)npr.org
Wenn die Ukraine den Eurovision Song Contest 2027 oder 2028 gewänne, dürfte sie das Turnier trotzdem nicht ausrichten. Die Europäische Rundfunkunion EBU hat am Dienstag eine Regel beschlossen, die formalisiert, was 2023 noch ein Ad-hoc-Entscheid war: Länder in bewaffneten Konflikten verlieren ihr Ausrichterrecht, unabhängig vom Ergebnis beim Wettbewerb.
Was ist diese Regel?
Die EBU ist der Dachverband der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Europa und im Nahen Osten, Organisator des Eurovision Song Contest. Die Grundregel des ESC lautet seit Jahrzehnten: Das Siegerland richtet die nächste Ausgabe aus. Die neue Ausnahmeregel lautet nun: Wenn ein bewaffneter Konflikt, eine sensible geopolitische Lage oder eine andere Situation die Sicherheit, Stabilität oder das Ansehen des Austragungslandes wesentlich beeinträchtigt, entfällt das Ausrichterrecht automatisch. Die EBU kann ein unabhängiges Sicherheitsgutachten beauftragen. Ein Ersatz-Gastgeberland wird dann von der EBU selbst bestimmt.
Die Formulierung ist bewusst weit gehalten: "sensible geopolitische Lage" schließt Szenarien ein, die sich nicht auf aktive Kampfhandlungen beschränken. Damit schafft sich die EBU Handlungsspielraum auch für Fälle, die unter den Krieg-Begriff im engen Sinne nicht fallen.
Warum jetzt?
2022 gewann die Ukraine mit Kalush Orchestra und dem Song "Stefania" den ESC. Es war ein emotionaler Sieg, wenige Wochen nach Russlands Überfall. Die Folgefrage war unmittelbar: Kann ein Land, das sich im Krieg befindet, den größten Musikwettbewerb der Welt ausrichten? Die EBU entschied 2022 pragmatisch: nein. Großbritannien übernahm als Gastgeber für den ESC 2023 in Liverpool. Eine formelle Regel gab es dafür nicht.
2026 hat sich die Krisenlage des ESC erweitert. Beim diesjährigen Wettbewerb in Wien boykottierten fünf Länder den Wettbewerb: Spanien, Irland, die Niederlande, Slowenien und Island. Sie weigerten sich, neben Israel anzutreten, das trotz des anhaltenden Kriegs in Gaza am Wettbewerb teilnimmt. Der Gaza-Konflikt hat nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza seit Oktober 2023 über 75.000 Palästinenserinnen und Palästinenser das Leben gekostet, überwiegend Frauen und Kinder. Der Boykott war der erste seiner Art in der Geschichte des ESC.
Die EBU zog daraus die Konsequenz: Sie braucht verbindliche Regelwerke für Krisen dieser Art, bevor sie ad hoc entscheiden muss. Die jetzt beschlossene Regel ist die Antwort auf den Ukraine-Präzedenzfall, aber sie lässt offen, ob und wie sie auf Israels Teilnahme angewendet werden könnte.
Was bedeutet das konkret?
Für die Ukraine ist die Konsequenz klar: Solange der Krieg mit Russland andauert, kann sie den ESC nicht ausrichten, selbst wenn sie ihn gewinnen würde. Das ist eine faktische Benachteiligung eines Landes, das die Kriegsursache nicht selbst zu verantworten hat. Gleichzeitig argumentiert die EBU, die Regel diene dem Schutz aller Beteiligten, der Künstlerinnen, der Produktionsteams und des Publikums.
Für Israel ist die Situation weniger eindeutig. Das Land nimmt am ESC teil, ohne dass die EBU eine Teilnahmesperre verhängt hat. Die neue Regel betrifft das Ausrichterrecht, nicht die Teilnahme. Ob Israel nach einem hypothetischen Sieg als Austragungsland ausgeschlossen würde, hängt von der EBU-Einschätzung der "sensiblen geopolitischen Lage" ab.
Für andere Länder, die in Zukunft in Konflikte geraten könnten, gibt es nun eine Vorab-Information über die Bedingungen, anstatt dass die EBU unter Zeitdruck entscheiden muss. Das ist ein organisatorischer Fortschritt, auch wenn er die politischen Debatten über Teilnahme, Ausschluss und Boykott nicht auflöst.
Der ESC und die Politik, die er nicht sein will
Der Eurovision Song Contest hat seit seiner Gründung 1956 behauptet, ein unpolitischer Wettbewerb zu sein. Die Geschichte widerlegt das konsequent. Sowohl 1974 (Abba, Waterloo) als auch 2016 (Ukraine nach der Krim-Annexion) hatte der ESC politische Implikationen, die Musik überlagerten. Russland wurde nach der Invasion der Ukraine 2022 dauerhaft ausgeschlossen, ein politischer Entscheid der EBU. Die Boykotte von Wien 2026 sind der vorläufige Höhepunkt einer Politisierung, die sich nicht durch Regeländerungen auflösen lässt.
Die neue Ausrichterregel ist ein Versuch der EBU, wenigstens eine Kategorie der Krisen mit klaren Leitlinien zu hinterlegen. Ob das genug ist, um den nächsten Boykott zu verhindern, ist eine andere Frage. Die Länder, die Wien fernblieben, störten sich nicht an der Frage des Ausrichters, sondern an der Frage der Teilnahme. Dazu hat die EBU keine neue Regel beschlossen.
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