
Elterngeld-Entwurf (Stand Juli 2026): Kürzung auf 12 Monate geplant
Quellen (8)
- SoVD kritisiert geplante Einsparungen beim Elterngeldsovd.de
- Drucksache 21/5072dserver.bundestag.de
- Drucksache 21/5896dserver.bundestag.de
- Elterngeldreform: Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück | DGBdgb.de
- Elterngeld-Reform: Gleichstellung als Vorwand für Leistungskürzungen - Deutscher Familienverbanddeutscher-familienverband.de
- Elterngeld: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Familien gehen | SPD-Bundestagsfraktionspdfraktion.de
- Karin Prien: Wir stärken Kinder, Familien und Bildung - BMBFSFJbmbfsfj.bund.de
- Bildungsministerin Prien zum Haushaltsgesetz 2026 | Bundesregierungbundesregierung.de
Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien sieht vor, die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes für Elternpaare von 14 auf 12 Monate zu kürzen. Den vollen Anspruch auf zwölf Monate sollen Paare erhalten, wenn beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate Elterngeld beziehen; sechs weitere Monate lassen sich frei aufteilen. Alleinerziehende sollen laut dem Entwurf weiterhin bis zu zwölf Monate Elterngeld beziehen können. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll die Reform den Bundeshaushalt jährlich um rund 500 Millionen Euro entlasten.
Mindestbetrag seit 2007 unverändert
Das Elterngeld ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Der Mindestbetrag liegt seither unverändert bei 300 Euro im Monat, beim ElterngeldPlus bei 150 Euro. Der neue Entwurf sieht vor, den Mindestbetrag auf 330 Euro anzuheben. Der Höchstbetrag soll von 1.800 auf 1.900 Euro steigen. Nach Angaben der Fraktion Die Linke sind die Verbraucherpreise seit Einführung des Elterngeldes um rund 46 Prozent gestiegen, ohne dass der Mindestbetrag je angepasst wurde. Die Fraktion wirft den Regierungskoalitionen aus CDU, CSU und SPD vor, bei der im Koalitionsvertrag zugesagten „spürbaren Anhebung“ von Mindest- und Höchstbetrag untätig zu bleiben. Bereits am 27. März 2026 hatte Die Linke die Bundesregierung gefragt, mit welchen konkreten Schritten sie diese Zusage noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen wolle.
Am 28. Januar 2026 hatte Prien im zuständigen Bundestagsausschuss die Vorhabenplanung ihres Hauses vorgestellt und dabei laut einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke Reformen beim Elterngeld angekündigt. In ihrer Antwort vom 8. Mai 2026 erklärte die Bundesregierung, der Koalitionsvertrag sehe vor, das Elterngeld einfacher und digitaler zu machen und damit sowohl Eltern als auch Verwaltung und Bundesländer zu entlasten. Darüber hinaus solle mehr Partnerschaftlichkeit ermöglicht werden, da sich die meisten Eltern eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung wünschten. Die konkrete Umsetzung – sie soll auch selbstständig Erwerbstätige erfassen, darunter möglicherweise Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, sowie Fragen der beruflichen Teilhabe von Müttern im Mutterschutz – war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Auf die Frage der Linksfraktion, ob die zugesagte Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag im Rahmen der Reform berücksichtigt werde, ging die Antwort der Bundesregierung nicht konkret ein.
Kritik von Gewerkschaft bis SPD-Fraktion
Der DGB begrüßt den zusätzlichen verpflichtenden Vätermonat; das sei laut der stellvertretenden Vorsitzenden Elke Hannack aber bereits die einzige positive Nachricht an den Elterngeldplänen. Der Rest sei gleichstellungspolitisch ein Rückschritt: Statt bisher 14 sollten es künftig nur noch 12 Monate Elterngeld sein. Davon entfielen jeweils drei Monate auf jedes Elternteil, sechs weitere ließen sich frei aufteilen. So werde es nichts mit mehr Partnerschaftlichkeit in der Familie, so Hannack. Nötig seien stattdessen mehr finanzielle Anreize, wie sie der Koalitionsvertrag verspreche, weil zu hohe Einkommenseinbußen für Väter häufig der Grund seien, warum sie kein Elterngeld bezögen. Die geplante Anhebung auf 330 beziehungsweise 1.900 Euro sei keine „spürbare Anhebung“, wie es der Koalitionsvertrag verspreche, und berücksichtige nicht einmal die inflationsbedingten Verluste der vergangenen Jahre.
Der Deutsche Familienverband (DFV) spricht laut Vizepräsidentin Franziska Schmidt von einer „familienpolitischen Bankrotterklärung“. Der Verband kritisiert vor allem die Kürzung der Bezugsdauer und die drei verpflichtenden Partnermonate, ohne die Familien den vollen Anspruch nicht ausschöpfen können. Bislang konnten Eltern 14 Monate Elterngeld unter sich aufteilen, wobei ein Elternteil bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen konnte. Nach den neuen Plänen blieben einem Elternteil – in der Praxis meist der Mutter – im schlimmsten Fall nur noch neun Monate übrig. Der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz greife laut DFV erst mit dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes, hinzu komme eine Eingewöhnungszeit von vier bis acht Wochen. Dadurch müssten Familien nach Einschätzung des Verbands mindestens drei bis vier Monate komplett ohne ein zweites Einkommen überbrücken. Die Annahme, mehr Druck bringe mehr Väter zur Erwerbsunterbrechung, hält der DFV für einen realitätsfernen Trugschluss; erfülle ein Vater die Quote aus betrieblichen oder finanziellen Gründen nicht, verfalle der Anspruch der Familie ersatzlos. Schmidt warnt zudem, die Regelung treffe Solo-Selbstständige und Freiberufler mit voller Härte, weil sie sich keine dreimonatige Pause leisten könnten, ohne ihre Existenz oder ihren Kundenstamm zu gefährden – am Ende verfalle ihr Anspruch. Sie erwartet, dass die Pläne die ohnehin historisch niedrige Geburtenrate weiter senken werden, und fordert die Bundesregierung auf, das Vorhaben zu stoppen.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält die Kürzung für den falschen Ansatz. Familien brauchten laut Vorstandsvorsitzender Michaela Engelmeier keine kürzere Bezugsdauer, sondern ein Elterngeld, das den heutigen Lebenshaltungskosten gerecht werde. Der Verband fordert stattdessen ein Mindestelterngeld von 400 Euro und einen Höchstbetrag von 2.400 Euro. Zusätzlich spricht sich der SoVD für eine jährliche Dynamisierung aus, damit die Beträge künftig automatisch an die Lohnentwicklung angepasst werden. Zudem solle das Elterngeld auf 80 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens steigen, wenn beide Eltern zu gleichen Teilen Elterngeld und Elternzeit nähmen. Nach geltendem Recht liegt die Ersatzrate in der Regel bei 65 Prozent. Engelmeier betont, partnerschaftliche Elternschaft lasse sich nicht fördern, indem Familien insgesamt weniger Unterstützung erhielten; wer mehr Väterbeteiligung wolle, müsse Anreize schaffen und zugleich die finanzielle Absicherung verbessern.
Auch in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Widerstand. Der zuständige Berichterstatter Felix Döring erklärte, statt Familien schlechter zu stellen, solle das Elterngeld für die höchsten Einkommen gedeckelt und die Familienstartzeit eingeführt werden. Die angekündigten Einsparungen seien problematisch; solle das Elterngeld einen Beitrag zur Konsolidierung leisten, müsse das sozial gerecht gestaltet sein. Konkret schlägt Döring vor, das Elterngeld für die reichsten zehn Prozent der Bezieherinnen und Bezieher auf 1.000 Euro zu deckeln. Die geplante Verschiebung der Partnermonate zu einem 3-6-3-Modell betrachte er mit Skepsis. Faktisch führe sie dazu, dass Mütter, die bislang zwölf Monate Elterngeld bezögen, künftig nur noch neun Monate zur Verfügung hätten. Es sei zudem falsch, Einsparmaßnahmen als gleichstellungspolitischen Erfolg zu verkaufen. Aktuell wäre stattdessen ein guter Zeitpunkt für die Familienstartzeit, eine bezahlte mehrwöchige Freistellung von Vätern nach der Geburt, die den Steuerzahler keinen Cent koste, finanzielle Spielräume beim Elterngeld schaffe und die Väterbeteiligung an der Sorgearbeit stärke.
Elterngeld bleibt zentrale familienpolitische Leistung
Unabhängig vom Reformentwurf bleibt das Elterngeld die zentrale familienpolitische Leistung im Haushalt des Ministeriums. Für 2026 veranschlagte das Bundeskabinett dafür rund 7,5 Milliarden Euro. Gegenüber 2025 ist das ein Plus von 100 Millionen Euro. Ministerin Prien selbst nannte als Ziel, das Elterngeld partnerschaftlicher auszugestalten, zu vereinfachen und weiter zu digitalisieren. Sowohl beim Elterngeld als auch beim Mutterschutz wolle man zudem die besonderen Belange von Selbstständigen in den Blick nehmen. Als Priorität nannte sie außerdem, Familien über die Generationen hinweg zu stärken, und kündigte für 2026 weitere Reformvorschläge an. Ziel des Elterngeldes ist es laut der Vorbemerkung einer Kleinen Anfrage, Väter mehr in die Erziehungsarbeit einzubinden und Alleinerziehende sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener zu unterstützen. Wie groß der Abstand zwischen Vätern und Müttern bislang ist, zeigt eine Angabe des Statistischen Bundesamts: Väter planten 2024 im Schnitt 3,8 Monate Elterngeld. Frauen wollten dagegen im Schnitt 14,8 Monate Elterngeld beziehen. Seit einer Änderung der Anrechnungsregeln 2011 wird Elterngeld zudem grundsätzlich als Einkommen auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet – heute das Bürgergeld nach dem SGB II.
Stand: Ressortabstimmung im Juli 2026
Bereits zu diesem Zeitpunkt stieß er auf Kritik – nicht nur bei Sozial- und Familienverbänden, sondern auch in Teilen der Regierungskoalition. Bereits zuvor hatte der DGB erklärt, es wäre konsequente Familienförderung, Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes an die Preisentwicklung anzupassen.
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