Bundestag hält Anhörung zum Netzanschlusspaket ab
Politik

Bundestag hält Anhörung zum Netzanschlusspaket ab

Der Bundestag prüft am 7. Oktober 2026 in einer öffentlichen Anhörung den Regierungsentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Vorgesehen ist ein Redispatch-Vorbehalt, der Entschädigungen für abgeregelte neu angeschlossene Solaranlagen des ersten Segments und Windenergieanlagen an Land in ausgewiesenen Engpassgebieten künftig begrenzen soll. Der Bundesrat hat den Entwurf bereits als Bremse für den Ausbau erneuerbarer Energien kritisiert.

Quellen (12)
  1. Tagesordnung 49. Sitzung öA NAP 07.10.2026 Internetbundestag.de
  2. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7866 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowidserver.bundestag.de
  3. Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket | Bundesregierungbundesregierung.de
  4. Kabinett beschließt Entwürfe zu EEG 2027 und Netzpaket - pv magazine Deutschlandpv-magazine.de
  5. Monitoringbericht 2025 - Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWBdata.bundesnetzagentur.de
  6. Bundesrat übt Kritik am Netzpaket - Deutscher Bundestagbundestag.de
  7. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8299 (zu Drucksache 21/7866) Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagendserver.bundestag.de
  8. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8121 Antrag der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flexibel, digital und efdserver.bundestag.de
  9. BDEW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf Netzanschlusspaket | BDEWbdew.de
  10. Strom für drei Milliarden Euro „weggeworfen“? Reiches Äußerung ist irreführendcorrectiv.org
  11. Der nächste Streich von Katherina Reiche um die Wirtschaft zu bremsen: Keine Entschädigung für nicht eingespeiste Windenergie | taz.detaz.de
  12. Energiewende: Reiche will Zugang von Erneuerbaren zum Stromnetz neu regelnhandelsblatt.com
5. Oktober 2026, 11:40 Uhr683 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Der Bundestag berät am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Der Bundeskanzler hatte den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf bereits am 7. September 2026 an die Bundestagspräsidentin übersandt und um Beschlussfassung des Bundestages gebeten; federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der Text war schon am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig an den Bundesrat weitergeleitet worden.

Was der Entwurf vorsieht

Als Redispatch bezeichnet die Bundesregierung die Drosselung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Diese Eingriffe kosteten 2025 nach Angaben der Bundesregierung mehr als drei Milliarden Euro, die alle Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher tragen müssen.

Bei Netzanschlussverfahren soll künftig nicht mehr das Prinzip „first come, first serve“ gelten, sondern „first ready, first serve“.

Investitionen stiegen bis 2024, Engpässe kosteten Milliarden

Die Investitionen der Übertragungsnetzbetreiber sind nach Angaben von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt von 643 Millionen Euro im Jahr 2005 auf rund 16,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch stieg im selben Zeitraum von 10 Prozent im Jahr 2005 auf rund 54 Prozent im Jahr 2024, während der Bruttostromverbrauch um etwa 16 Prozent sank. Laut dem Monitoringbericht 2025 der beiden Behörden sanken die Kosten für Redispatch mit Markt- und Reservekraftwerken von 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2024; der Bericht bezeichnet solche Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme neuer Leitungen als unverzichtbar, um die Versorgung trotz regionaler Engpässe zu sichern.

Bundesrat sieht Ausbaubremse statt Beschleunigung

Der Bundesrat beschloss am 25. September 2026 eine Stellungnahme zu dem Entwurf. Darin kritisiert die Länderkammer, der Gesetzentwurf enthalte keine echten Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus, sondern bremse stattdessen den Ausbau der erneuerbaren Energien; bemängelt werden vor allem die Vorgaben zum Stromnetzausbau, die geplanten Priorisierungsregeln und der Redispatch-Vorbehalt. Die konkret beschriebenen Einschränkungen betreffen Solaranlagen des ersten Segments und Windenergieanlagen an Land. Anlagenbetreiber in ausgewiesenen Engpassgebieten sollen einen Netzanschluss künftig nur erhalten, wenn sie bei netzbedingten Abregelungen auf Entschädigungen für bis zu 18 bis 20 Prozent ihrer Jahresstromerzeugung verzichten; bislang wurde der entgangene Stromgewinn in solchen Fällen voll über die Netzentgelte erstattet. Das stelle nach Ansicht der Länderkammer die Ertragssicherheit und die Investitionsplanungen der Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen. Zudem liegt die Ausweisung solcher Engpassgebiete nach Darstellung des Bundesrates zum Entwurf allein in der Entscheidungsgewalt der Netzbetreiber; der Bundesnetzagentur wird sie unter Darlegung einer Begründung angezeigt. Der Bundesrat fordert, dass die Bundesnetzagentur eine Ausweisung nach Anhörung rückwirkend für unwirksam erklären muss, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen; zudem betont er, die Engpassgebiete dürften den eigentlich nötigen Netzausbau nicht ersetzen.

Grüne fordern Verzicht, SPD-Politikerin mahnte im Juli Nachbesserung an

Die pauschale Wirkleistungsbegrenzung greife nach Darstellung der Fraktion in bestehende industrielle Wertschöpfungsketten ein und führe zu höheren Stromkosten und höherem Flächenbedarf. Die Grünen verlangen unter anderem ein Modernisierungspaket für die Stromnetze, eine modernisierte Systemführung beispielsweise mithilfe digitaler Zwillinge und statt der pauschalen Wirkleistungsbegrenzung eine dynamische Spitzenkappung, die nur bei tatsächlichem Bedarf greift.

BDEW sieht richtige Richtung, verlangt aber Klärung

Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme die grundsätzliche Zielrichtung des Regierungsentwurfs, das Netzanschlussregime zu modernisieren und Anlagenzubau und Netzausbau besser aufeinander abzustimmen. Zugleich sieht der Verband erheblichen Anpassungs- und Klärungsbedarf, insbesondere bei der praktischen und rechtssicheren Ausgestaltung der neuen Instrumente, beim Bestandsschutz und beim Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen.

Streit um angeblich weggeworfenen Strom

Laut CORRECTIV vom 23. März 2026 erklärte Reiche in einem Clip des Bundeswirtschaftsministeriums, jedes Jahr werde Strom für drei Milliarden Euro einfach weggeworfen. CORRECTIV widersprach dem im März 2026 in einem Faktencheck: Laut Bundesnetzagentur werde beim Netzengpassmanagement keine Erzeugung weggeworfen, sondern geografisch umverteilt; der Strom aus abgeregelten Anlagen erneuerbarer Energien werde laut CORRECTIV schlicht nicht produziert. Die Entschädigung für nicht eingespeisten Strom aus abgeregelten Anlagen erneuerbarer Energien betrug 2024 laut CORRECTIV rund 554 Millionen Euro, deutlich weniger als die von Reiche genannte Summe.

Die Linksfraktion fordert darin, innovative Netzengpasslösungen voranzutreiben, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien auszubremsen, sowie Übertragungsnetze in öffentlicher Hand.

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates prüft die Bundesregierung noch Notwendigkeit und Dauer eines angemessenen Übergangszeitraums für die Wirkleistungsbegrenzung.

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