Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hält Anhörung zur AGG-Reform
Investigativ

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hält Anhörung zur AGG-Reform

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags beriet am 5. Oktober 2026 in einer Anhörung über die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die unter anderem die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate verlängern und eine Schlichtungsstelle schaffen soll. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hatte den Regierungsentwurf zuvor kritisiert, weil ihm ein eigener Absatz zum Schutz vor Benachteiligungen durch Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme fehle. In ihrer am 3. Juli 2026 veröffentlichten Gegenäußerung erklärte die Bundesregierung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sei grundsätzlich technologieneutral formuliert, räumte aber ein, dass Betroffene die technische Funktionsweise eines IT-Systems in der Regel nicht kennen.

Quellen (21)
  1. Anhörung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - Deutscher Bundestagbundestag.de
  2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Änderungen - BMBFSFJbmbfsfj.bund.de
  3. Antidiskriminierungsstelle - Aktuelle Meldungen - Rekordwert bei Anfragen zu Diskriminierung im Jahr 2025antidiskriminierungsstelle.gov.de
  4. Diskriminierungsschutz: Kabinett beschließt kleine AGG-Reformmigazin.de
  5. BMJV - Pressemitteilungen - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: BMJV und BMBFSFJ schlagen punktuelle Änderungen vorbmjv.de
  6. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6178 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzesdserver.bundestag.de
  7. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6669 (zu Drucksache 21/6178) Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Drucksachdserver.bundestag.de
  8. Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnungbundesnetzagentur.de
  9. Aktuelles & Presse - Überwachung von KI: Bafin erhält neue Kompetenzen - Bafinbafin.de
  10. Antidiskriminierungsstelle - Aktuelle Meldungen - Ataman kritisiert AGG-Reformvorschlag der Bundesregierung als unzureichendantidiskriminierungsstelle.gov.de
  11. Antidiskriminierungsstelle veröffentlicht Bericht: Rekordwert bei Anfragen zu Diskriminierung | beck-aktuellbeck-aktuell.de
  12. Transparenzregister mit Lücken: KI-Nutzung der öffentlichen Verwaltung bleibt undurchsichtig - netzpolitik.orgnetzpolitik.org
  13. AI Omnibus enters into force | Shaping Europe’s digital futuredigital-strategy.ec.europa.eu
  14. L_202401689DE.000101.fmx.xmleur-lex.europa.eu
  15. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6337 Antrag der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Nyke Slawik, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleiche Rechte für alle – Dasdserver.bundestag.de
  16. Drucksache 21/5506dserver.bundestag.de
  17. SCHUFA Holding u. a. (Scoring)eur-lex.europa.eu
  18. MaKI - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung - MaKIkimarktplatz.bund.de
  19. Diskriminierung durch KI: AGG-Reform gefordertlto.de
  20. Nationale Aufsicht bei Künstlicher Intelligenz komplex - Deutscher Bundestagbundestag.de
  21. Drucksache 20/7753dserver.bundestag.de
6. Oktober 2026, 5:05 Uhr1032 Wörter · 6 Min. Lesezeit

Am 5. Oktober 2026 beriet der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung über genau diesen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des AGG.

Ein Gesetz von 2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt seit 2006 und schützt vor Diskriminierung in der Arbeitswelt sowie bei zivilrechtlichen Geschäften wie Miete oder Kauf. Es diente damals auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Der nun verhandelte Entwurf soll weitere EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz umsetzen und findet nach Angaben des Familienministeriums auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag. Im Jahr 2025 wandten sich laut Antidiskriminierungsstelle mehr von Diskriminierung betroffene Menschen an die Behörde als im Vorjahr. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf 13.067 Fälle, ein Anstieg um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Anfragen betrafen mit 3.600 Fällen den Bereich Arbeit, etwa wegen diskriminierender Stellenausschreibungen oder Bewerbungsabsagen. Der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich des Wohnungsmarktes machte rund ein Fünftel der AGG-bezogenen Anfragen aus. Fast ein Viertel aller Beratungsfälle mit AGG-relevanten Merkmalen betraf dagegen den Kontakt mit staatlichen Stellen, für die das AGG gar nicht gilt. Bei Ämtern und Behörden berichteten Menschen in mehr als 1.400 Fällen von Benachteiligungen, im Umgang mit Justiz und Polizei waren es mehr als 500 weitere Anfragen. Im Bildungsbereich kamen über 600 gemeldete Fälle hinzu.

Was der Entwurf ändert

Der Regierungsentwurf soll die Frist, innerhalb der Betroffene Ansprüche nach dem AGG außergerichtlich geltend machen müssen, von zwei auf vier Monate verlängern. Beim Merkmal Geschlecht soll die bisherige Beschränkung des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes auf sogenannte Massengeschäfte entfallen, um die EU-Unisex-Richtlinie umzusetzen und ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu beenden. Der Schutz vor sexueller Belästigung soll über den Arbeitsplatz hinaus etwa auf den Wohnungsmarkt, das Fitnessstudio und die Fahrschule ausgeweitet werden. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll außerdem eine unabhängige, für die Beteiligten unentgeltliche Schlichtungsstelle entstehen, zu der jede Person Zugang hat, die sich in ihren Rechten nach dem AGG verletzt sieht. Nach Einschätzung des Bundesrats fehlen im vorgesehenen Schlichtungsverfahren Durchsetzungsmöglichkeiten für Informationsaufforderungen insbesondere gegenüber der Antragsgegnerseite. Die Antidiskriminierungsstelle soll zudem in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand auftreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme abgeben dürfen.

Neue Aufsichtsaufgaben seit Ende Juli

Behördenpräsident Klaus Müller erklärte, die Bundesnetzagentur werde in dieser Rolle sowohl Sicherheit und den Schutz der Grundrechte gewährleisten als auch Innovationen fördern. Zuständig ist sie unter anderem für KI-Systeme in Funkanlagen sowie grundsätzlich für bestimmte KI-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Personalmanagement, kritischer Infrastruktur oder Bildung. In ihrem Zuständigkeitsbereich überwacht sie außerdem Transparenzpflichten und verbotene KI-Praktiken. In vollharmonisierten Produktbereichen bleiben nach Angaben der Bundesnetzagentur etablierte Behörden zuständig, etwa die Finanzaufsicht Bafin im Finanzsektor oder die Landesmedienanstalten im Medienbereich. Die Bafin erhielt zum selben Stichtag ein eigenes Mandat für KI-Systeme mit direktem Zusammenhang zu einer regulierten Finanztätigkeit, etwa Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Banken oder zur Risikobewertung in der Lebensversicherung und der Krankenversicherung. Bafin-Präsident Mark Branson kündigte an, die Behörde werde für einen fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen sorgen und dafür, dass niemand durch KI diskriminiert werde; Entscheidungen müssten weiterhin von Menschen korrigiert werden können. KI-Anwendungen im Personalmanagement von Finanzunternehmen fallen nach Angaben der Bafin dagegen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

Die Lücke, die Ataman beim AGG sieht

Was passiere, wenn nicht ein Mensch, sondern ein Computer diskriminiere, bleibe eine Gesetzeslücke, erklärte sie. Künstliche Intelligenz sei kein neutrales Werkzeug, sondern spiegele gesellschaftliche Ungleichheiten, insbesondere gegenüber Frauen, weshalb neue Regeln für das KI-Zeitalter nötig seien, forderte Ataman. Auch der Bundesrat bat in seiner am 12. Juni 2026 beschlossenen Stellungnahme darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie ein wirksamer Schutz vor algorithmischer Diskriminierung sichergestellt werden könne; derzeit fehle dafür schon eine Begriffsbestimmung in § 3 AGG. Der Bundesrat verwies darauf, dass KI und automatisierte Systeme bereits bei der Jobsuche sowie bei der Vergabe von Wohnungen, Krediten und Versicherungsdienstleistungen eingesetzt würden und auf Statistiken beruhten, die diskriminierungsbedingte Verzerrungen enthalten könnten.

Die Antwort der Bundesregierung zur Beweisregelung: abwarten

In ihrer Gegenäußerung teilte die Bundesregierung das Anliegen des Bundesrats, einen wirksamen Schutz vor algorithmischer Diskriminierung sicherzustellen. Sie vertrat zugleich die Auffassung, das AGG sei grundsätzlich technologieneutral formuliert, sodass eine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund eines in § 1 AGG geschützten Merkmals unabhängig davon unzulässig sei, ob sie durch einen Menschen oder mittels eines KI-Systems erfolge. Die Regierung räumte allerdings ein, dass Betroffene die technische Funktionsweise eines IT-Systems in der Regel nicht kennen und deshalb vor Gericht ihrer Darlegungslast und ihrer Beweislast nicht in vollem Umfang gerecht werden können. Bei der Beweisregelung wolle die Bundesregierung zunächst abwarten, ob die Rechtsprechung auf solche Informationsungleichgewichte wie in vergleichbaren Fällen mit den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast beziehungsweise Beweislast reagiere; gesetzgeberisches Tätigwerden dürfte dafür einstweilen nicht erforderlich sein, so ihre Einschätzung. Die Bundesregierung will weiter prüfen, ob weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen veranlasst sind und ob das Antidiskriminierungsrecht dafür ein geeigneter Regelungsstandort ist. Zudem erfasse auch das Datenschutzrecht algorithmenbasierte Benachteiligungen zum Teil, etwa über das Recht aus Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung, keiner ausschließlich automatisierten Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung unterworfen zu werden.

„Das Problem ist das Rechtssystem, das die Verantwortung fast vollständig auf die Betroffenen verlagert“, kritisierte Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband laut einem Bericht von beck-aktuell. Am Ende stehe für Betroffene häufig nur eine Entschädigung von 500 bis 1.000 Euro. Wie Andrades forderte auch Ataman laut demselben Bericht einen Schutz vor KI-gestützten Formen der Diskriminierung, etwa bei der automatisierten Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen.

Die Angaben lieferten laut demselben Bericht die nutzenden Bundesbehörden freiwillig selbst, wodurch das Register nach Einschätzung des Juristen Jonas Botta kein „umfassender, grundrechtssichernder Transparenz-Mechanismus“ sei. Pia Sombetzki von AlgorithmWatch bemängelte laut demselben damaligen Bericht, dass Behörden bei mehr als einem Drittel der KI-Anwendungen keinerlei Risikobewertung vorgenommen hätten, obwohl die KI-Verordnung genau das von der Bundesverwaltung voraussetze.

Nach der ersten Lesung am 11. Juni 2026 hatte der Bundestag den Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die Fristen für Hochrisiko-KI nach der europäischen KI-Verordnung wurden verlängert, wie die Europäische Kommission zum Inkrafttreten des AI Omnibus am 27. Juli 2026 mitteilte. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten die Vorschriften demnach erst ab dem 2. Dezember 2027. Für in Maschinen, Spielzeug oder Aufzüge eingebettete Hochrisiko-KI nach Anhang I gilt eine Frist bis zum 2. August 2028. Ein erster Satz an Transparenzpflichten werde dagegen ab dem 2. August 2026 verbindlich, kündigte die Bafin an.

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