Vdek warnt vor Verschiebung des Kabinettsbeschlusses zur Pflegereform
Politik

Vdek warnt vor Verschiebung des Kabinettsbeschlusses zur Pflegereform

Der für den 30. September 2026 geplante Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz stand zuletzt wegen möglicher Verschiebung infrage. Vdek-Chefin Ulrike Elsner appellierte an SPD und CDU/CSU, die Reform jetzt voranzutreiben, denn nach ihren Angaben droht 2027 eine Finanzierungslücke von bis zu zehn Milliarden Euro.

Quellen (10)
  1. Appell Kabinettsbeschluss Pflegereformvdek.com
  2. Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes – PNOGbundesgesundheitsministerium.de
  3. GKV-SV_StN_PNOG_RefEgkv-spitzenverband.de
  4. Stellungnahme Privaten Krankenversicherung e.V. Gustav-Heinemann-Ufer 74 cbundesgesundheitsministerium.de
  5. Sparpolitik auf Kosten der Pflege - Sozialverband VdK Deutschland e.V.vdk.de
  6. VdK zur Pflegereform: „Warken fehlt der Mut – und das Geld“ - Sozialverband VdK Deutschland e.V.vdk.de
  7. VdK-Umfrage zur Pflegereform: Klare Mehrheit gegen Kürzungen - Sozialverband VdK Deutschland e.V.vdk.de
  8. Stabilisierung der Pflegeversicherung muss solidarisch sein | SPD-Bundestagsfraktionspdfraktion.de
  9. Linnemann: „Die beste Gesundheitspolitik lässt Krankheiten gar nicht erst entstehen“ | BMGbundesgesundheitsministerium.de
  10. Linnemann: „Ohne Reform kollabiert das Pflegesystem.“ | BMGbundesgesundheitsministerium.de
30. September 2026, 1:54 Uhr1025 Wörter · 6 Min. Lesezeit

Für diesen Mittwoch, den 30. September 2026, war im Bundeskabinett ein Beschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz angesetzt, doch zuletzt gab es Diskussionen über eine mögliche Verschiebung. Angesichts dessen appellierte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner am 28. September an die Koalitionäre von SPD und CDU/CSU, die Pflegereform jetzt voranzutreiben. Nach ihren Angaben steht die soziale Pflegeversicherung vor einer Finanzierungslücke von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr 2027.

Woher der Zeitdruck kommt

Laut dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes liegt die Zahl pflegebedürftiger Menschen derzeit bei über 6 Millionen und ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Für die kommenden Jahre rechnet der Entwurf mit Defiziten, die ab 2028 zweistellige Milliardenbeträge erreichen sollen. Bereits im Vorjahr und im laufenden Jahr hätten die Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt garantiert werden können, heißt es dort. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes wurde die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung im Jahr 2025 ausschließlich durch ein Darlehen von 500 Millionen Euro gesichert. Für das laufende Jahr erwartet der Verband trotz eines weiteren Darlehens von 3,2 Milliarden Euro ein Defizit von rund einer Milliarde Euro. Ohne politisches Gegensteuern bestehe für 2027 ein ungedeckter Finanzierungsbedarf von rund 10 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 7 Milliarden Euro auf das erwartete Defizit, rund 3 Milliarden Euro auf die notwendige Aufstockung der Finanzmittel.

Was der Entwurf ändern soll

Beitragssatzanhebungen kommen laut Entwurf nicht in Betracht, damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen. Stattdessen soll die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden, und künftig sollen auch für Minijobs Beiträge gezahlt werden. Bei vollstationärer Pflege soll der prozentuale Leistungszuschlag künftig erst nach längerer Verweildauer in voller Höhe greifen; laut Entwurf sinken dadurch die Ausgaben 2027 um 2.600 Millionen Euro. Ab 2028 soll zudem eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge eingeführt werden. Neu eingeführt werden sollen ein Anspruch auf Pflegebegleitung als fachliche Unterstützung in der häuslichen Pflege sowie ein Überbrückungsbudget für pflegerische Not- und Akutsituationen, etwa bei Ausfall pflegender Angehöriger. Die Rückzahlung bestehender Bundesdarlehen an die Pflegeversicherung soll auf den Zeitraum 2035 bis 2039 verschoben werden. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen zudem 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege bereitgestellt werden.

Kassen sehen einseitige Lasten

Der GKV-Spitzenverband kritisiert, der Entwurf bleibe in der Belastungswirkung unausgeglichen und gehe einseitig zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden; Bund und Länder kämen ihren Finanzverpflichtungen in keiner Weise nach. Die vorgesehene Bundesgarantie und die Begrenzung des Ausgabenwachstums begrüßt der Verband zwar als notwendig, aber nicht als hinreichend für eine finanzielle Stabilisierung. Er fordert vom Bund die Rückzahlung von rund 5,2 Milliarden Euro für Ausgaben während der Coronapandemie. Zudem verlangt er die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die die Beitragszahlenden 2027 um rund 5,9 Milliarden Euro entlasten würde. Kritisiert wird zudem, dass der Entwurf die erst 2020 eingeführten Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen in der stationären Pflege wieder reduziert, was die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen weiter steigen lasse.

Private Versicherer vermissen einen Kurswechsel

Er fordert eine steuerliche Begünstigung privater Pflegezusatzversicherungen und kritisiert, dass der Entwurf hierzu lediglich einen Prüfauftrag statt eines Paradigmenwechsels enthalte. Positiv bewertet der Verband die im Entwurf vorgesehene Rückführung der Pflegegrad-Schwellenwerte auf die Empfehlungen des Expertenbeirats von 2013. Die ab 2028 geplante Dynamisierung der Leistungen sei angesichts des ungelösten strukturellen Defizits nicht finanzierbar, kritisiert der Verband. Der Aufschub der Darlehensrückzahlung auf den Zeitraum 2035 bis 2039 sei zudem, mit Blick auf jüngere Beitragszahler, eine zusätzliche Hypothek.

Sozialverband warnt vor Kürzungen für Pflegebedürftige

Der Sozialverband VdK warnt vor Plänen, den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 zu erschweren; die damalige Ministerin hatte dies mit einem drohenden Milliardendefizit und steigenden Ausgaben begründet. „Wer heute den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert, spart nicht wirklich – sondern verschiebt die Kosten nur in die Zukunft“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Nach Berechnungen des Verbands würden künftig jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute, weitere 155.000 würden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des VdK lehnten 77 Prozent der Befragten einen erschwerten Zugang zu einem Pflegegrad ab, 80 Prozent widersprachen der Idee, Leistungen in den ersten Monaten nach der Einstufung nur zur Hälfte auszuzahlen. Die neue Pflegebegleitung begrüßt der VdK als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege, kritisiert aber, dass eine gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit genau in diese wichtige Anfangsphase falle.

SPD vermisst Ausgleich zwischen den Kassen

Auch die SPD-Bundestagsfraktion sieht im Entwurf richtige Ansätze bei Prävention, Rehabilitation und Entbürokratisierung, wie ihr gesundheitspolitischer Sprecher Christos Pantazis erklärte. Die zentrale Antwort auf die Finanzkrise bleibe der Entwurf aber schuldig, weil ein finanzieller Strukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung nicht vorgesehen sei. Ohne einen solchen Ausgleich bleibe die Finanzkrise der Pflege ungelöst, so Pantazis.

Was Linnemann eine Woche vor dem Kabinettstermin sagte

In der Regierungsbefragung im Bundestag am 23. September 2026 kündigte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann an, das Pflegeneuordnungsgesetz „nächsten Mittwoch“ ins Kabinett zu bringen. Nach seinen Angaben gibt die Pflegeversicherung rund 74 Milliarden Euro im Jahr aus, für das kommende Jahr müssten 8 Milliarden Euro eingespart werden. Den bereits vorliegenden Entwurf habe er im Grundsatz übernommen, an einer Stelle aber eine Änderung gefordert: Bei den Rentenpunkten für pflegende Angehörige dürfe es keine Abstriche geben. Die Pflegeversicherung sei „schon immer ein Teilkaskosystem“ gewesen und nie eine Vollversicherung, sagte Linnemann. Über das laufende Verfahren hinaus kündigte er eine „Strukturkommission Pflege“ an, die ähnlich wie die Kommissionen zu Gesundheit und Rente Vorschläge für ein tragfähiges Pflegesystem in den 2030er Jahren erarbeiten soll.

Acht oder zehn Milliarden – wo die Zahlen auseinandergehen

Bei der Höhe der für 2027 erwarteten Finanzierungslücke gehen die Angaben auseinander. Linnemann selbst spricht von rund 8 Milliarden Euro. Der GKV-Spitzenverband und der vdek beziffern den Bedarf dagegen auf rund 10 Milliarden Euro.

Was der vdek vom heutigen Kabinettsbeschluss verlangt

Der Kabinettsbeschluss müsse laut Elsner sowohl die Finanzierung der Pflegeversicherung zumindest für dieses und das kommende Jahr sichern als auch die versprochene Beitragssatzstabilität gewährleisten. Als Sofortmaßnahmen nannte sie die Zusage des Bundes zur Rückzahlung der einmaligen Coronakosten von rund 5 Milliarden Euro sowie die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige von rund 5 Milliarden Euro jährlich. Die von Linnemann angekündigte Kommission für eine strukturelle Reform begrüßte sie, forderte aber, dass ein Solidarausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung Teil davon werden müsse.

Kommentare