Tankrabatt erst ab Mai: Bundesrat am 24. April
Der geplante Tankrabatt von 17 Cent pro Liter kommt nicht sofort. Der Bundestag berät heute Donnerstag den Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuern, der nächste Woche verabschiedet werden soll. Bevor die Steuersenkung in Kraft treten kann, muss am 24. April der Bundesrat in einer Sondersitzung zustimmen. Ergebnis: Frühestens ab dem 1. Mai sinken die Kraftstoffpreise um die angekündigten 17 Cent.
Zwei Pakete, ein Ziel
Das, was der Bundestag am 13. April beschloss, war erst der erste Schritt. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket regelte vorwiegend Marktregeln: Tankstellen dürfen Preise seitdem nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen, das Bundeskartellamt erhielt zusätzliche Eingriffsrechte. Die eigentliche Steuersenkung ist ein separates Gesetz, das erst heute Eingang in die parlamentarische Beratung findet.
Das Gesetz sieht eine Absenkung der Energiesteuer um 14,04 Cent netto pro Liter vor. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt das den angekündigten Effekt von rund 17 Cent an der Zapfsäule. Gelten soll die Senkung vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026, die Kosten für die Staatskasse betragen 1,6 Milliarden Euro, gegenfinanziert durch eine vorgezogene Erhöhung der Tabaksteuer. Parallel können Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuerfreie Krisenprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, die Prämie solle auch 2027 gelten.
Streit um die Finanzierung
Hinter dem Koalitionskompromiss steckt ein tiefer Riss. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte eine Übergewinnsteuer auf Mineralölkonzerne gefordert, ähnlich wie sie Großbritannien und Italien beschlossen hatten. Das Instrument hätte kriegsbedingte Extraprofite abgeschöpft, ohne die Staatskasse zu belasten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lehnte das ab und nannte eine solche Steuer verfassungsrechtlich fragwürdig. Am Ende setzte sich die CDU-Linie durch: Steuersenkung statt Gewinnabschöpfung, finanziert durch höhere Tabaksteuern.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dämpfte unterdessen die Erwartungen an die Krisenprämie. Die Organisation rechnet damit, dass erheblich weniger Unternehmen den Bonus auszahlen werden als beim ähnlichen Inflationsausgleich von 2022 bis 2024. Damals erhielten rund 86 Prozent der Tarifbeschäftigten eine Zahlung mit einem durchschnittlichen Auszahlbetrag von 2.680 Euro. Heute sei die Konjunkturlage eine andere: Viele Betriebe steckten in der Krise und hätten schlicht nicht die Mittel.
Wer wirklich profitiert
Die konkrete Entlastung fällt kleiner aus als der politische Lärm um das Paket vermuten lässt. Wer wöchentlich 50 Liter tankt, spart durch die Steuersenkung pro Monat rund 8,50 Euro. Wer 80 Liter tankt, kommt auf knapp 14 Euro. Über die zwei Monate Laufzeit summiert sich das auf maximal 17 beziehungsweise rund 28 Euro.
Ob diese Ersparnisse ankommen, ist unsicher. Beim Tankrabatt 2022 gaben Mineralölkonzerne die staatliche Steuersenkung nur zur Hälfte an die Verbraucher weiter. Das Bundeskartellamt erhält diesmal erweiterte Eingriffsbefugnisse. Präsident Andreas Mundt hat angekündigt, die Weitergabe eng zu überwachen.
Der Steuerzahlerbund hält eine höhere Pendlerpauschale für zielgenauer als den pauschalen Tankrabatt: Sie würde jenen direkt helfen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind. Eine Analyse des Tagesspiegel zeigt, dass Besserverdienende von der Mineralölsteuersenkung absolut mehr profitieren, weil sie im Schnitt deutlich mehr Kilometer fahren als Geringverdiener. Wer selbstständig ist, geht bei der Krisenprämie leer aus: Die Prämie gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sie freiwillig zahlen. Auch Raucher tragen zur Finanzierung bei, ob sie ein Auto besitzen oder nicht.
Das Timingproblem
Das Gesetz wurde konzipiert, bevor die USA am 14. April die Straße von Hormus blockierten. Der Rohölpreis WTI stieg danach auf über 100 Dollar pro Barrel, rund 50 Prozent über dem Vorkriegsniveau. Steigt der Rohölpreis weiter, könnte ein Teil oder der gesamte Effekt der Steuersenkung von 17 Cent aufgezehrt werden, bevor er an der Zapfsäule messbar wird. Wirtschaftsministerin Reiche sagte auf Nachfrage, die verschärften Kartellrechtsbefugnisse seien genau für solche Situationen vorgesehen.
Ausblick
Am 24. April tagt der Bundesrat in einer Sondersitzung. Unionsregierte Länder haben Zustimmung signalisiert, aus SPD-geführten Ländern kamen ähnliche Signale. Ein Scheitern gilt als unwahrscheinlich. Tritt das Gesetz wie geplant zum 1. Mai in Kraft, gilt die Senkung bis zum 30. Juni. Ob das Paket danach verlängert wird, hängt von der Preisentwicklung und dem Einigungswillen der Koalition ab.