Mindestlohn: 13,90 Euro seit 2026, 14,60 ab 2027
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Mindestlohn: 13,90 Euro seit 2026, 14,60 ab 2027

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 gestiegen und wird zum 1. Januar 2027 erneut angehoben. Laut Destatis sind bis zu 4,8 Millionen Jobs von der Erhöhung zum 1. Januar 2026 potenziell betroffen, Frauen nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig. Die Schätzung auf Basis der Verdienste vom April 2025 gilt wegen nicht berücksichtigter späterer Lohnerhöhungen bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur als überschätzte Obergrenze.

Quellen (11)
  1. Fragen und Antworten zum Mindestlohn | Bundesregierungbundesregierung.de
  2. 5. Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoGmindestlohn-kommission.de
  3. Stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Mindestlohn auf Antrag derdgb.de
  4. Arbeitgeber warnen: Was die Mindestlohnerhöhung bedeutetzdfheute.de
  5. Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betraf bis zu 4,8 Millionen Jobs - Statistisches Bundesamtdestatis.de
  6. Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betrifft bis zu 6,6 Millionen Jobs - Statistisches Bundesamtdestatis.de
  7. Microsoft Word - Sl - Stellungnahme - Anhörung Mindestlohn 12. Januar 2025-2025-12-09-09-27-08arbeitgeber.de
  8. Die Linke fordert 15 Euro gesetzlichen Mindestlohn - Deutscher Bundestagbundestag.de
  9. Gewerkschaft: DGB sieht Mindestlohn 2026 bei mindestens 13,90 Eurohandelsblatt.com
  10. SPD.de: AfA in der SPD fordert: Mindestlohn auf 15 Euro ab 2026 – soziale Sicherheit endlich spürbar stärkenspd.de
  11. Minimum Wages and Employment: A Case Study of the Fast-Food Industry in New Jersey and Pennsylvaniadavidcard.berkeley.edu
15. Oktober 2026, 8:56 Uhr724 Wörter · 4 Min. Lesezeit

In Deutschland ist der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen; zum 1. Januar 2027 soll er auf 14,60 Euro steigen. Grundlage ist ein Beschluss, den die Mindestlohnkommission nach eigenen Angaben am 27. Juni 2025 einstimmig gefasst hat; die Bundesregierung setzte ihn mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung um.

Es ist die fünfte Verordnung dieser Art seit Einführung des Mindestlohns 2015; das Bundesarbeitsministerium nannte die Erhöhung die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Wer von der Erhöhung laut Schätzung betroffen ist

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamts auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 waren deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Jobs von der Erhöhung zum 1. Januar 2026 betroffen, rechnerisch knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise rund 12 Prozent. Eine frühere Schätzung von Juli 2025 auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 war noch von bis zu 6,6 Millionen betroffenen Jobs beziehungsweise rund 17 Prozent ausgegangen; laut Destatis erklärt sich die niedrigere neue Zahl unter anderem damit, dass in der Zwischenzeit bereits Lohnerhöhungen stattgefunden hatten. Werden die betroffenen Jobs mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich laut Destatis eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent beziehungsweise rund 275 Millionen Euro; weil Lohnsteigerungen nach April 2025 nicht eingerechnet sind, bezeichnet die Behörde die Ergebnisse bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur als überschätzte Obergrenzen.

Die zweite Stufe zum 1. Januar 2027

Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn ein weiteres Mal steigen, auf 14,60 Euro pro Stunde; auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 schätzt Destatis bis zu 7 Millionen Jobs beziehungsweise rund 18 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse als betroffen. Werden diese Jobs ab 2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich gegenüber dem Stand von Anfang 2026 eine weitere geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um rund 4 Prozent beziehungsweise rund 315 Millionen Euro; auch diese Zahl gilt als Obergrenze, weil spätere Lohnsteigerungen nicht eingerechnet sind. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige sind in beiden Schätzungen wegen der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn nicht berücksichtigt. Der DGB beziffert den finanziellen Effekt für Mindestlohn-Vollzeitbeschäftigte konkreter: Der jährliche Bruttomehrbetrag liege 2026 bei rund 2.250 Euro und 2027 bei rund 3.700 Euro gegenüber 2025. In einer Beispielrechnung für einen Vollzeitbeschäftigten der Steuerklasse I mit einem Kind kommt der DGB nach geltendem Steuerrecht auf ein Nettoplus von 6,8 Prozent im Jahr 2026 und zusätzlich 4,1 Prozent im Jahr 2027. Insgesamt rechnet der DGB durch beide Erhöhungsstufen mit einem Plus an gesamtwirtschaftlicher Kaufkraft von 5,7 Milliarden Euro.

Einstimmiger Beschluss bei unterschiedlichen Bewertungen

Die Mindestlohnkommission erklärte zu ihrem Beschluss, sie habe in einer Gesamtabwägung geprüft, welche Lohnhöhe einen angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten, faire Wettbewerbsbedingungen und den Erhalt von Beschäftigung miteinander vereinbaren könne; einzelne Gesichtspunkte seien dabei unterschiedlich bewertet worden, der Vorschlag der Vorsitzenden am Ende aber vertretbar. Der DGB bezeichnete das Ergebnis als sozialpartnerschaftlichen Kompromiss, der von beiden Tarifparteien gleichermaßen getragen werde; zudem lobte er den zweijährigen Anpassungsturnus als bewährtes Modell, das Unternehmen Planungssicherheit gebe. Auch die Arbeitgebervereinigung BDA bestätigte den einvernehmlichen Beschluss, lehnte aber eine gesetzliche Verankerung des Referenzwerts von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten sowie die Berücksichtigung von Prognosewerten ab. DIW-Präsident Marcel Fratzscher nannte den Verzicht auf eine Anhebung auf das von der Bundesregierung ursprünglich angepeilte Niveau von 15 Euro eine verpasste Chance; ein höherer Mindestlohn würde seiner Einschätzung nach nicht nur Millionen Beschäftigten helfen, sondern auch Produktivität und faire Wettbewerbsbedingungen fördern. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Mindestlohnhöhe in einem Antrag als „von Anfang an zu niedrig“ und verlangte, den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als gesetzliche Untergrenze zu verankern. Der DGB verweist zugleich auf ein Durchsetzungsproblem: Schätzungen zufolge erhalten trotz Rechtsanspruch über zwei Millionen Beschäftigte nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn; die Gewerkschaft fordert deshalb mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Im Vergleich

Der aktuelle Schritt reiht sich in eine längere Entwicklung ein: 2015 startete der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro, bis Mitte 2025 folgten in zehn Jahren zehn Erhöhungen auf zuletzt 12,82 Euro, bevor im Juni 2025 die Stufen auf 13,90 und 14,60 Euro beschlossen wurden.

Von 8,50 auf 14,60 Euro bis 2027

Mit der Stufe von 2027 wird sich der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung 2015 von 8,50 auf 14,60 Euro entwickelt haben; der DGB beziffert das als Gesamtanstieg von 13,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2025. Alle zwei Jahre schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung eine neue Anpassungshöhe vor, das Bundeskabinett muss den Beschluss anschließend per Verordnung umsetzen, damit er wirksam wird.

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