Luxemburger Erklärung: Verleger gegen KI-Dominanz
Wenn Google oder Bing mit einer KI-generierten Zusammenfassung auf eine Suchanfrage antwortet, klicken Nutzer nur noch auf 8 Prozent der traditionellen Suchergebnisse. Ohne KI-Antwort liegt dieser Wert bei 15 Prozent. Für Nachrichtenverlage, die ihren Betrieb über Werbeklicks und Abonnements finanzieren, bedeutet diese Halbierung eine strukturelle Bedrohung ihrer Erlösbasis. Am 18. April haben die Verlegerverbände BDZV (Deutschland), VÖZ (Österreich), VSM (Schweiz) und Editpress (Luxemburg) in der Luxemburger Erklärung verpflichtende Vergütungsregeln, Transparenz über Algorithmen und klare Grenzen für KI-Systeme gefordert, die journalistische Inhalte verwerten.
Doppelter Druck auf die Verlage
Nachrichtenverlage stehen 2026 unter doppeltem Druck. Der erste ist nicht neu: Werbeumsätze wandern seit Jahren zu den globalen Plattformen ab. Jeder zweite Werbeeuro in Deutschland fließt inzwischen an Google, Meta oder Amazon. Zeitschriftenverlage verzeichneten 2025/26 einen Rückgang ihrer Werbeerträge um 8,4 Prozent, Zeitungen um 6,7 Prozent. Das sind Zahlen, die strukturell auf eine schrumpfende Branche hinweisen: Weniger Anzeigen bedeuten weniger Redakteure, weniger Recherche und weniger investigativen Journalismus.
Der zweite Druck ist neuerer Natur. KI-Suchmaschinen beantworten Fragen direkt, ohne Nutzer auf die Ursprungsartikel weiterzuleiten. Wort-und-Bild-Verlag (Apotheken Umschau) verlor rund 30 Prozent seines Traffics. CNN verzeichnete 27 bis 38 Prozent weniger organische Zugriffe im Jahresvergleich. Bei Washington Post und HuffPost fehlen seit 2022 bis zu 50 Prozent der früheren Leser. Die wirtschaftliche Logik ist einfach: Wenn Nutzer die Antwort direkt auf der Suchseite erhalten, haben sie keinen Grund mehr, auf den Artikel zu klicken, der diese Antwort erst ermöglicht hat.
Hinzu kommt eine Grundsatzfrage des Urheberrechts: ChatGPT, Google Gemini und vergleichbare Systeme wurden mit Millionen Zeitungsartikeln trainiert, ohne die Verlage um Erlaubnis zu bitten oder sie zu entschädigen. Das Landgericht München I verurteilte OpenAI im November 2025, nachdem das System vollständige urheberrechtlich geschützte Songtexte ausgegeben hatte. Anthropic einigte sich 2025 auf eine Vergleichszahlung von 1,5 Milliarden US-Dollar an Autoren und Verlage wegen unerlaubter Nutzung von Trainingsdaten. Diese Urteile und Vergleiche zeigen, dass die bisherige Praxis rechtlich nicht haltbar war.
Was die Verleger fordern
Die Luxemburger Erklärung enthält sieben konkrete Punkte: verpflichtende Vergütung für die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Systeme, Transparenz über Algorithmen und Trainingsdaten, durchsetzbare Rechte der Medienhäuser an ihren Inhalten, diskriminierungsfreie Auffindbarkeit journalistischer Angebote in KI-Suchen sowie klare Grenzen für KI-generierte Inhalte von marktbeherrschenden Plattformen. Außerdem verlangen die Verbände rechtssichere Geschäftsmodelle auf Datenbasis und vollständige Zugänglichkeit journalistischer Archive im öffentlichen Interesse. Die Erklärung knüpft an die Zürcher Erklärung vom April 2025 an, in der dieselben Verbände erstmals gemeinsam Forderungen formuliert hatten.
Die Verlegerfront ist allerdings nicht einheitlich. Einige große Häuser setzen auf individuelle Deals statt auf gesetzliche Regelungen. Axel Springer und OpenAI verbindet ein mehrjähriger Vertrag, der dem Konzern jährlich mehrere zehn Millionen Euro einbringen soll. News Corp zahlte OpenAI über fünf Jahre bis zu 250 Millionen US-Dollar. Die Spiegelgruppe kooperiert mit Perplexity. Diese Unternehmen haben an branchenweiten Forderungen ein geringeres Interesse als kleinere Verlage, denen solche Deals mangels Verhandlungsmacht nicht zur Verfügung stehen. Das schafft eine Zweiklassenstruktur innerhalb der Branche: Konzerne die zahlen und alle anderen, die auf den Gesetzgeber warten müssen.
EU-Parlament und AI Act geben Rückenwind
Die Verleger kommen mit ihrer Forderung zu einem günstigen politischen Moment. Das EU-Parlament verabschiedete am 10. März 2026 mit 460 zu 71 Stimmen den Vossbericht, der stärkere Urheberrechtsregeln für KI-Systeme verlangt: eine Offenlegungspflicht für verwendete Werke, ein Vergütungsrecht und das Recht, genutzte Inhalte einsehen zu können. Rechtlich bindend ist dieser Bericht nicht; er gibt der EU-Kommission eine politische Richtung vor, Gesetze muss die Kommission eigenständig erarbeiten. Dass das Votum mit 460 zu 71 so eindeutig ausfiel, gibt den Verlegern dennoch ein starkes Argument in die Hand.
Mehr unmittelbare Wirkung entfaltet der EU AI Act, der ab 2. August 2026 vollständig gilt. Er verpflichtet KI-Anbieter zur Transparenz über Trainingsdaten und schreibt die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vor. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes. Google, OpenAI und Anthropic haben bereits einen EU-Verhaltenskodex unterzeichnet, der weitergehende Transparenzzusagen enthält. Ob die Umsetzung konsequent kontrolliert wird, hängt maßgeblich von der Aufsichtskapazität der nationalen Behörden ab.
Wo der Zeitdruck liegt
Die EU-Kommission muss auf Grundlage des Vossberichts konkrete Gesetzgebungsvorschläge ausarbeiten. BDZVChef Jörg Eggers hat das ausdrücklich gefordert. Einen verbindlichen Zeitplan gibt es noch nicht; das nächste Überprüfungsfenster für die europäische Urheberrechtsrichtlinie öffnet sich voraussichtlich ab Herbst 2026.
Das wirtschaftliche Zeitfenster verengt sich schneller als der Gesetzgebungskalender. Wenn KI-Suchmaschinen weiter wachsen und der Traffic auf Nachrichtenseiten weiter sinkt, brechen die Refinanzierungsmodelle vieler Verlage weg, bevor ein Gesetz greift. Die Verleger haben diese Lücke erkannt. Die Luxemburger Erklärung ist der Versuch, politischen Druck aufzubauen, solange der AI Act Aufmerksamkeit auf KI-Regulierung lenkt und die Kommission ohnehin über neue Medienregeln nachdenkt.