Kartellamt sieht wachsende Marktmacht bei RWE und LEAG
Investigativ

Kartellamt sieht wachsende Marktmacht bei RWE und LEAG

Nach dem Rückgang steuerbarer Kraftwerke Anfang 2024 hat das Bundeskartellamt die Marktmacht der größten deutschen Stromerzeuger neu vermessen. Der Bericht vom Februar 2026 sieht RWE und LEAG über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung im Stromerstabsatz; mehr Wettbewerb zahle sich laut Andreas Mundt durch niedrigere Verbraucherpreise aus. Bei untersuchten Dunkelflauten-Preisspitzen Ende 2024 fanden die Behörden keine Hinweise auf missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung.

Quellen (20)
  1. Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2024/25bundeskartellamt.de
  2. Monitoringbericht 2025 - Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWBdata.bundesnetzagentur.de
  3. Bundeskartellamt - Startseite - Marktmacht großer Stromerzeuger deutlich gestiegen – Marktmachtbericht 2024/25bundeskartellamt.de
  4. "Absurd": RWE keilt bei Kraftwerksstrategie gegen Bundeskartellamtzfk.de
  5. Bundesnetzagentur - Presse - Start der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten nach StromVKG – Gebotstermin 8. September 2026bundesnetzagentur.de
  6. Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026 gesunken - Statistisches Bundesamtdestatis.de
  7. EU household electricity prices stable in 2025 - News articles - Eurostatec.europa.eu
  8. Bundesnetzagentur - Presse - Monitoringbericht 2025: Wettbewerb bleibt Stabilitätsanker der Energiemärktebundesnetzagentur.de
  9. L_202401747DE.000101.fmx.xmleur-lex.europa.eu
  10. "Energy-Sharing": Regelungen zur gemeinsamen Energieerzeugung und -nutzungbundestag.de
  11. PowerPoint-Präsentationise.fraunhofer.de
  12. Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025bundesnetzagentur.de
  13. BEE kritisiert Reformvorschlag zum europäischen Strommarkt: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.bee-ev.de
  14. BEE warnt vor Aufteilung der bundeseinheitlichen Strompreiszone: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.bee-ev.de
  15. Comprendre les tarifs réglementés de vente d'électricité (TRVE) | CREcre.fr
  16. Review of Electricity Market Arrangements (REMA): Summer update 2025assets.publishing.service.gov.uk
  17. Drucksache 12677dserver.bundestag.de
  18. ACER’s Final Assessment EU Wholesale Electricity Market Designacer.europa.eu
  19. Erdgas- und Stromdurchschnittspreise - Statistisches Bundesamtdestatis.de
  20. Hinweise für Verteilernetzbetreiber Elektrizität zur Anpassung der Erlösobergrenze und zur Bildung der Netzentgelte für das Kalenderjahr 2026bundesnetzagentur.de
19. Oktober 2026, 4:50 Uhr745 Wörter · 4 Min. Lesezeit

RWE liegt mit seiner berechneten Pivotalitätshäufigkeit weit über der vom Bundeskartellamt bei 5 Prozent angesetzten Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung im Stromerstabsatz. Auch LEAG überschreitet diese Schwelle, EnBW liegt nahe daran, bleibt aber darunter. Der Marktmachtbericht trifft dazu ausdrücklich nur Tendenzaussagen, keine abschließende Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung.

Entflechtung als Erfolg mit Einschränkung

Die zweite Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 bildete das Fundament für regulierten Netzzugang und Entflechtungsvorgaben, also die Trennung von Erzeugung, Netz und Vertrieb in Deutschland. Zwanzig Jahre später bewerten Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt diese Entflechtung aus wettbewerblicher Sicht insgesamt als Erfolgsgeschichte, sehen bei der Stromerzeugung aber weiterhin mehr Wettbewerb als möglich und wünschenswert an. Der Anteil der fünf größten Unternehmen an den deutschen konventionellen Stromerzeugungskapazitäten lag zum Jahresende 2024 bei rund 54 Prozent und damit leicht über dem Vorjahresniveau, RWE führt sowohl bei der Erzeugungsmenge als auch bei den Kapazitäten das Feld an.

Wie aus einem Kapazitätsrückgang Marktmacht wurde

Grundlage des neuen Marktmachtberichts sind laut Bundeskartellamt Daten aus dem Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025, einem vollen Jahr nach dem Ausscheiden zahlreicher steuerbarer Kraftwerke in Deutschland Anfang 2024. Anfang 2024 endete die befristete Reaktivierung von Reservekraftwerken, die der Gesetzgeber 2022 wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen hatte; Deutschland kehrte laut Bundeskartellamt zum ursprünglichen Kohleausstiegspfad zurück. Schon der gemeinsame Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt hatte einen Rückgang der marktlich einsetzbaren konventionellen Kapazitäten um 14,1 Gigawatt im Jahresvergleich 2024 festgestellt. An den bloßen Erzeugungs- und Kapazitätsanteilen der großen Unternehmen ließ sich dieser marktmachtsteigernde Effekt laut diesem Bericht allerdings nicht ablesen.

Wie das Kartellamt Marktmacht misst

Sind Nachfrager auf einen bestimmten Anbieter angewiesen, ist dieser laut Bundeskartellamt pivotal und besitzt einen vom Wettbewerb nicht kontrollierten Verhaltensspielraum. Mit der sogenannten Pivotalitätsanalyse und dem Residual Supply Index untersucht die Behörde, ob, wann und wie häufig ein bestimmter Anbieter für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar war. Überschreitet der Anteil dieser pivotalen Stunden eine Schwelle von fünf Prozent der Jahresstunden, spricht das laut Bundeskartellamt für eine marktbeherrschende Stellung. Die Pivotalitätshäufigkeit der drei führenden deutschen Stromerzeugungsunternehmen RWE, LEAG und EnBW hat im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum deutlich zugenommen. Für LEAG und EnBW prüfte die Behörde zusätzlich, wie gut die Unternehmen ihre eigene Unverzichtbarkeit vorhersehen können: Ein einfaches Regressionsmodell traf für beide bereits 64 Prozent der pivotalen Zeiträume zutreffend. Das sei relevant, weil für die Beurteilung einer marktbeherrschenden Stellung auch zählt, inwieweit ein Anbieter vorhersehen kann, pivotal zu sein, erklärt das Bundeskartellamt.

Keine Hinweise auf missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung bei Dunkelflauten-Preisspitzen Ende 2024

Eine förmliche Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung trifft der Bericht selbst nicht, diese könnte laut Bundeskartellamt nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung erfolgen. Untersuchungen von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zu den Preisspitzen während sogenannter Dunkelflauten Ende 2024 ergaben laut Bundeskartellamt keine Hinweise auf missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung. Auch der Monitoringbericht kam für diese Preisspitzen zu demselben Ergebnis. Ausschlaggebend für die Preisspitzen sei stattdessen die Knappheit steuerbarer Kapazitäten gewesen, so die Behörde. In fast einem Viertel aller Stunden des Berichtszeitraums ließ sich die inländische Stromnachfrage marktlich nur mit Hilfe von Importen vollständig decken. Solche Importmöglichkeiten können Marktmacht begrenzen, ihre Wirksamkeit hängt aber von grenzüberschreitenden Leitungen und ausländischen Erzeugungskapazitäten ab. Marktbeherrschende Kraftwerksbetreiber dürfen nach Angaben des Bundeskartellamts dennoch keine Erzeugungskapazitäten gezielt zurückhalten, um den Preis in die Höhe zu treiben, ein solches Verhalten wäre missbräuchlich und kartellrechtlich verboten.

RWE forderte laut ZFK einen Bonus für Unternehmen, die gesetzlich zur Stilllegung von Kapazitäten verpflichtet wurden. Der Stadtwerkeverband VKU und der Energiekonzern Steag Iqony Group stellten sich laut ZFK hinter das Anliegen einer breiten Beteiligung: Der VKU forderte kleinere Losgrößen für realistische Chancen von Stadtwerken, Steag Iqony lehnte eine Bezuschlagung ab, die auf wenige bereits marktstarke Akteure beschränkt bleibt.

Die von der Bundesregierung damals angekündigten Ausschreibungen für neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten könnten laut Bundeskartellamt wegen der Bauzeiten frühestens in einigen Jahren das Angebot spürbar ausweiten; der Wettbewerbseffekt hänge entscheidend davon ab, welche Anbieter die Kapazitäten betreiben werden. Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung für Langzeitkapazitäten bekanntgemacht; ihr erster Gebotstermin am 8. September 2026 ist bereits verstrichen. Für Haushalte in Deutschland lag der durchschnittliche Strompreis im ersten Halbjahr 2026 bei 37,97 Cent je Kilowattstunde und damit 6,4 Prozent niedriger als im zweiten Halbjahr 2025, aber noch 16,4 Prozent über dem Niveau des ersten Halbjahres 2021. Als wichtigen Grund für den jüngsten Rückgang nennt das Statistische Bundesamt niedrigere Netzentgelte infolge der Bundesbezuschussung der Netzbetreiber. Im europäischen Vergleich lag Deutschland im zweiten Halbjahr 2025 mit 38,69 Euro je 100 Kilowattstunden hinter Irland auf dem zweiten Platz der höchsten Haushaltsstrompreise in der EU, wie Eurostat mitteilte.

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