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Ab August 2026: Erstklässler haben erstmals Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab August 2026: Erstklässler haben erstmals Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem 1. August 2026 können Eltern von Erstklässlern erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Grundschulbetreuung einfordern. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, das Recht bis 2029/30 auf alle Klassen 1 bis 4 auszuweiten und damit rund 3,7 Millionen Grundschulkinder zu erreichen.

12. April 2026, 6:12 Uhr 609 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Ab dem 1. August 2026 gilt in Deutschland ein neues Familienrecht: Wer ein Kind in die erste Klasse schickt, kann einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung einfordern. Bisher war das Angebot an Ganztagsplätzen regional extrem unterschiedlich, in Bayern lag die Ganztagsquote 2024 unter 30 Prozent, in Sachsen über 90 Prozent. Mit dem Rechtsanspruch endet diese Lotterie auf Landesebene formal.

Was der Anspruch umfasst

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das der Bundestag 2021 beschlossen hat, garantiert Betreuung an fünf Werktagen mit jeweils bis zu acht Stunden täglich. Darin eingerechnet ist die reguläre Unterrichtszeit. Eltern können wählen, ob sie das Angebot in einer schulischen Ganztagsklasse oder in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen.

Der Anspruch gilt zunächst nur für die Jahrgangsstufe 1. Jedes weitere Schuljahr kommt eine Klasse hinzu: Ab August 2027 haben auch Zweitklässler das Recht, ab 2028 Drittklässler, ab dem Schuljahr 2029/2030 schließlich alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Damit wären rund 3,7 Millionen Grundschulkinder bundesweit anspruchsberechtigt.

Wer zahlt und wer baut

Der Bund hat für den notwendigen Infrastrukturausbau bis 2029 Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Ab 2030 fließen dauerhaft bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr an die Länder, finanziert über eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung. Die Investitionen in Mensen, Betreuungsräume und Personal liegen jedoch bei den Ländern und Kommunen, was zu erheblichen Unterschieden in Tempo und Qualität des Ausbaus geführt hat.

Laut Bertelsmann Stiftung fehlten 2024 bundesweit noch rund 340.000 Betreuungsplätze, um den Bedarf ab 2026 allein für Erstklässler vollständig decken zu können. Besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen warnen Kommunalverbände vor Engpässen. Einige Städte haben bereits angekündigt, den Anspruch zu Beginn nur mit Einschränkungen erfüllen zu können.

Warum das Gesetz Jahrzehnte gebraucht hat

Die Idee eines Rechtsanspruchs auf Grundschulbetreuung ist nicht neu. Bildungspolitikerinnen diskutieren sie seit den 1990er Jahren, als die Erwerbsarbeit von Müttern deutlich zunahm, das Betreuungsangebot aber kaum wuchs. Erst die Corona-Pandemie, die Millionen Eltern vor unlösbare Vereinbarkeitsprobleme stellte, schuf den politischen Druck für eine gesetzliche Lösung.

Beim Rechtsanspruch auf Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren, der 2013 in Kraft trat, hat Deutschland die Erfahrung gemacht, dass ein Gesetz allein keine Plätze schafft. Damals wie heute ist die Fachkräftefrage der kritischste Engpass: Das Berufsbildungsinstitut BIBB schätzt, dass bis 2030 rund 100.000 zusätzliche Fachkräfte in der Kinderbetreuung benötigt werden.

Was ab August konkret passiert

Eltern haben ab dem 1. August 2026 ein einklagbares Recht auf einen Ganztagsplatz für ihr Kind in der ersten Klasse. Wer keinen Platz bekommt, kann die zuständige Gemeinde auf Schadensersatz verklagen, etwa für entgangene Erwerbstätigkeit. Ob und wie häufig das passieren wird, hängt davon ab, wie gut der Ausbau bis dahin vorankommt.

Die Kultusministerkonferenz hat angekündigt, bis Mitte 2026 eine Bestandsaufnahme zur tatsächlichen Versorgungslage zu veröffentlichen. Familien, die einen Platz ab August benötigen, sollten sich frühzeitig bei der Schule oder dem zuständigen Jugendamt anmelden, auch wenn der Anspruch formal ohne vorherige Antragstellung besteht.

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