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EU: 90 Prozent weniger Emissionen bis 2040

EU: 90 Prozent weniger Emissionen bis 2040

Die EU hat ihr Klimagesetz um ein verbindliches Zwischenziel erweitert: 90 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis 2040, gemessen an 1990. Das Gesetz ist am 7. April 2026 in Kraft getreten und legt damit den Pfad zur Klimaneutralität 2050 rechtlich fest.

22. April 2026, 16:34 Uhr 721 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Die Europäische Union hat sich ein Ziel gesetzt, das nach dem derzeitigen Stand keine andere große Volkswirtschaft der Welt verbindlich formuliert hat: 90 Prozent weniger Treibhausgase bis 2040, gemessen am Basisjahr 1990. Der EU-Rat stimmte am 5. März 2026 zu, am 7. April 2026 trat die geänderte Fassung des europäischen Klimagesetzes in Kraft. Mindestens 85 Prozentpunkte dieser Reduktion müssen innerhalb der EU erbracht werden. Nur fünf Prozentpunkte dürfen durch internationale Kohlenstoffgutschriften ausgeglichen werden.

Was das Gesetz konkret vorschreibt

Das 2040-Ziel ist rechtlich bindend und ergänzt das bereits geltende Klimaneutralitätsziel für 2050. Für die EU-Mitgliedstaaten bedeutet das: Bis 2040 müssen die nationalen Emissionen auf einem Kurs liegen, der diesen Gesamtzielen entspricht. Die Europäische Kommission muss bis 2026 konkrete Sektorziele vorschlagen, die dann in die Überarbeitung des EU-Emissionshandels, der Lastenteilung zwischen Mitgliedstaaten und der Landnutzungsregulierung einfließen.

Die Vorgabe von mindestens 85 Prozent Inlandsreduktion ist dabei absichtlich streng gesetzt. Die EU begrenzt damit den Spielraum für Kompensationskäufe im Ausland, wie sie etwa Australien oder Kanada bei früheren Klimazielen extensiv genutzt haben. Wer Emissionen im eigenen Territorium nicht einspart, kann das nur zu einem kleinen Teil durch Zertifikate aus Wäldern oder Projekten in anderen Ländern ausgleichen.

Ein langer politischer Weg

Die Einigung war nicht selbstverständlich. Die Verhandlungen zwischen Europaparlament und EU-Rat zogen sich bis Dezember 2025 hin. Das Parlament stimmte am 9. Februar 2026 zu. Der Rat folgte am 5. März. Unterzeichnet wurde das Gesetz am 11. März, im Amtsblatt veröffentlicht am 18. März, in Kraft getreten am 7. April 2026.

Mehrere osteuropäische Mitgliedstaaten leisteten Widerstand. Länder wie Tschechien, die Slowakei und Polen, deren Energiemix noch stark von Kohle abhängt, drängten auf flexiblere Regelungen bei den internationalen Gutschriften und auf längere Übergangsfristen für energieintensive Industrien. Ungarn enthielt sich. Den Befürwortern um Deutschland, Frankreich und die skandinavischen Länder gelang es, eine qualifizierte Mehrheit zu sichern, ohne eine Einstimmigkeit erzwingen zu müssen.

Was das gegenüber anderen großen Volkswirtschaften bedeutet

Der internationale Vergleich zeigt, wie ambitioniert das EU-Ziel ist. Die USA haben unter der aktuellen Regierung ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen. China hat sich auf Klimaneutralität bis 2060 verpflichtet, ohne verbindliche Zwischenziele für 2040. Indien strebt Klimaneutralität erst bis 2070 an.

Das bedeutet nicht, dass das EU-Ziel leicht erreichbar ist. Zwischen dem gesetzlichen Beschluss und dem tatsächlichen Emissionsverlauf liegt viel politische und technische Arbeit. Im Jahr 1990 lagen die EU-Emissionen bei rund 5,6 Milliarden Tonnen CO₂-Äquivalent. Bis 2023 fielen sie auf etwa 3,2 Milliarden Tonnen, also rund 43 Prozent unter dem Ausgangswert. Für 90 Prozent bis 2040 müsste dieser Rückgang erheblich beschleunigt werden: von derzeit rund 2,5 Prozent pro Jahr auf über 5 Prozent jährlich.

Für wen das Gesetz spürbar wird

Die stärksten Auswirkungen sind in drei Bereichen zu erwarten. Im Energiesektor bedeutet 90 Prozent Reduktion faktisch das Ende der fossilen Stromerzeugung in der EU bis 2040. Im Transportsektor müssen Verbrennungsmotoren deutlich schneller als bislang geplant aus dem Verkehr verschwinden. Und in der Industrie, besonders bei Stahl, Zement und Chemie, werden erhebliche Investitionen in CO₂-freie Produktionsverfahren nötig sein.

Für Haushalte ist die direkte Auswirkung des Gesetzes zunächst abstrakt. Die konkrete Spürbarkeit kommt über die Sektorregulierungen, die Kommission bis Ende 2026 vorschlagen soll: neue Standards für Heizungen, überarbeitete Fahrzeugnormen, angepasste Emissionshandelspreise. Diese Detailgesetze werden in den nächsten Monaten zeigen, ob der politische Beschluss in der Praxis dem gesetzten Tempo standhält.

Bis Ende 2026 muss die Kommission einen vollständigen Maßnahmenplan für die Sektorziele vorlegen. Parallel läuft die Überprüfung des EU-Emissionshandels, der 2027 auf den Gebäudesektor und den Transportsektor ausgeweitet wird. Klimagruppen wie Greenpeace und der World Wildlife Fund bewerten das Ziel als notwendige Voraussetzung für den Erhalt der Grenze von 1,5 Grad, sehen aber die Lücke zwischen Gesetz und realer Umsetzungsgeschwindigkeit als entscheidende Herausforderung der kommenden Jahre.

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