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Gesellschaft
Bundestag beschließt Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Bundestag beschließt Fußfessel bei häuslicher Gewalt

265.942 Menschen wurden 2024 Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland, ein neuer Höchststand. Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, Familiengerichten die elektronische Fußfessel für Gewalttäter zu erlauben. Spanien setzt das System seit 2009 ein und verzeichnet seitdem keinen Femizid unter überwachten Tätern.

8. Mai 2026, 14:36 Uhr 712 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Im Jahr 2024 registrierte das Bundeskriminalamt 265.942 Opfer, ein neuer Höchststand. Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD, AfD und Grünen ein Gesetz verabschiedet, das Familiengerichten erstmals erlaubt, Täter häuslicher Gewalt per elektronischer Fußfessel zu überwachen. Die Grundlage dafür liefert Spanien, das dieses System seit 2009 einsetzt.

Eine Epidemie hinter geschlossenen Türen

Die Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen eine Entwicklung, die sich seit Jahren fortsetzt. 265.942 Menschen wurden 2024 Opfer häuslicher Gewalt, so viele wie noch nie zuvor. Im Fünfjahresvergleich entspricht das einem Anstieg von knapp 14 Prozent. 70,4 Prozent der Opfer sind weiblich; bei Partnerschaftsgewalt im engeren Sinne steigt der Frauenanteil auf rund 80 Prozent. 132 Frauen wurden 2024 durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet.

Das Dunkelfeld ist groß. Viele Betroffene erstatten aus Angst, Scham oder wirtschaftlicher Abhängigkeit keine Anzeige. Was die Polizeistatistik abbildet, ist ein Mindestmaß. Bisherige juristische Instrumente haben eine strukturelle Schwäche: Näherungsverbote und Kontaktsperren lassen sich ohne technische Überwachung kaum durchsetzen. Ein Täter, der ein Hausverbot ignoriert, wird oft erst nach dem nächsten Übergriff aktenkundig.

Wie die Fußfessel den Abstand durchsetzt

Das neue Gesetz schließt diese Lücke technisch. Familiengerichte können Gewalttäter zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung verpflichten. Das System beruht auf zwei Komponenten: Der Täter trägt einen GPS-Sender als Fußfessel. Das Opfer kann freiwillig ein Empfangsgerät bei sich führen. Nähert sich der Täter unter den gerichtlich festgelegten Mindestabstand, löst das Gerät beim Opfer einen Alarm aus. Die Freiwilligkeit für Opfer war ein zentrales Anliegen der Gesetzgeber, um keine zusätzliche Überwachungsbelastung für Betroffene zu schaffen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete das Gesetz als "ersten Schritt". Die Dringlichkeit begründete sie mit einer wachsenden gesellschaftlichen Toleranz gegenüber Gewalt: "Verachtung gegenüber Frauen nimmt zu", sagte Hubig. Neben der Fußfessel enthält das Gesetz zwei weitere Regelungen: Familiengerichte können Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainingsprogrammen verpflichten. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet, bislang waren es maximal zwei.

Die Abstimmung verlief mit breiter Mehrheit. Union, SPD, AfD und Grüne stimmten zu. Die Linksfraktion enthielt sich: Sie hält das Gesetz für unzureichend und fordert eine umfassendere nationale Strategie gegen häusliche Gewalt.

Das spanische Vorbild: Dreizehn Jahre ohne Femizid

Das Zwei-Komponenten-System ist nicht neu. Spanien setzt es seit 2009 als Teil des VioGén-Programms ein, einem landesweiten System zur Risikoeinschätzung und Überwachung von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt. Von 2010 bis 2023 wurden mithilfe von Fußfesseln und GPS-Trackern 12.860 Fälle rund um die Uhr überwacht. In diesem Zeitraum ereignete sich unter den überwachten Tätern kein einziger Femizid.

Die Fußfessel ist in Spanien allerdings nur ein Baustein eines deutlich breiteren Systems. Spanien richtete nach dem Gewaltschutzgesetz von 2004 spezialisierte Gerichte für geschlechtsspezifische Gewalt ein, die rund um die Uhr erreichbar sind. VioGén vernetzt Polizei, Justiz und Sozialbehörden systemisch. Die Fußfessel kommt nur in Hochrisikofällen zum Einsatz, die das Programm zuvor als besonders gefährlich eingestuft hat. Erste Erfahrungen mit dem spanischen Modell gibt es auch in Deutschland: Hessen wandte das System als erstes Bundesland erstmalig an.

Was Spaniens System noch hat, das Deutschland fehlt

Hubigs Formulierung vom "ersten Schritt" ist nicht nur bescheiden, sondern präzise. Das verabschiedete Gesetz gibt Familiengerichten ein technisches Instrument. Es schafft aber keine Infrastruktur drumherum. Spezialisierte Gerichte für Fälle häuslicher Gewalt gibt es in Deutschland nicht flächendeckend. Beratungsangebote und Unterstützungsangebote für Opfer sind Ländersache; die Ausstattung variiert erheblich. Viele Frauenhäuser sind dauerhaft überfüllt.

Die Linksfraktion verlangt genau das: eine Gesamtstrategie, die Prävention, Strafverfolgung und Opferunterstützung zusammendenkt. Das Gesetz muss nach dem Bundestag noch den Bundesrat passieren. Wann es in Kraft tritt und ob die strukturellen Lücken geschlossen werden, bleibt eine Frage politischer Prioritäten. Was Spanien zeigt: Das Werkzeug funktioniert. Ob es auch in Deutschland wirkt, hängt davon ab, was noch drumherum gebaut wird.

Quellen (8)