Altersvorsorgedepot ab 2027: Bundesrat hat zugestimmt
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab: statt garantierter Mindestrenditen ETF-Sparpläne mit deutlich niedrigeren Kosten, staatlicher Förderung von bis zu 540 Euro jährlich und einer Kinderzulage, die den Einstieg in die Altersvorsorge bereits im Schulalter finanziert. Was nicht gelöst ist: das strukturelle Problem der privaten Vorsorge, das die Riester-Rente schon scheitern ließ.
Ein Produkt mit 25 Jahren Misserfolgsgeschichte
Die Riester-Rente gilt seit Jahren als gescheitert. Nicht weil sie schlecht konzipiert war, sondern weil das Grundprinzip an der Realität vieler Haushalte scheiterte. 2001 eingeführt, sollte sie die gesetzliche Rente durch private Kapitalbildung ergänzen. Rund 16 Millionen Verträge kamen zustande. Fast die Hälfte davon wurde beitragsfrei gestellt oder gekündigt.
Die Ursachen sind strukturell. Versicherungsbasierte Riester-Produkte verlangten jährlich 1,5 bis 2,5 Prozent der Anlagesumme als Verwaltungskosten. Die staatlich vorgeschriebene Beitragsgarantie, nach der kein Sparer nominell weniger zurückbekommen darf als er eingezahlt hat, zwang Anbieter, große Teile des Kapitals in sichere, aber renditeschwache Anleihen zu stecken. Das Ergebnis: Renditen nahe null, manchmal darunter, nach Kosten. Wer 2001 einen Riester-Vertrag abschloss und 25 Jahre durchhielt, hat oft weniger Kaufkraft zurückbekommen als er real eingezahlt hat.
Der Bundestag hatte den Ersatz am 27. März 2026 beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten zu, die Linke dagegen, Grüne und AfD enthielten sich. Mit der Bundesratszustimmung vom 8. Mai ist das Gesetz jetzt formell verabschiedet.
Wie die neue Förderung funktioniert
Das Altersvorsorgedepot setzt auf kapitalmarktorientierte Anlage, vor allem in global gestreute ETFs mit Kostenquoten von typischerweise 0,05 bis 0,25 Prozent. Keine Beitragsgarantie mehr: Wer Kapitalmarkterträge will, trägt auch das Marktrisiko.
Die staatliche Förderung läuft in zwei Stufen. Für die ersten 360 Euro jährlicher Eigenleistung zahlt der Staat 50 Cent pro eingezahltem Euro, also bis zu 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro jährlich gibt es zusätzlich 25 Cent pro Euro, was nochmals bis zu 360 Euro staatlicher Zulage ergibt. Wer das volle Potenzial ausschöpft, erhält 540 Euro im Jahr vom Staat, ohne Steuervorteil gerechnet.
Für Familien kommt die Kinderzulage hinzu: Pro Kind verdoppelt der Staat die Einzahlungen bis zu 300 Euro jährlich. Wer 25 Euro monatlich pro Kind ins Depot gibt, löst damit die volle Kinderzulage von 300 Euro aus.
Bereits seit Januar 2026 läuft die Frühstartrente: Für alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Staat automatisch 10 Euro monatlich in ein Depot, ohne dass Eltern etwas einzahlen müssen. Ein heute sechsjähriges Kind hat damit bis zum 18. Geburtstag staatliche Einzahlungen von 1.440 Euro, bevor es die erste eigene Entscheidung über seine Altersvorsorge trifft.
Wer davon profitiert und wer draußen bleibt
Das Altersvorsorgedepot behebt die teuersten Konstruktionsfehler der Riester-Rente. Wer regelmäßig sparen kann, profitiert von einer realistischen Kombination aus staatlicher Förderung und Kapitalmarkterträgen. Und zahlt dabei Kosten, die zehnmal günstiger sind als bei klassischen Riester-Versicherungen.
Doch ein strukturelles Problem bleibt. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds haben rund 30 Prozent der deutschen Arbeitnehmer kein frei verfügbares Einkommen für private Altersvorsorge. Die staatliche Zulage funktioniert nur, wenn Eigenkapital fließt. Für Haushalte, die am Monatsende nichts übrig haben, ändert das Altersvorsorgedepot nichts.
Genau diese Gruppe trieb die Riester-Rente in die Passivität: Nicht Unwillen, sondern Unmöglichkeit zu sparen führte dazu, dass fast die Hälfte aller Verträge nicht mehr bedient wurde. Dass das Altersvorsorgedepot dasselbe Grundproblem hat, wurde im Gesetzgebungsverfahren von der SPD angesprochen. Die Partei stimmte trotzdem zu, weil die Verbesserungen für alle, die sparen können, unbestreitbar sind. Die Frage, wie auch jene 30 Prozent zu echter Altersvorsorge kommen, bleibt ungeklärt. Die Expertenkommission zur Rentenreform soll bis Ende Juni 2026 Vorschläge vorlegen.
Für Riester-Sparer: Was ab dem 1. Januar 2027 gilt
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und müssen nicht gewechselt werden. Wer freiwillig in das Altersvorsorgedepot wechseln möchte, kann das ab dem 1. Januar 2027 tun. Nach einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ist die Übertragung kostenfrei; bei kürzeren Laufzeiten dürfen Anbieter nach gesetzlicher Regelung höchstens 150 Euro berechnen. Der alte Anbieter darf die Übertragung nicht verweigern.
Für die noch aktiven Riester-Verträge stellt sich ab 2027 eine konkrete Frage: Wer einen teuren Versicherungsvertrag mit hohen laufenden Kosten hält, kann durch den Wechsel in ein ETF-Depot erheblich profitieren. Wer bereits in einem günstigen Riester-Vertrag mit ETF-Anlage ist, verliert beim Verbleib wenig. Welche Anbieter mit welchen Konditionen in den Markt eintreten, wird sich im zweiten Halbjahr 2026 zeigen.