
Acetamiprid: Zusätzliche Anwendungen bis Dezember 2026 erlaubt
Quellen (21)
- BVL - Zulassungen für Notfallsituationen (letzte Änderung: 6. Oktober 2026)bvl.bund.de
- BVL - Fachmeldungen - BVL ermöglicht Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger an Zuckerrübenbvl.bund.de
- Bei der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade sind die Auflagen der Notfallzulassung strikt zu beachten - LfLlfl.bayern.de
- BVL - Fokusmeldungen - Notfallzulassungen oft letzte Möglichkeit zum Schutz vor Ernteausfallbvl.bund.de
- EFSA (2024): Statement on the toxicological properties and maximum residue levels of acetamiprid and its metabolites, EFSA Journal 22(4):e8759doi.org
- EFSA (2025): Statement on the testing strategy and timelines for the assessment of developmental neurotoxicity and endocrine disruption properties of acetamiprid, EFSA Journaldoi.org
- Neonicotinoid pesticides: evidence of developmental neurotoxicity from regulatory rodent studies - PMCpmc.ncbi.nlm.nih.gov
- 20250306 Letter S.Gallina_New scientific evidence on acetamiprid_pauline.docxpan-europe.info
- BVL - Fachmeldungen - Teilwiderrufe der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid hinsichtlich einzelner Anwendungenbvl.bund.de
- Schilfglasflügelzikade: Immer mehr „Notfallpestizid“ ohne Notfall - Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V.berufsimker.de
- Hochgiftige Neonicotinoide erhalten Notfallzulassung - BUND Naturschutz in Bayern e.V.bund-naturschutz.de
- EFSA: The 2023 European Union report on pesticide residues in food, EFSA Journal 2025doi.org
- BVL - Fachmeldungen - Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit den neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zum 18. September 2018bvl.bund.de
- BVL - Fachmeldungen - Absehbare Einschränkung des Anwendungsumfangs von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamipridbvl.bund.de
- Pestizid Acetamiprid in Lebensmitteln: Belastung mit Insektengift steigt | taz.detaz.de
- Gefährliches Insektengift in Lebensmitteln | FW DEfoodwatch.org
- Gefährliches Neonicotinoid: Belastung in Lebensmitteln mehr als verdreifacht | FW DEfoodwatch.org
- Neonicotinoide: Lebensmittel stark mit hochwirksamem Nervengift belastet - BUND Naturschutz in Bayern e.V.bund-naturschutz.de
- Neonicotinoide | Zuckerverbändezuckerverbaende.de
- BVL - Fachmeldungen - Absehbare Einschränkung des Anwendungsumfangs von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamipridbvl.bund.de
- BVL - Fachmeldungen - Teilwiderrufe der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid hinsichtlich einzelner Anwendungenbvl.bund.de
Eine Notfallzulassung erlaubt der Behörde laut BVL, das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung für maximal 120 Tage zuzulassen, wenn eine Gefahr für die Gesundheit und den Schutz von Kulturpflanzen nicht anders abzuwenden ist.
Eine Zikade als Krankheitsüberträger
Laut BVL tritt in einigen Regionen Deutschlands ein neuartiger Krankheitskomplex auf: Die Bakterien Candidatus Phytoplasma solani und Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus verursachen die Pflanzenkrankheiten Stolbur und „Syndrome Basses Richesses“ (SBR), die von der sich rasch ausbreitenden Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben und weiteren Kulturen übertragen werden. Die Erreger selbst lassen sich laut BVL nicht direkt bekämpfen. Weil im Zuckerrübenanbau laut BVL 2025 keine Pflanzenschutzmittel regulär gegen die Zikade zugelassen waren, griff die Behörde 2025 wiederholt zu Notfallzulassungen, um Ernteausfälle bis hin zum Totalverlust zu verhindern.
EFSA empfahl 2024 niedrigere Sicherheitswerte
Auf dieser Grundlage identifizierte die Behörde ein Verbraucherrisiko für 38 der damals geltenden Rückstandshöchstgehalte und empfahl, diese zu senken. In einer weiteren Stellungnahme vom 30. September 2025 heißt es im vom Auftraggeber bereitgestellten Hintergrund, es lasse sich nicht vollständig feststellen, ob Acetamiprid hinsichtlich Entwicklungsneurotoxizität und hormonstörender Eigenschaften weiterhin die EU-Genehmigungskriterien erfüllt. Die Europäische Kommission leitete laut EFSA angesichts früherer Bewertungen der Behörde eine Überprüfung der bestehenden Genehmigung ein und forderte den Antragsteller Nisso Chemical Europe GmbH am 15. Oktober 2024 auf, eine vollständige Liste bestehender oder geplanter einschlägiger Studien vorzulegen. Nisso reichte am 13. Januar 2025 einen Studienplan ein, darunter eine Entwicklungsneurotoxizitätsstudie an Ratten, deren Abschlussbericht der Antragsteller für Dezember 2025 erwartete.
Regulatorische Tierversuche zeigen Hinweise auf Hirnschäden
Eine Auswertung regulatorischer Studien an Ratten, deren Muttertiere während Trächtigkeit und Säugezeit verschiedene Neonicotinoide erhielten, fand bei den Nachkommen der Hochdosisgruppen für Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam eine statistisch signifikante Schrumpfung von Hirngewebe. Für Acetamiprid selbst blieben die Auswirkungen auf Lernen, Gedächtnis und motorische Aktivität laut der Auswertung unsicher, weil die Testergebnisse zu Lernen und Gedächtnis stark schwankten und bei der motorischen Aktivität Probleme mit den Kontrollgruppendaten bestanden; zudem fehlten Daten der mittleren und niedrigen Dosisgruppen zur Hirnmorphometrie. Nach Darstellung der Autoren erhöhte die US-Umweltschutzbehörde EPA 2008 dennoch das Niveau ohne beobachtete nachteilige Wirkung (NOAEL) für Acetamiprid bei Nachkommen auf Wunsch des Antragstellers und entfernte 2017 einen zusätzlichen Kinderschutzfaktor, wodurch sich die akute populationsbezogene Referenzdosis um das 40-Fache auf 0.1 mg/kg/day erhöhte. PAN Europe und die Organisation Générations Futures forderten die Europäische Kommission in einem Schreiben auf, die Genehmigung von Acetamiprid auszusetzen, weil nach ihrer Einschätzung schon die EFSA-Bewertung von 2024 trotz neuer Erkenntnisse zur Entwicklungsneurotoxizität nicht zu einem Verbot geführt habe.
Bei Johannisbeeren wurde die Anwendung vor der Ernte untersagt, dafür aber eine neue Anwendung nach der Ernte zugelassen. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund bezifferte die bis dahin 2025 erteilten Zulassungen am 4. September 2025 auf 100 und sprach von einem traurigen Spitzenwert.
BN-Agrarexpertin Rita Rott erklärte, bereits kleinste Mengen dieser Stoffgruppe schädigten das Nervensystem von Tier und Mensch, vor allem bei Ungeborenen und Kleinkindern könnten die Funktion von Nervenzellen und das Gedächtnis gestört werden. Das BVL erklärt zu seinen Notfallzulassungen grundsätzlich, auch dabei stelle es sicher, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werde, während Risiken für den Naturhaushalt durch Auflagen wie Mindestabstände oder verlustmindernde Technik minimiert würden.
Kommentare